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Plenarprotokoll 18/30

12.10.2022 · 3 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 30. Plenarsitzung begrüßen. Entschuldigt fehlen heute die Kolleginnen und Kollegen Kathrin AnklamTrapp, Nina Klinkel, Astrid Schmitt, Tobias Vogt und Cornelia Willius-Senzer. Seitens der Regierung fehlen entschuldigt Staatssekretär Andy Becht, Staatssekretärin Petra Dick-Walther und Staatssekretär Michael Hauer. Wir dürfen zum Geburtstag gratulieren. Jaqueline Rauschkolb wurde am 20. September 35 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch nachträglich! (Beifall im Hause) Auch dürfen wir zahlreiche Gäste im Landtag begrüßen, und zwar den Bauernverband, Kreisverband Daun, die Edelsteinkönigin mit Gefolge aus IdarOberstein, Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 50, Landau in der Pfalz, und Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 41, Kusel. Seien Sie uns recht herzlich im Landtag willkommen! (Beifall im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie herzlich zur diesjährigen Grippeschutzimpfung im Landtag eingeladen sind. Sie ist am morgigen Donnerstag ab 13 Uhr im Foyer des Deutschhauses möglich. Ich darf darüber informieren, dass die Fraktionen der CDU und FREIEN WÄHLER ihren Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung des Landtags mit heutigem Schreiben zurückgezogen haben. Damit entfällt die Behandlung des Tagesordnungspunkts 2. Gegen die übrige Tagesordnung sehe ich keinen Widerspruch. Die so geänderte Tagesordnung ist damit festgestellt. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Landeshaushaltsgesetz 2023/2024 (LHG 2023/2024) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4300 – Erste Beratung dazu: Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2022 bis 2027 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/4301 – Zur Einbringungsrede darf ich Finanzministerin Ahnen das Wort erteilen.

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Doris Ahnen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit mittlerweile zweieinhalb Jahren sehen wir uns alle, die gesamte Gesellschaft, der Staat und auch die öffentlichen Finanzen mit einer Reihe außerordentlicher Herausforderungen konfrontiert. Der Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020, die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Sommer 2021, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine seit Februar dieses Jahres und seine Folgen, all diese Krisen haben Antworten auch durch die Haushaltspolitik des Landes erfordert, und sie fordern die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen insgesamt in zuvor ungeahnter Weise heraus. Zugleich machen Klimawandel, Digitalisierung und demografischer Wandel tiefgreifende Modernisierungsund Transformationsprozesse in allen Lebensbereichen erforderlich und erfordern eine aktive Gestaltung und Begleitung durch das Land. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns dabei nicht nur vor Augen geführt, wie wichtig kraftvolles und umsichtiges staatliches Handeln in unsicheren Zeiten ist. Es ist gleichzeitig erkennbar geworden, welche Bedeutung stabilen öffentlichen Haushalten bei der Bewältigung von Krisen für unser Gemeinwesen zukommt. Es war nicht zuletzt eine vorausschauende Haushaltspolitik, die die notwendigen Handlungsspielräume eröffnet hat, um auf die Herausforderungen seit Beginn dieses Jahrzehnts entschlossen und angemessen reagieren zu können. Lassen Sie mich dies mit einem kurzen Blick auf den Abschluss des Landeshaushalts im vergangenen Jahr verdeutlichen. Die Pandemie hinterließ damals absehbar weiter ihre Spuren im Landeshaushalt. Wir hatten zuvor im Jahr 2020 mit einem Sondervermögen unmittelbar finanzielle Hilfen bereitgestellt, um die dringenden Aufgaben der Gesundheitsprävention zu sichern und insbesondere die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Nach den verheerenden Unwetterkatastrophen im Norden von RheinlandPfalz im Sommer 2021 war der Landeshaushalt unmittelbar gefordert und stellte kurzfristig Mittel zur schnellen Überbrückung von Notlagen bereit. Bund und Länder haben dann in einem großen Akt der Solidarität die Finanzierung des Wiederaufbaus sichergestellt. Im weiteren Jahresverlauf zeigte sich, dass sich gleichzeitig die Steuereinnahmen – aufgrund mehrerer Sondereffekte und auch im Ländervergleich – ausgesprochen günstig entwickelten. Rheinland-Pfalz wurde somit erstmals seit Bestehen des Länderfinanzausgleichs ein finanzstarkes Land. Im Ergebnis wies der Abschluss des Landeshaushalts einen außergewöhnlich hohen Finanzierungsüberschuss von fast 2,3 Milliarden Euro aus. Die gute Entwicklung auf der Einnahmenseite wurde genutzt, um erneut Vorsorge zu treffen. Ein Betrag von rund 1,5 Milliarden Euro wurde zur Rückführung von Schulden eingesetzt und ein Betrag von 750 Millionen Euro der Haushaltssicherungsrücklage zur Unterstützung der rheinland-pfälzischen Kommunalhaushalte zugeführt. Diese Mittel werden bereits in den Jahren 2023 und 2024 für kommunale Entlastungen zur Verfügung stehen, nämlich zur Übernahme und Tilgung von Liquiditätskrediten der Kommunen und für die Unterstützung von Investitionen im Bereich Klima und Innovation. Ich werde auf diese Punkte später ausführlicher zurückkommen. Worauf es mir an dieser Stelle ankommt: Aus den Überschüssen des Jahres 2021 haben wir Schulden getilgt, Rücklagen gebildet und damit Vorsorge getroffen. Wir haben nicht nur den Landeshaushalt gestärkt, sondern tragen auch dazu bei, dass die Haushalte der Kommunen für die Zukunft gut aufgestellt und auch für künftige Krisen gerüstet sind. