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Friedrich Josef Dörr

25.04.2022 Sitzungen 17/1

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Eröffnung durch den Alterspräsidenten Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die erste Sitzung der 17. Wahlperiode des Landtages des Saarlandes und heiße Sie und die Gäste, die an der heutigen Sitzung teilnehmen, sehr herzlich willkommen. Viele von uns haben am ökumenischen Gottesdienst in der Christkönig-Kirche in St. Arnual teilgenommen. Es liegt deshalb nahe, dass ich an erster Stelle die Vertreter der Kirchen sehr herzlich begrüße. Ich spreche wohl im Namen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wenn ich Ihnen für die würdige Gestaltung des Gottesdienstes vielmals danke. (Beifall des Hauses.) Herzlich willkommen heiße ich: Bischof Dr. Stephan Ackermann für das Bistum Trier, Weihbischof Otto Georgens in Vertretung für Dr. Karl-Heinz Wiesemann für das Bistum Speyer, Präses Dr. Thorsten Latzel für die Evangelische Kirche im Rheinland, Kirchenpräsident, Entschuldigung, Kirchenpräsidentin - so viel Zeit muss sein - Dorothee Wüst für die Evangelische Kirche der Pfalz - sie hat uns eben eine sehr schöne Predigt in der Kirche gehalten , die Leiterin des Katholi-‑ schen Büros Saarland, Frau Katja Göbel, den Beauftragten der Evangelischen Kirchen für das Saarland, Herrn Kirchenrat Frank-Matthias Hofmann - ein uns vertrauter ständiger Gast, der unsere Arbeit hier immer mit großem Interesse und großer Teilnahme verfolgt - und auch die Vorsitzende der Synagogengemeinde Saar, Frau Ricarda Kunger. Ich habe sie noch nicht gesehen, aber ich denke, dass sie da ist. Ich begrüße den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker, und stellvertretend für das Diplomatische Korps den französischen Generalkonsul im Saarland, Monsieur Sébastien Girard. Besonders begrüße ich den Landtagspräsidenten a. D. Herrn Albrecht Herold, der lange Jahre in diesem Hause in unterschiedlichen Funktionen gewirkt hatte. (Beifall des Hauses.) Ein weiterer Willkommensgruß gilt allen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagsverwaltung. Ich begrüße auch die Damen und Herren der Medien sehr herzlich und bitte sie um eine faire und objektive Berichterstattung über die Arbeit des Landesparlaments. Sie können wiederum dazu beitragen, den Landtag als das Zentrum des politischen Ringens um die Zukunft unseres Landes im öffentlichen Bewusstsein spannend und lebendig zu präsentieren. Vor allem aber begrüße ich alle Saarländerinnen und Saarländer, die uns über Radio, Fernsehen oder Internet zugeschaltet sind. Es freut mich sehr, dass sie damit ihr Interesse an der Arbeit des Landtages zum Ausdruck bringen. Also seien noch einmal alle Saarländer und Saarländerinnen herzlich begrüßt zu unserer heutigen ersten Sitzung. Liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und K ollegen, ich habe heute die Ehre, die erste Sitzung eines neuen Landtages zu leiten. Es ist guter Brauch, dass ich an dieser Stelle ein paar Worte sage. Es kommt nicht so oft vor, dass jemand in mehr als einer Wahlperiode dieses Amt bekleidet. Ich habe diese seltene Ehre. Ich werde weder eine parteipolitische noch eine tagespolitische Rede halten. Ich werde als Alterspräsident ein paar Worte an Sie richten: „Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht planen.“ Dieses Zitat stammt von mir, aber der dahintersteckende Gedanke ist wohl Allgemeingut. (Lachen bei der SPD und der CDU.) Es ist ja normalerweise üblich, dass man, wenn man zitiert, den Präsidenten fragen muss. Das brauche ich dieses Mal nicht, weil ich es selber vorübergehend bin. Es gibt keine Kultur ohne Erinnerungen, sei es nun die persönliche Erinnerung oder die gemeinschaftliche Erinnerung. Der Kohlebergbau hat das Leben in unserem schönen Saarland lange Jahrzehnte geprägt. Vor rund 10 Jahren wurde er beendet. Was bleibt? Es bleiben Traditionsvereine, gute Bräuche, der Barbaratag und Ähnliches. Es bleiben aber auch Bergehalden und Industriebrachen, Grubenwasser und beeinträchtigte Natur. Im Februar war es 60 Jahre her, dass in Luisenthal 299 Bergleute bei einer Grubenkatastrophe ums Leben kamen. Wir haben dieser menschlichen Tragödie würdig gedacht. Diese Helden der Arbeit