Becker
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte erlauben Sie mir noch einige persönliche Worte. Zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die einstimmige Wahl zur Landtagspräsidentin bedanken. Mir ist die Verantwortung dieses Amtes bewusst. Ich werde dieses mit Demut, aber auch mit großer Freude ausüben. Das Amt bringt eine hohe Verantwortung, die mit der gebotenen Neutralität und der Repräsentation des Hauses einhergeht. In dieser Verantwortung möchte ich dieses Amt in den nächsten fünf Jahren ausüben. Dieses Haus, dieser Landtag, dieses Parlament ist ein Ort der Demokratie, das Herzstück der Demokratie. Als frei gewählte Abgeordnete sind wir - Sie und auch ich - mitverantwortlich für unsere Demokratie. Als solche sollen und müssen wir in erster Linie kritisch mit uns selbst sein. Mit Blick auf die Wahlbeteiligung bei der diesjährigen Landtagswahl lässt sich festhalten, dass diese mit 61,4 Prozent den zweitniedrigsten Wert seit 1947 aufweist. Das nimmt uns in die Pflicht, den Bürgerinnen und Bürgern politische Vorgänge näherzubringen. Demokratie ist mehr als der Gang zur Wahlurne. Dennoch ist die Wahl der zentrale Ausdruck der politischen Akzeptanz. Demokratie darf nicht erstarren. Sie bedarf der ständigen Erneuerung. Demokratie ist also nicht nur eine bestimmte Herrschaftsform, sondern sie muss sich in der politischen Praxis immer wieder neu bewähren. Dafür bedarf es gemeinsamer Regeln, Werte und Prinzipien: Freiheit und Gleichheit, Partizipation, Sichtbarkeit und Öffentlichkeit, gewaltfreie Austragung und Bewältigung von Konflikten, Toleranz und Reformen - um hier nur einige wenige zu nennen. Wie wertvoll das ist, zeigt sich nicht nur mit Blick auf den derzeitigen Krieg in der Ukraine, sondern auch mit Blick auf den weltweit festzustellenden Rückgang von Demokratien bei gleichzeitiger Zunahme von Autokratien und Diktaturen. Der Landtag, dieses Plenum, ist der Ort, an dem die zentralen Debatten stattfinden müssen. Es ist der Ort, an dem diskutiert und über Gesetze und Änderungen, die unser gesellschaftliches und politisches Leben betreffen, gestritten werden muss. Es muss auch der Ort sein, an dem komplexe Probleme und Herausforderungen erklärt, bewertet und durch Aushandlungsprozesse und Kompromisse gelöst werden müssen. Für mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Finden von Kompromissen und gemeinsamen Lösungen aber nicht die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen politischen Nenner, sondern ganz im Gegenteil die Suche nach dem größten gemeinsamen Nenner. Nur so können wir Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes sein. Demokratie ist nicht exklusiv. Sie findet nicht nur hier im Landtag, sondern auch in der Zivilgesellschaft, in Vereinen und Verbänden, im Freundes- und Familienkreis statt. Demokratie ist inklusiv. Als solche muss sie von uns allen, von jeder und jedem Einzelnen getragen und bewahrt werden. Ich möchte gerne die nächsten fünf Jahre dafür nutzen, einen Schwerpunkt auf die Partizipation zu legen und Bürgerbeteiligung zu stärken und unseren Bürgerinnen und Bürgern Politik und Demokratie näherzubringen, als Ort, als politische Praxis und als Lebensform. Deshalb möchte ich ein offenes und lebendiges Haus, ein offenes, lebendiges Haus der Demokratie, einen Landtag, der allen offen steht und mit Leben gefüllt wird, damit Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Berührungspunkte mit der Politik finden und vor allem Hürden abgebaut werden. Der Landtag soll auch ein Veranstaltungsort sein für Schülerinnen und Schüler, für Planspiele, Erlebnispädagogik und noch vieles mehr. An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich Stephan Toscani für seine Arbeit als Präsident danken. Werter Kollege Toscani, Sie haben den Weg hin zu einem offenen Landtag bereits geebnet und ihn zu einem erlebbaren Ort der Demokratie gemacht, und hieran möchte ich gerne anknüpfen. (Beifall des Hauses.) Ich möchte die Teilhabe voranbringen und daher müssen wir auch über neue Formen der Bürgerbeteiligung nachdenken. Deshalb schlage ich vor, dass wir einen Bürger*innenrat etablieren, in dem die Jahrhundertaufgabe Klimawandel und der Beitrag unseres Saarlandes zum Klimaschutz und der Bewältigung des menschengemachten Klimawandels gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern des Saarlandes in einem offenen, aber auch partizipativen Prozess erörtert werden und möglichst viele, wenn nicht sogar alle mitgenommen werden, gerade auch im Hinblick auf den nötigen Strukturwandel und dessen soziale A uswirkungen. Die Grundsatzdebatte und die Grundsatzentscheidung darüber müssen wir hier im Parlament führen, um die genaue Themensetzung und die Fragestellung gemeinsam zu erarbeiten. Dabei geht es nicht um ein Abrücken vom repräsentativen Charakter unseres politischen Systems. Ein Bürgerrat kann keinen legislativen Charakter haben, aber gerade deshalb muss den Empfehlungen ein offener und ehrlicher Auseinandersetzungsprozess hier im Parlament vorausgehen und folgen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir eine intensive Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Megathema Digitalisierung. Eine Enquetekommission hat hervorragende Arbeit geleistet und einen sehr umfangreichen Bericht mit Handlungsempfehlungen vorgestellt, der auch in diesem Hause verabschiedet worden ist. An dieser Stelle möchte ich die Anregung meines Vorgängers Stephan Toscani erneuern, dass sich die Fachausschüsse nochmals mit den Empfehlungen beschäftigen und auch künftig in ihre Arbeit einfließen lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe K olleginnen und Kollegen, Demokratie lebt nicht nur von Partizipation, sondern auch von Öffentlichkeit und Transparenz. Die zentrale Aufgabe des Parlaments ist die demokratische Kontrolle der Landesregierung, und diese bedarf auch der Öffentlichkeit und Transparenz. Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik zu stärken, rege ich an, harte Transparenzregeln für den Landtag festzulegen. Öffentlichkeit und Transparenz setzen voraus, dass Bürgerinnen und Bürger auch den nötigen Zugang zur Politik und zu Informationen haben, und dazu gehört eben auch ein barrierefreier Zugang. Bürgerräte, Enquetekommissionen und Transparenzregeln bringen einer offenen und inklusiven Demokratie nur wenig, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Sprache der Politik nicht verstehen. Politik muss verständlich sein für alle Menschen und nicht nur für diejenigen, die sich tagtäglich mit ihr auseinandersetzen. Ich rege daher an, Politik und die nötigen Informationen auch in leichter Sprache zugänglich zu machen. Im Herzen Europas und in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern der Großregion bedeutet der Zugang zu Informationen auch die Übersetzung in unterschiedliche Sprachen. Wenn wir Demokratie stärken wollen, müssen wir auch für diejenigen mitdenken, die in unserem schönen Saarland leben, auch wenn sie unsere Sprache - noch - nicht beherrschen. Damit komme ich zu meinem letzten Punkt, einem Punkt, der mich persönlich betrifft und der mich auch persönlich ganz stolz macht: Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung dieses Landes, dennoch werden sie immer noch strukturell benachteiligt und erhalten für die gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger Lohn und sind auch überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen. Ich darf nun die erste Frau sein, die das Amt der Landtagspräsidentin ausüben darf. Es ist ein starkes Signal an alle Mädchen und auch junge Frauen, dass auch die Ministerpräsidentin weiblich ist, und daher ist es gerade besonders passend, dass am kommenden Donnerstag der Girls ̕ Day hier im Landtag stattfindet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen als P olitik und Gesellschaft noch einen weiten Weg gehen, um die Repräsentanz von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken. Es ist unser gemeinsamer Auftrag, diese Gesellschaft zusammenzuhalten und Politik für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu gestalten. Wir alle, ob Regierungsfraktion oder Oppositionsfraktionen, stehen gleichermaßen in Verantwortung. Lassen Sie uns gemeinsam streiten und debattieren im Namen der Demokratie und unter Wahrung demokratischer und auf gemeinsamen Werten gründenden Regeln. In diesem Geiste wollen wir die Arbeit in der 17. Wahlperiode gemeinsam aufnehmen! - Vielen Dank! (Beifall des Hauses.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir steigen wieder in die Tagesordnung ein. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Verpflichtung der Abgeordneten durch die Landtagspräsidentin Nach Art. 66 Abs. 2 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Ich bitte Sie und die Zuhörer, sich für die Verpflichtung v on Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Liebe Kolleginnen und Kollege, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. - Sie können gerne wieder Platz nehmen. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz.) Fahren wir fort. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Übernahme der Geschäftsordnung Mit dem Ende einer Wahlperiode erledigt sich grundsätzlich auch die Geschäftsordnung, nach der das Parlament verfährt. Deswegen schlage ich zunächst vor, die bisher geltende Geschäftsordnung zu übernehmen und in der 17. Wahlperiode fortzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Dem ist nicht so. Dann verfahren wir so. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von allen Fraktionen des Hauses eingebrachten Antrag betreffend: Verfahren bei Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Landtages des Saarlandes (Drucksache 17/1) Mit dem vorstehenden Antrag wird ein einheitliches Verfahren in Immunitätsangelegenheiten unter Berücksichtigung der für den Deutschen Bundestag getroffenen Regelungen gewährleistet. Mit der Beschlussvorlage stellt der Landtag sicher, dass die Abgeordneten untereinander gleich behandelt und im Verhältnis zum Bürger diesem weitgehend gleichgestellt werden, sofern nicht besondere Parlamentsbelange die Aufrechterhaltung des Immunitätsschutzes erfordern. Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Kommen wir nun zum nächsten - für mich persönlich sehr wichtigen - T agesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten gemäß Art. 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes Art. 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes bestimmt, dass die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl - das sind 26 Stimmen - vom Landtag gewählt wird. - Ich bitte um Vorschläge für die Wahl.