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist vorausschauende und verantwortungsbewusste Haushaltspolitik für Rheinland-Pfalz und seine Kommunen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir beraten den Doppelhaushalt des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2023 und 2024 in sorgenvollen Zeiten. Deutschland steht vor enormen wirtschaftlichen, sozialen und auch sicherheitspolitischen Herausforderungen, und ich mache keinen Hehl daraus, wie groß die Unsicherheit ist. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben sich die Aussichten für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung merklich verschlechtert. Steigende Energie- und Rohstoffpreise, unterbrochene Lieferketten, hohe Inflationsraten und die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit belasten die Menschen. Sie belasten auch die Konjunktur. Bundesregierung und Forschungsinstitute haben ihre Erwartungen für die Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts zuletzt spürbar nach unten korrigiert. Für den Haushalt folgt daraus zunächst die Frage, wie sich die Steuereinnahmen im Zuge der sich abschwächenden Konjunktur entwickeln. Auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2022 wurden im Regierungsentwurf Steuereinnahmen von 17,04 bzw. 17,7 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 veranschlagt. Der Zuwachs beläuft sich damit auf mehr als 1,4 Milliarden Euro gegenüber den Ansätzen im laufenden Jahr. Das ist ein hoher Wert, allerdings nur auf den ersten Blick: Die Steueransätze 2022 sind bekanntermaßen stark unterzeichnet. Rheinland-Pfalz wurde zu einem finanzstarken Land. Die vorab erhaltenen Zuschläge und Bundeszuweisungen waren deshalb im März 2022 zurückzuzahlen, was den Landeshaushalt mit über 700 Millionen Euro belastet hat. Ohne diesen Effekt nehmen die Steuereinnahmen im Doppelhaushalt in einem deutlich geringeren und – im längerfristigen Vergleich – auch nur in einem unterdurchschnittlichen Ausmaß zu. Für den strukturellen Haushaltsausgleich sind allerdings ohnehin die strukturellen Steuereinnahmen maßgeblich, also dasjenige Niveau, das wir bei ausgeglichener Konjunktur zu erwarten hätten. Der Zuwachs der strukturellen Steuereinnahmen beläuft sich, im Vergleich zu den Ansätzen des jeweiligen Vorjahres, auf 631 Millionen und 602 Millionen Euro. In relativer Betrachtung sind das Zuwächse von 3,8 bzw. 3,5 %. Diese Werte liegen unter den Steigerungsraten, von denen wir in der Vergangenheit ausgehen konnten. Die Ausgabenspielräume fallen damit entsprechend geringer aus, und das ist eben auch eine Folge der Krisen. Die vorliegenden Prognosen weisen durchweg darauf hin, dass sich der weitere Verlauf und die Folgen des Ukraine-Kriegs – wir alle wissen das – nicht verlässlich abschätzen lassen, dass aber in jedem Fall mit erheblichen Abwärtsrisiken für den weiteren Konjunkturverlauf gerechnet werden muss. Wir alle haben außerdem gelernt, dass das Coronavirus seine eigene Dynamik entwickelt und der weitere Verlauf der pandemischen Lage schwer planbar ist. In einem solchen Umfeld ist naturgemäß auch die Entwicklung der öffentlichen Finanzen mit besonders großen Unsicherheiten verbunden. Ein besonders drängendes wirtschaftliches und soziales Problem stellen die derzeit außerordentlich hohen Inflationsraten dar. Zunächst sind die Energiepreise seit Jahresbeginn sprunghaft gestiegen. Höhere Energiepreise und gestörte Lieferketten übertragen sich mittlerweile auch auf die Preise von Lebensmitteln und anderer Konsumgüter. In der Konsequenz stiegen die Inflationsraten im Jahresvergleich in den ersten Monaten auf teilweise fast 8 % an. Im September fiel die Inflation mit 10 % noch einmal stärker aus, und es gibt leider Anzeichen, dass wir in den kommenden Monaten weiter mit hohen Raten rechnen müssen. Die gestiegenen Preise bedeuten eine große Belastung für viele private Haushalte und für viele Unternehmen. Gleichzeitig sind die Lasten der hohen Inflation sehr ungleich verteilt. Sie bringen vor allem Menschen mit geringerem Einkommen an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten und in nicht wenigen Fällen auch darüber hinaus. Diese Menschen gezielt zu unterstützen, ist eine wirklich drängende Aufgabe dieser Tage; denn es geht hier fundamental um Fragen der Solidarität und um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Gezielte Hilfe muss vor allem die unterstützen, die es am dringendsten brauchen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Darüber hinaus setzen die hohen Energiepreise eine zunehmende Zahl an Unternehmen unter Druck, und auch bei ihnen hat die Sorge in der aktuellen Situation deutlich zugenommen. Das gilt nicht nur für große Betriebe mit energieintensiver Produktion. Auch viele Unternehmen des Mittelstands, des Handwerks und des Einzelhandels sind durch die aktuellen Energiepreissteigerungen stark – zum Teil in einem existenzgefährdenden Umfang – belastet. Schon in den vergangenen Monaten wurden eine ganze Reihe an Maßnahmen ergriffen, um die Folgen der hohen Energiepreiskosten abzumildern. Dies betrifft Unterstützungsleistungen für private Haushalte – ich nenne zum Beispiel die Energiepreispauschale oder den Heizkostenzuschuss, aber auch weitere steuerliche Erleichterungen – sowie zielgenaue Transfer-, Bürgschafts- und Kreditprogramme für in Not geratene Unternehmen, die auf Bundesebene auf den Weg gebracht worden sind. Länder und Kommunen beteiligen sich an den Kosten der bis zum Sommer in Kraft getretenen Entlastungspakete 1 und 2 schon heute mit einem Betrag von mehr als 8 Milliarden Euro. Durch den