haben an einem Tag ihr Leben für unseren Wohlstand gegeben. Das rüttelt auf, das bleibt in Erinnerung. Aber die Gesamtheit der Bergleute hat ihr Wohlbefinden, ihre Gesundheit und schließlich einen Teil ihres Lebens für uns alle und für unseren Wohlstand geopfert. Das Stichwort heißt Silikose oder Gesteinsstaub. Im Heimatbuch des Landkreises Neunkirchen „Landschaft und Leute im Wandel der Zeit“ aus dem Jahre 1984 - ein ansprechendes Buch - ist zu diesem Thema ein kurzer Beitrag abgedruckt. Den möchte ich Ihnen jetzt vortragen: „geschdeinschdaub. allaheilje, 6 uua mojens, ich ben grad mem brouse fäddisch, do rabbeld ed telefon. ich kamma schon dengge wad loss ess. wägglich, mäi mamme riefd aan: ‚em babbe gedds ned gudd!` ‚ich komme direggd!` mäi babbe, pengsioniada berschmann, had sch wäa geschdeinschdaub. a had die grangghädd wie e rischdischa mann ousgehall, sich koumebbes aanmerge gelossd. awwa voa e päa woche hadd a sich hinlee-e misse, on mia wesse all wad dad bäi däa schregglich gr angghädd heischd. a hadd ach schon e päamoo erschdiggungsaanfäll gehaad. onnawäägs em audo han ich loud e ,vaada unsa` gebääd on dobäi es ma zum easchdemol sorischdisch offgang w ad bedäid: ,dein reich komme, dein wille geschehe, wie im himmel so auf erden...`, weil ich selbschd ned gewuschd han, warr ich mäim babbe winsche soll: e länga lääwe med emma schlemmere erschdiggungsaanfäll odda die erleesung dorch e schnella dood. de babbe sezd of da beddkand voam offene fenschda. a oodemd schdoswäis. tabledde kanna on wella nemee holle. de doggda had ne offgenn. die mamme on äich, mia wesse ned wie mam helfe solle. de babbe kann sich ned lee-e. ich degge e wolldegg iwwa die kalde fies, die mamme häld em babbe de kobb. ich frooe de babbe ob ich de baschdoa rufe soll fane se fasiehn, ich sahn: ,bessa dräimoo fanäischd wie zu lang gew aad`. ich menn a gääng ,joo` schnabbe. de bachdoa kemmd on fasidd ne. jedzd sen ach mäi unggel hermann on mäi tande josefa do . ma bääre sesamme. ma hugge de babbe offd bedd. aich dengge: on doofoa han äich als kend jeere daach zua heilisch barbar a gebääd, dass mäim babbe en da grub kää unglegg passiere soll! die aanfäll gen seldena. schläfda? hoffnung han ich emma noch. ich holle die hand. se es noch waarem, awwa ich kann kää puls meh fiehle. ma rufe de doggda on däa schdelld de dood feschd: ,todesursache silikose!` die zwäi ledschde sädz die wo ich von mäim babbe gehoad han w are: ,ed ged hinnenonna!` ,ed es ous!` so äänfach wia gelääbd had so äänfach essa geschdorb!“ So weit der Beitrag. - Wie viele unserer Väter, Großväter und Urgroßväter haben an dieser Berufskrankheit gelitten und sind schließlich qualvoll an ihr gestorben? - Tausende, Zehntausende! Vielen von uns ist ihr Schicksal noch nah und doch schon so unendlich weit. Wo, wann und wie gedenken wir der heldenhaften Opfer unseres Wohlstandes? Das sollte auch ein Thema für uns sein, wenn von Erinnerungskultur die Rede ist. - Glück auf! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zu den Regularien der konstituierenden Sitzung: Art. 67 Abs. 2 unserer Verfassung bestimmt, dass der Landtag des Saarlandes spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentritt. Die Wahl hat am 27. März 2022 stattgefunden. Mit der heutigen Sitzung ist damit die vorgeschriebene Frist eingehalten. § 1 Abs. 2 des Landtagsgesetzes bestimmt den an Jahren ältesten Abgeordneten zum Vorsitzenden, bis der neue Landtagspräsident das Amt übernimmt. Ich bin 83 Jahre alt und als ältester in den saarländischen Landtag Gewählter habe ich deshalb nach den Bestimmungen des Landtagsgesetzes heute das Amt des Alterspräsidenten inne. Widerspricht jemand dieser Feststellung? - Das sehe ich nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wahlen vom 27. März dieses Jahres haben die politische Gesamtkonstellation in unserem Lande wiederum deutlich verändert. Es ist mir ein Anliegen, allen ausgeschiedenen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit - teilweise über mehrere Wahlperioden hinweg - ganz herzlich zu danken und ihnen alles Gute für die Zukunft wünschen. Ich zähle die Kolleginnen und Kollegen jetzt einz eln auf. Dem neuen Landtag gehören nicht mehr an: Der Kollege Klaus Boullion, die Kollegin Petra Fretter , die