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Becker

18.05.2022 Sitzungen 17/2

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten gemäß Art. 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes und § 6 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes Die Fraktionen haben sich einvernehmlich auf das jeweilige Vorschlagsrecht für die SPD Frakti-‑ on und die CDU-Fraktion verständigt. Für die CDU-Fraktion ist Frau Abgeordnete Dagmar Heib als Erste Vizepräsidentin vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge oder wird zu dem Vorschlag das Wort gewünscht? - Das ist nicht der F all. Wir kommen nun zur Wahl. Nach § 41 des Gesetzes über den Landtag kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Wer für die Wahl der Abgeordneten Dagmar Heib zur Ersten Vizepräsidentin ist, den bitte ich, nun eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Frau Abgeordnete Dagmar Heib einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen zur Ersten Vizepräsidentin gewählt ist. (Stehender Beifall des Hauses.) Frau Abgeordnete Dagmar Heib, nehmen Sie die Wahl zur Ersten Viz epräsidentin an?

Protokoll ↗