Landeshaushalt 2022 werden die Maßnahmen im laufenden Jahr mit rund 290 Millionen Euro mitfinanziert. Ebenso klar ist bei all dem: Die Gefahren der Energiepreiskrise sind keineswegs gebannt. Es sind weitere fiskalische Maßnahmen in einem noch größeren Umfang zu ergreifen. Das dritte Entlastungspaket umfasst ein Volumen von 65 Milliarden Euro. Ich sage sehr deutlich, es ist absolut sinnvoll, dass die notwendigen Maßnahmen zur Entlastung privater Haushalte und Unternehmen durch den Bund koordiniert, aufeinander abgestimmt und gesetzlich umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um stabilisierungspolitische Vorhaben, die in der föderalen Aufgabenverteilung aus gutem Grund auf der bundesgesetzlichen Ebene angesiedelt sind. Es gilt aber auch, dass es sich dabei um Maßnahmen im gesamtstaatlichen Interesse handelt. Selbstverständlich stehen vor diesem Hintergrund auch die Länder zu ihrer Verantwortung, ihren Teil nicht nur zur praktischen Umsetzung, sondern auch zur Mitfinanzierung der beschlossenen Maßnahmen zu leisten. Für Rheinland-Pfalz kann ich ganz klar sagen, das stand und steht nicht infrage. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie mich das Gesagte für den Haushalt des Landes illustrieren: Die auf Bundesseite im Rahmen des dritten Entlastungspakets beschlossenen Maßnahmen würden für den rheinland-pfälzischen Landeshaushalt allein im kommenden Jahr zu Kosten von insgesamt rund 700 Millionen Euro führen. Die Belastung entsteht zum größeren Teil in Form geringerer Steuereinnahmen. Auf der Ausgabenseite geht es vor allem um das ins Auge gefasste neue bundesweite ÖPNV-Ticket und die geplante Reform des Wohngelds, mit der der Kreis der Berechtigten, aber auch die Höhe der gezahlten Unterstützung deutlich ausgeweitet werden soll. Diese Maßnahmen sind politisch richtig und lassen sich ökonomisch gut begründen. Sie dürfen allerdings die Länderhaushalte nicht überfordern; aber darüber sind wir in konstruktiven Gesprächen mit der Bundesregierung, und – da bin ich mir sicher – wir werden sie auch zu einem guten Abschluss bringen. Besonders wichtig ist uns in diesem Zusammenhang, dass die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse schnell ihre Wirkung entfalten können. Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat am Montag einen Vorschlag vorgelegt. Die Bundesregierung wird zur Finanzierung bis zu 200 Milliarden Euro bereitstellen. In unsicheren Zeiten wie diesen sind Planbarkeit und Stabilität ein besonders hoher Wert. Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen brauchen dieses klare Signal. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Für einen Teil der absehbaren Belastungen haben wir in der Regierungvorlage für den Doppelhaushalt Vorsorge getroffen, insbesondere durch einen Vorsichtsabschlag für Mindereinnahmen infolge steuerlicher Maßnahmen. Ob dies ausreichen wird, hängt vom Abschluss der laufenden Gespräche mit dem Bund ebenso ab wie von den Ergebnissen der Steuerschätzung Ende dieses Monats. Zur konkreten Finanzierung eines ÖPNV-Tickets und des Wohngelds werden wir, so hoffe ich, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens konkrete Aussagen treffen können. Darüber hinaus sind im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 bereits Maßnahmen des Landes als Reaktion auf die Energiepreiskrise vorgesehen. Dies gilt für solche Aufgabenbereiche, in denen das Land unmittelbar in der Verantwortung steht, und dort, wo ein Vorgehen im Land selbst sinnvoll und wirkungsvoll ist. Für Mehraufwendungen aufgrund von Energiepreissteigerungen bei der Bewirtschaftung der Landesliegenschaften sowie im Bereich der Hochschulen ist – selbstverständlich nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Einsparpotenziale – im Landeshaushalt 2023/2024 in beiden Jahren eine globale Mehrausgabe von jeweils über 60 Millionen Euro vorgesehen, davon jeweils über 30 Millionen Euro allein für die Hochschulen. Auf der kommunalen Ebene kann das neue Kommunale Investitionsprogramm von 250 Millionen Euro über beide Jahre einen Beitrag leisten, die Wirkung anhaltend höherer Energiepreise abzufedern. Im Hinblick auf die Unternehmen sei darauf verwiesen, dass der nach Ausbruch der CoronaPandemie im Jahr 2020 deutlich aufgestockte Bürgschaftsrahmen auch weiterhin zur Verfügung steht. Wir haben also die zurzeit konkret erkennbaren Finanzierungsnotwendigkeiten infolge des Angriffskriegs gegen die Ukraine im Haushalt berücksichtigt. Das gilt sowohl für die Flüchtlingsaufnahme, für den Unterricht für ukrainische Schülerinnen und Schüler als auch für die stark gestiegenen Energiepreise und ihre Folgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen dennoch heute den Vorschlag machen, weitere 200 Millionen Euro global zu veranschlagen, um jederzeit auf neuere Entwicklungen reagieren und notwendige Hilfe und Unterstützung in besonders betroffenen Bereichen anbieten zu können. Hierzu stehen entsprechende Mittel in der Haushaltssicherungsrücklage zur Verfügung. Ich bin sicher, wir müssen handlungsfähig bleiben, auch kurzfristig, wenn es gefordert ist, selbstverständlich mit Beteiligung des Parlaments. 