Kollegin Sarah Gillen, der Kollege Günter Heinrich, die Kollegin Gabriele Herrmann, die Kollegin Sandra Johann, die Kollegin Helma Kuhn-Theis, der Kollege Timo Mildau, der Kollege Volker Oberhausen, der Kollege Ulrich Schnur - alle von der CDU, die Kollegin Pia Döring, die Kollegin Elke Eder-Hippler, der Kollege Dieter Heckmann, die Kollegin Susanne Kasztantowicz, der Kollege Hans Peter Kurtz, der Kollege Jürgen Renner, die Kollegin Isolde Ries, der Kollege Eugen Roth und der Kollege Reiner Zimmer - alle von der SPD, der Kollege Jochen Flackus, der Kollege Ralf Georgi, der Kollege Oskar Lafontaine, der Kollege Dennis Lander und die Kollegin Astrid Schramm - alle von der Partei DIE LINKE, der Kollege Rudolf Müller von der AfD, die Kollegin Dagmar Ensch-Engel und die Kollegin Barbara Spaniol von der SAAR-LINKEN sowie der fraktionslose Kollege Lutz Hecker. Nochmals ganz herzlichen Dank für die von Ihnen geleistete Arbeit und alles Gute im künftigen Leben. (Beifall des Hauses.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fahre nun fort mit dem förmlichen Teil der heutigen Landtagssitzung. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnungspunkt: Ernennung der vorläufigen Schriftführer Nach gutem Brauch ernenne ich dazu die beiden jüngsten Abgeordneten von SPD und CDU. Das sind die Abgeordneten Frau Kira Braun von der SPD und Herr Patrick Waldraff von der CDU. Ich bitte die beiden vorläufigen Schriftführer, hier vorne rechts und links am Präsidiumstisch Platz zu nehmen. (Die vorläufigen Schriftführer nehmen am Präsidiumstisch Platz.) Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit Um die Beschlussfähigkeit festzustellen, darf ich Fr au Abgeordnete Kira Braun bitten, die Abgeordneten namentlich aufzurufen. Die Abgeordneten mögen jeweils ihre Anwesenheit deutlich bekunden. (Die Abgeordneten werden aufgerufen und bekunden ihre An wesenheit.) Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest: 51 Abgeordnete sind in den Landtag des Saarlandes gewählt worden. Alle 51 Abgeordnete sind heute anwesend. Der 17. Landtag des Saarlandes ist damit beschlussfähig und konstituiert. Er hat nun als Erstes über die im Entwurf vorliegende weitere Tagesordnung abzustimmen. Änderungswünsche oder Anträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich möchte gerne eine Bemerkung zur Tagesordnung machen: Die Tagesordnung ist vor einigen Tagen an Sie verschickt worden. Da war noch nicht so klar, wie es heute ist, wer wo mit welchen Aussichten kandidiert. Um allen Eventualitäten vorzubeugen, möchte ich etwas sagen und wenn dem nicht widersprochen wird, möchte ich es so in die Tagesordnung eingefügt wissen: Wenn dort steht: „Wahl der Ministerpräsidentin“, dann heißt das selbstverständlich auch „Wahl des Ministerpräsidenten“. Es könnte ja irgendjemand auf die Idee kommen und meinen, es wäre ihm hier nicht erlaubt, einen Ministerpräsidentenkandidaten vorzuschlagen oder zu wählen. (Sprechen.) Man hat ja schon vieles erlebt. Ich möchte hier klarmachen: Wenn dort nur „Ministerpräsidentin“ steht, ist selbstverständlich auch „Ministerpräsident“ gemeint. Jede und jeder Abgeordnete kann natürlich auch einen Mann vorschlagen und wählen. Gibt es dagegen irgendeinen Widerspruch oder besteht auf diesem Gebiete irgendeine Unklarheit? - Ich sehe nichts Derartiges. Ich gehe also davon aus, dass alles richtig verstanden ist. Ich frage: Wer ist dafür, dass wir diese Tagesordnung so durchführen? Ich bitte um ein Handzeichen - Danke schön. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass wir das einstimmig beschlossen haben. Ich habe auch dafür gestimmt. Alle Abgeordneten haben also zugestimmt. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Wahl und Verpflichtung der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten gemäß Art. 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes und § 6 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes Nach Art. 70 Abs. 2 der Verfassung in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wählt der Landtag für die Dauer der Wahlperiode seine Präsidentin oder seinen Präsidenten. Ich bitte um Vorschläge für die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin. - Herr Commerçon.

Alle Reden von Friedrich Josef Dörr Protokoll ↗