200 Millionen Euro für zusätzliche Unterstützungen des Landes, das ist ein klares Signal! (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Bevor ich zu weiteren wichtigen Aufgabenfeldern und Ausgabeansätzen komme, lassen Sie mich einen kurzen Überblick zum Zahlengerüst des Doppelhaushalts geben. Die bereinigten Gesamteinnahmen liegen für 2023 bei 21,5 Milliarden Euro bzw. für 2024 bei 22,28 Milliarden Euro. Die bereinigten Gesamtausgaben liegen im Jahr 2023 bei 21,86 Milliarden Euro und im Jahr 2024 bei 22,35 Milliarden Euro. Nach Abzug der bereinigten Ausgaben von den bereinigten Einnahmen ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von rund 312 Millionen Euro bzw. 63 Millionen Euro. Dieser Finanzierungsbedarf wird zunächst durch eine Rücklagenentnahme von rund 219 Millionen Euro im Jahr 2023 und 31 Millionen Euro im Jahr 2024, also insgesamt 250 Millionen Euro, gedeckt, die gezielt für das neue Kommunale Investitionsprogramm eingesetzt werden. Die danach verbleibende Finanzierungslücke von rund 92 Millionen Euro im Jahr 2023 bzw. 32 Millionen Euro im Jahr 2024 dürfte eigentlich nach der Schuldenregel aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Lage durch die Aufnahme neuer Kredite ausgeglichen werden. Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass wir im Rahmen des neuen kommunalen Entschuldungsprogramms 2023 und 2024 jeweils 250 Millionen Euro an Tilgungen leisten wollen und werden. Diese Beträge entnehmen wir der aus dem Jahresüberschuss 2021 dafür eigens aufgestockten Haushaltssicherungsrücklage. Diese Tilgungsleistungen sind gegenzurechnen. Unterm Strich weist der Doppelhaushalt eine Nettotilgung am Kreditmarkt von 157,6 Millionen Euro im Jahr 2023 bzw. 217,8 Millionen Euro im Jahr 2024 aus. Ich sage es einmal ganz kurz und ohne Zahlen: Wir halten die Schuldenregel ein, wir tilgen kommunale Schulden, tätigen zukunftsweisende Investitionen und verstärken gezielt unser Landespersonal. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das Personal ist der größte Brocken im Landeshaushalt mit 8,24 Milliarden Euro im Jahr 2023 und 8,52 Milliarden Euro im Jahr 2024. Dahinter verbirgt sich auch, dass wir die Zahl der Stellen erhöhen, und zwar um 732 im Jahr 2023 und um weitere 466 im Jahr 2024, und das ist wichtig und richtig so; denn es geht um die Erhöhung der Planstellen im Schulbereich um 660, bei Polizei und Justiz um 483 und im Bereich der Hochschulen um 117 Stellen, um nur die wichtigsten Bereiche zu nennen. Die Haushaltspolitik der Landesregierung setzt darüber hinaus einen Schwerpunkt auf die weitere Stärkung der Investitionsausgaben. Der Haushalt 2023/2024 wird diesem Anspruch in besonderer Weise gerecht. Die im Kernhaushalt veranschlagten Ausgaben für Investitionen steigen auf 1,59 Milliarden Euro bzw. 1,44 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024. Im Vergleich zum Ergebnis im Vorkrisenjahr 2019 bedeutet dies eine Steigerung der Investitionsausgaben des Landes von ungefähr einer halben Milliarde Euro im Jahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe deutlich gemacht: Es geht bei der Aufstellung des Landeshaushalts für die Jahre 2023 und 2024 darum, unser Land sicher durch die aktuellen Krisen zu führen. Das ist eine Herausforderung, aber sie zu bewältigen, würde allein gar nicht ausreichen. Wir müssen unsere Resilienz, unsere Zukunftsfähigkeit weiter stärken. Die letzten Monate haben uns erstens drastisch vor Augen geführt, wie dringlich die Beschleunigung des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern und des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist, um Deutschland resilienter und unabhängiger von Energieimporten zu machen, und vor allem, um dem Klimawandel entschlossen zu begegnen. Wenn es darum geht, die Resilienz der Gesellschaft für den Fall künftiger Pandemien zu stärken, dann bedeutet das zweitens erhebliche weitere Anstrengungen von Ländern und Kommunen in der Gesundheitsverwaltung, im Bereich der Krankenhäuser und bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Drittens tragen die Länder die Verantwortung für wichtige Zukunftsfelder und die entsprechende öffentliche Infrastruktur, und auch hier sind die Anforderungen in den letzten Jahren gestiegen. Die Investitionen des Landes in Kinderbetreuung, in Bildung und Wissenschaft sichern den Zusammenhalt, sorgen für gut ausgebildete Fachkräfte und sind die Basis für gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden also über nicht weniger als die großen Transformationsprozesse unserer Gesellschaft. Einen Schwerpunkt bilden der Klimaschutz und insbesondere die Energiewende. Wir investieren unter anderem deutlich in die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Mobilität, in die personelle Stärkung des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen, den klimaresilienten Umbau unserer Wälder und in Klimaschutzmaßnahmen unserer Kommunen. Themen- und kapitelübergreifend stehen allein im Einzelplan 14 für den Schwerpunkt Klimaneutralität 771 Millionen Euro für 2023 und 812 Millionen Euro für 2024 zur Verfügung. In den ÖPNV, dem auf dem Weg zur Klimaneutralität sicher eine Schlüsselfunktion zukommt, sollen hiervon 588 Millionen Euro im Jahr 2023 und 610 Millionen Euro im Jahr 2024 investiert werden. Klar ist auch, viele der erforderlichen Maßnahmen zur Energiewende werden auf kommunaler Ebene durchgeführt. Ich habe das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation bereits angesprochen. Mit 250 Millionen Euro wollen wir zum einen eine einwohnerbezogene Pauschalförderung der Kommunen, um damit konkrete Klimaschutzprojekte vor Ort zeitnah umsetzen zu können. Zum anderen geht es um herausragende Projektvorhaben in Sachen Innovation und Klimaschutz. Insgesamt werden dafür 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die in den Einzelplänen von Wirtschafts- und Klimaschutzministerium veranschlagt sind. Sie wissen es, in der Finanzministerkonferenz tauschen wir uns regelmäßig darüber aus, wie die Situation in den Ländern ist. Ich sage es mit aller Vorsicht: Ich kenne im Moment kein anderes Land, das so gezielt gerade im Bereich des Klimaschutzes seine Kommunen unterstützt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Natürlich unterstützen wir im Doppelhaushalt auch weiterhin die von der Flut betroffenen Kommunen. Zur Umsetzung der Aufgaben des Wiederaufbaus haben wir mit großer Unterstützung von Bund und Ländern das Sondervermögen „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz“ errichtet. Wir wollen den Wiederaufbau nicht nur zügig, sondern auch nachhaltig gestalten. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Für die Elektrifizierung der beschädigten Infrastruktur der Ahrtalbahn und der Eifelstrecke stellen wir in den Jahren 2023 und 2024 zusätzliche 38,1 Millionen Euro bereit, weil wir hier den Wiederaufbau mit entscheidenden Schritten zur Modernisierung und Klimaneutralität verbinden. Lassen Sie mich das an dieser Stelle ergänzen: Wir werden mit dem Haushalt 2023/2024 insgesamt 48 weitere Stellen für den Wiederaufbau schaffen, bei der ADD, in der Wiederaufbauabteilung des Innenministeriums und beim LBM. Insgesamt sprechen wir damit von 178 neuen Stellen seit 2022 im Bereich des Wiederaufbaus. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich nehmen wir auch als Land unsere besondere Verantwortung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien und der CO -Einsparung wahr und gehen mit gutem Beispiel voran. Bei allen Hochbaumaßnahmen des Landes werden die Grundsätze des nachhaltigen Bauens umgesetzt und mit einem im Jahr 2022 beim Landesbetrieb LBB eingerichteten Competence Center Nachhaltiges Bauen begleitet. Um auch kurzfristig Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand zu realisieren, sieht die Regierungsvorlage im Wirtschaftsplan des LBB weitere Haushaltsmittel von insgesamt 30 Millionen Euro für den Bauunterhalt vor. Beim Wohnungsbau berücksichtigen wir ebenfalls den Klimaschutz. So haben wir in diesem Jahr ein Sonderprogramm zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau auf Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund eingeführt. Der Bund hat bereits angekündigt, die Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau weiter aufzustocken. Dies bedeutet für Rheinland-Pfalz bei einer Verteilung über den Königsteiner Schlüssel ein jährliches Plus von rund 24 Millionen Euro für bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau. Wir haben nun vorgesehen, das Volumen der Fördermittel insgesamt unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Zinsverbilligungsprogramme weiter zu erhöhen, und zwar auf 519 Millionen Euro im Jahr 2023 und auf rund 600 Millionen Euro im Jahr 2024. Wir alle wissen, es wird sehr anspruchsvoll, in diesen Zeiten diese Projekte umsetzen zu können, aber wir wollen unser Bestes geben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Erwähnen möchte ich neben den Kommunen und dem Land aber vor allen Dingen die Unternehmen, die mit ihren innovativen Entwicklungen massiv vom Land unterstützt werden. Mit der rheinland-pfälzischen Beteiligung an dem IPCEI-Projekt der BASF für eine CO -freie Erzeugung von Wasserstoff am Standort Ludwigshafen wird der Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Rheinland-Pfalz vorangetrieben. Neben diesem Projekt unterstützt das Land weitere IPCEI-Projekte, beispielsweise die Daimler Truck AG in Wörth, und darüber hinaus die Entwicklung, Erprobung und Herstellung von batterieelektrischen Systemen im Rahmen eines gesonderten IPCEI-Vorhabens am Opel-Standort Kaiserslautern. Alleine für die IPCEI-Projekte sind im Doppelhaushalt 77 Millionen Euro vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Unternehmen, die gesamte Wirtschaft auf dem Weg der Transformation zu begleiten, ist uns ein zentrales Anliegen. Insgesamt stehen zur Stärkung der Wirtschaft in den kommenden zwei Jahren über den Landeshaushalt über 200 Millionen Euro für Unternehmen und Kommunen bereit. Allein zur Förderung von Innovationen stehen rund 82 Millionen Euro zur Verfügung. Dafür haben wir die Mittel besonders kräftig erhöht, von rund 28 Millionen Euro auf rund 45 Millionen Euro und weitere rund 36 Millionen Euro im Jahr 2024. Mit der Innovationsagentur schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle rund um die Realisierung von Innovationen. Damit wollen wir Unternehmen, Gründerinnen, Wissenschaftler, Institute und unsere Partnerinnen und Partner bei den Kommunen bei den anstehenden Transformationsprozessen möglichst niedrigschwellig unterstützen. Das ist im Haushalt mit insgesamt 3 Millionen Euro ebenfalls abgebildet. Zu den modernen Infrastrukturen gehört eine vernetzte und nachhaltige Mobilität. Wir brauchen auch in Zukunft eine gute und vor allem nachhaltige Mobilität. Über den ÖPNV habe ich schon gesprochen. Wir investieren auch in den Straßenbau und nehmen die Verbesserung des Radverkehrssystems in den Fokus. Für die Landesstraßen werden die Investitionen auf dem hohen Niveau von 136,3 Millionen Euro bzw. 137,3 Millionen Euro verstetigt. Die Förderung des Radverkehrs soll sich zu einem neuen Förder- und Aufgabenschwerpunkt entwickeln. Beim Landesbetrieb Mobilität werden im nächsten Jahr 20 zusätzliche Stellen geschaffen. (Unruhe bei der CDU) Im Jahr 2024 soll der LBM 24 weitere Stellen für die Planung und Umsetzung von Straßen-, Brücken- und Radwegebauvorhaben erhalten. Ziel der rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktpolitik ist es ebenso, die Transformation der Arbeitswelt so zu gestalten, dass Rheinland-Pfalz zum Gewinner der Transformation wird; denn die zunehmende Digitalisierung und der ökologische Wandel betreffen alle Regionen und Branchen in Rheinland-Pfalz. Deshalb stellen wir für unsere Arbeitsmarktpolitik einschließlich EU-Mitteln 36 Millionen Euro im Jahr 2023 und 37 Millionen Euro im Jahr 2024 zur Verfügung. Ich möchte in diesem Zusammenhang in Ergänzung zur eben genannten Innovationsagentur vor allen Dingen die Transformationsagentur erwähnen und die Projekte im Förderansatz „Unterstützung von Transformationsprozessen“ hervorheben. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Diese tragen gleichermaßen dazu bei, Beschäftigte, Betriebe sowie Bürgerinnen und Bürger für die Chancen der Transformation zu sensibilisieren und sie zu Gestaltern und Gestalterinnen des Wandels zu machen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zu einer zukunftsgerichteten Arbeitsmarktpolitik gehört natürlich auch die Fachkräftesicherung, die in Rheinland-Pfalz am Ovalen Tisch gebündelt wird. Diese erfolgreiche Landesstrategie wird unter anderem umgesetzt durch eine sehr gute überbetriebliche Bildung und sehr gut ausgestattete Bildungsstätten. So erhöht die Landesregierung – lassen Sie mich das an einem Beispiel deutlich machen – die Förderung über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gemeinsam mit dem Bund erneut um 8 Millionen Euro für das Jahr 2023 bzw. 12 Millionen Euro im Jahr 2024. Insgesamt können so über das Aufstiegs-BAföG junge Menschen auf dem Weg zur Meisterin oder zum Meister im Jahr 2023 mit über 48 Millionen Euro und im Jahr 2024 sogar mit 52 Millionen Euro gefördert werden. Darüber hinaus stehen für die Aufstiegsbonizahlungen – als Anerkennungen für die Leistung und um auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen – über 6 Millionen Euro zur Verfügung. Hier setzen wir einen echten Schwerpunkt, um Menschen gute Perspektiven über die unterschiedlichen Wege aufzuzeigen und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu leisten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zu den großen Aufgaben und Querschnittsaufgaben gehört die Digitalisierung. In einer kooperativen Gemeinschaftsleistung aller Ressorts stehen hierfür über den Haushalt 483 Millionen Euro im Jahr 2023 und 537 Millionen Euro im Jahr 2024 zur Verfügung. Schwerpunkte bleiben auf dieser Basis weiterhin die Koordination der landesweiten E-Government-Infrastruktur und die Digitalisierungsvorhaben in Bezug auf die Bürgerinnen und Bürger. An dieser Stelle sind insbesondere das Online-Zugangsgesetz und seine Umsetzung zu nennen. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Resiliente und performante digitale Infrastrukturen – das wissen wir alle – sind Grundvoraussetzung für eine umfassende Digitalisierung und – auch das erfahren wir in diesen Tagen – für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Landes, seiner Institutionen, der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere in Krisenzeiten. Die Intensivierung des Auf- und Ausbaus solcher Infrastrukturen, auch unter Nutzung der Förderprogramme von Bund und Land, mit der Zielsetzung eines flächendeckenden Netzinfrastrukturwechsels von Kupfer auf Glasfaser bildet den zentralen Fokus. Hinzuzufügen wäre natürlich das Schließen weißer Flecken der Mobilfunkversorgung. Für diese Bereiche stehen im Landeshaushalt zur Förderung von Gemeinden und Gemeindeverbänden Mittel in Höhe von 27,5 Millionen Euro im Jahr 2023 und 75 Millionen Euro im Jahr 2024 zur Verfügung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind mutig und entschlossen, neue Technologien in traditionellen Wirtschaftsfeldern, zum Beispiel in der Landwirtschaft, zum Einsatz zu bringen und die Transformation bestehender Industrien voranzubringen; dafür habe ich eben bei den IPCEI-Projekten viele Beispiele genannt. Wir wollen zusätzlich neue Schlüsseltechnologien erschließen. Die Landesregierung möchte in diesem Jahrzehnt – Herr Baldauf freut sich schon, weil er weiß, dass das eine einzige Erfolgsgeschichte ist – (Heiterkeit des Abg. Christian Baldauf, CDU) Rheinland-Pfalz zu einem führenden Standort in der Biotechnologie und Alternsforschung machen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ja, es ist wirklich ein großer Grund zur Freude, was sich hier in Rheinland-Pfalz entwickelt hat, zuvörderst von fähigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Unternehmerinnen und Unternehmern, aber so ganz nebenbei auch mit 200 Millionen Euro, die wir in den letzten Jahren in die Biotechnologie investiert haben. (Unruhe der CDU) Wir werden damit auch nicht Schluss machen. In diesem Haushalt 2023/2024 sind für den Schwerpunkt Biotechnologie pro Jahr über 15 Millionen Euro vorgesehen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ja, wir wissen auch, was wir damit erreichen wollen, zum Beispiel die Gründung eines Helmholtz-Zentrums für Alternsforschung. Wir begleiten diese Prozesse, damit auch junge Gründerinnen und Gründer in diesem Land eine Chance haben. Beispielsweise soll das Technologiezentrum Mainz zu einem Innovations-, Technologie- und Gründerzentrum für Biotechnologie und LifeScience entwickelt werden und hierzu ein neues Labor- und Bürogebäude in Mainz mit einem Investitionsvolumen von 30 Millionen Euro erhalten. (Unruhe bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, von der Biotechnologie bin ich schnell bei der Gesundheit. Wenn uns die Pandemie eines vor Augen geführt hat, dann ist es, dass wir auf schnellen wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt, aber auch auf ein gutes Gesundheitssystem angewiesen sind. Das lässt sich heute sagen: Das Gesundheitssystem in Rheinland-Pfalz hat sich als verlässlich erwiesen. Das wollen wir mit dem Haushalt 2023/2024 aufrechterhalten und weiterentwickeln. Unser Ziel bleibt, dass sich alle Menschen unabhängig von Wohnort und Einkommen auch in Zukunft auf eine gute medizinische Versorgung verlassen können. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb stehen für die Gesundheitspolitik im Landeshaushalt für das Jahr 2023 rund 465 Millionen Euro und 473 Millionen Euro im Jahr 2024 zur Verfügung. Das ist, übrigens bereinigt um die Einmalzahlung an die Kommunen und durchgeleitete Mittel des Krankenhausstrukturfonds, ein Plus von 40,5 Millionen Euro bzw. 49,5 Millionen Euro. Der größte Einzelposten ist natürlich das Investitionsförderprogramm des Landes für die stationäre Krankenversorgung. Allein hierfür sind Mittel in Höhe von 152,8 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Wenn wir uns anschauen, was im Bereich der Pandemievorsorge nicht nur im Gesundheitsministerium, sondern auch in den anderen Ressorts sichergestellt wird, dann reden wir von 188 Millionen Euro. Eines gehört zu einem guten Gesundheitssystem, und vielleicht sogar an vorderste Stelle, nämlich auch hier die Fachkräftesicherung. Ich möchte hierfür als Beispiel die Gesundheitsfachberufe hervorheben, für die eine schulgeldfreie Ausbildung an Privatschulen ein wichtiger Baustein ist. Das ist für uns nicht nur eine Frage der Fachkräftesicherung, sondern auch eine Frage der Wertschätzung. Wer sich in den Dienst der Gesellschaft stellt, um Menschen in Rheinland-Pfalz zu versorgen, darf dafür kein Schulgeld zahlen, unabhängig davon, wo die Ausbildung stattfindet. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir investieren deshalb in diesen Bereich über 9 Millionen Euro. Um eine flächendeckend qualitativ gute gesundheitliche und medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum sicherzustellen, führen wir die Förderprogramme für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten und die viermonatige Station Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr der Medizinerausbildung fort. Im Haushalt 2023/2024 sollen aber nicht nur diese Programme ausgeweitet werden, sondern auch die Niederlassungsförderung für Hebammen und Modellprojekte für die Versorgung psychisch kranker Menschen sind vorgesehen. Für diese Maßnahmen der regionalen medizinischen Versorgung stehen im Doppelhaushalt über 6 Millionen Euro zur Verfügung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wer von Krankenversorgung spricht, kommt künftig nicht mehr an unserem Masterplan für die Universitätsmedizin vorbei. Das Land beabsichtigt, in die bauliche Erneuerung der Universitätsmedizin nach heutigem Baukostenstand über 2 Milliarden Euro zu investieren. In den kommenden zwei Jahren soll mit ersten Baumaßnahmen aus dieser Planung mit Gesamtbaukosten von 288 Millionen Euro begonnen werden. Für Hochbaumaßnahmen des Landes sind darüber hinaus Investitionsausgaben im Jahr 2023 von 202 Millionen und im Jahr 2024 von 196 Millionen Euro vorgesehen. Auch innerhalb innerhalb dieser Baumaßnahmen bildet insgesamt der Hochschulbau den Schwerpunkt der Baumaßnahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all unsere Chancen beruhen auf guter Bildung, das ist meine feste Überzeugung, die mich seit vielen Jahren und Jahrzehnten begleitet. Für uns ist Bildung die Grundvoraussetzung eines selbstbestimmten, chancengleichen Lebens. Daher ist der Einzelplan 09 aus gutem Grund der finanzstärkste Einzelplan innerhalb des Landeshaushalts. Er wächst weiter deutlich, auf 5,82 Milliarden Euro im Jahr 2024. Über die nächsten beiden Jahre stellen wir damit noch einmal 240 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Es gilt: Ein Viertel des gesamten Landeshaushalts investieren wir in die Bildung unserer Kinder. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die Mittel für die frühkindliche Bildung erhöhen wir von 900 Millionen Euro in diesem Jahr auf 936 Millionen Euro im Jahr 2024. Auch bei den Investitionskosten für die Kindertagesstätten steigt der Ansatz von 12 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro. Die rheinland-pfälzische Bildungspolitik steht für beste Bildung für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer Herkunft. Deswegen ist es uns auch nach dem Auslaufen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ ein zentrales Anliegen, alle Kinder und Jugendlichen so zu fördern, dass sie das aufholen können, was in der Pandemie zu kurz kam. Dafür setzen wir erhebliche Landesmittel an allen zentralen Stellen der individuellen Förderung ein. Wir sind Ganztagsland. Wir sind damit gut aufgestellt, um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule ab dem Jahr 2026 umzusetzen. Allein dafür stehen insgesamt im Ganztagsbereich 220 Millionen Euro zur Verfügung. Selbstverständlich bleibt eine sehr gute Unterrichtsversorgung ein Schwerpunkt der Landesregierung. In sie investieren wir in den kommenden beiden Haushaltsjahren durchschnittlich mehr als 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Wir erhöhen die Zahl der Planstellen im Schulbereich um insgesamt 660 zusätzliche Stellen. Für die Beschulung von Kindern aus der Ukraine sind bereits zum Schuljahr 2022/2023 insgesamt 500 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten vorgesehen. Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird die Zahl auf 690 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten erhöht. Hierfür wird im Doppelhaushalt 2023/2024 insgesamt ein zusätzliches Budget von 50 Millionen Euro vorgesehen. Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern die besten Chancen in unserem Land bieten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Sie wissen es, deshalb arbeiten wir auch an der Zukunft des Lehrens und des Lernens, um Schülerinnen und Schüler für die Herausforderungen der Zukunft möglichst gut zu unterstützen, ihnen neue Kompetenzen zu geben und damit neue Lösungen zu ermöglichen. Für die „Schule der Zukunft“ – 45 Schulen haben sich bereits auf den Weg gemacht und sind mit großer Begeisterung gestartet – stehen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Man könnte vieles zur Bildungslandschaft hinzufügen. Ich möchte gern noch ein Wort zu den Hochschulen sagen, die ganz zweifelsohne wesentlicher Bestandteil dieser Landschaft sind. Deswegen steigen im Doppelhaushalt auch die Ansätze in den Hochschulkapiteln von 896 Millionen Euro auf 964 Millionen Euro im Jahr 2023 und auf über 1 Milliarde Euro im Jahr 2024. Das sind Steigerungen von 67,6 bzw. 114 Millionen Euro. Hinter diesen Zahlen stecken wichtige Inhalte: die Digitalisierung, die Schwerpunktsetzung bei den Gesundheitsstudiengängen, konkret beim Ausbau der Masterangebote in der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, beim Start eines Hebammenstudiengangs und beim Aufbau eines Studienangebots für das Förderschullehramt an der neuen Universität Koblenz. Neues zu schaffen und Bestehendes zu pflegen, ist auch Ziel unserer Kulturpolitik. Wir erhöhen deshalb die allgemeinen Bewilligungen im Kulturbereich gegenüber dem Jahr 2022 um 2,9 bzw. 3,2 Millionen Euro, beispielsweise in den Bereichen Bildende Künste, Literatur, Musik- und Theaterpflege. Zusammen mit den weiteren Kulturkapiteln wächst der Kulturetat des Ministeriums für Frauen, Familie, Kultur und Integration insgesamt bis zum Jahr 2024 auf rund 107 Millionen Euro. Das sind viele gute Nachrichten für unsere breit gefächerte Kulturszene. Durch unsere reiche historische Vergangenheit haben wir die Verantwortung auch für unser kulturelles Erbe, und auch der kommen wir mit großer Sorgfalt nach. Auch hier wachsen die Mittel um 3,7 Millionen Euro mehr für unsere Denkmäler, die über die Landesgrenzen hinaus bekannt sind und RheinlandPfalz auszeichnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind eine offene Gesellschaft. Zu unserer Gesellschaft und unserer Kultur gehören – das sage ich sehr bewusst – auch diejenigen, die bei uns Schutz suchen. Darum bilden wir die Hilfe für diese Menschen auch im Haushalt 2023/2024 ab. Sie wissen es, es gab infolge des Kriegs einen starken Zuzug von Menschen aus der Ukraine. Ich glaube, man kann bis heute sagen, diese Fluchtaufnahme ist gelungen. Sie ist geprägt von einem solidarischen Kraftakt des Bundes, des Landes, der Kommunen, der Hilfsorganisationen und vieler Ehrenamtlicher. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Vereinen, Initiativen und helfenden Händen von Herzen bedanken, dass das bisher so gut gelungen ist. Ich möchte sie um Verständnis bitten, dass dieser Kraftakt auch in den Jahren 2023 und 2024 notwendig sein wird, da leider ein Kriegsende in der Ukraine aktuell nicht absehbar ist und auch danach der Wiederaufbau Zeit in Anspruch nehmen wird. Herzlichen Dank all denjenigen, die uns dabei helfen, diese große Aufgabe zu bewältigen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Insgesamt stehen für den Bereich Migration und Integration 155 Millionen Euro im Jahr 2023 und 154 Millionen Euro im Jahr 2024 zur Verfügung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute stehe ich als Finanzministerin hier am Redepult. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) – Die Betonung lag auf dem „-in“. Allerdings sind Frauen nach wie vor in den Parlamenten deutlich unterrepräsentiert und verfügen nach über 100 Jahren Frauenwahlrecht noch immer über deutlich weniger politische Macht als Männer. Das gilt im Besonderen für die Kommunalpolitik. Deshalb möchte ich aus dem Bereich der Familienund Frauenpolitik gerne das Beispiel herausgreifen, dass mit Haushaltsmitteln auch eine Öffentlichkeitskampagne zur Gewinnung von mehr Frauen für die Kommunalpolitik im Hinblick auf die Kommunalwahl 2024 initiiert wird. Ich halte das für ein sehr wichtiges Zeichen im Bereich der Frauenpolitik. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wichtig ist für uns auch, dass wir seit vielen Jahren in den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Frauen und queeren Menschen, die Gewalt erfahren haben, investieren. Wir setzen im Land Betreuungsangebote für die Opfer solcher Erfahrungen um, und auch das wird finanziell unterstützt. Insgesamt stehen für die Präventions- und Unterstützungsangebote des Schwerpunkts „Aufwachsen und Leben ohne Gewalt“ im Jahr 2023 12,5 Millionen und im Jahr 2024 12,9 Millionen Euro zur Verfügung. (Unruhe bei der AfD und den FREIEN WÄHLERN) – Ihre lauten Diskussionen machen mir immer deutlich, wie notwendig dieses Geld ist. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme jetzt zum Bereich der Inneren Sicherheit. Ich kann das heute nicht tun, ohne zu sagen, dass es mir sehr leid tut, dass wir mit Roger Lewentz einen kompetenten und liebenswerten Kollegen aus dem Kabinett verlieren und er aus dem Kabinett ausscheidet. Wenn ich heute über Zahlen für die Innere Sicherheit rede und wieder darüber berichten kann, dass Mittel erheblich gesteigert werden, wir mehr Polizistinnen und Polizisten haben, dann will ich an dieser Stelle keinen Zweifel lassen: Dass die Innere Sicherheit so gut dasteht, ist das Verdienst von Roger Lewentz. (Anhaltend starker Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD – Unruhe bei der SPD) Nach aktuellen Prognosen wird der Polizeibereich im Jahr 2024 die strategisch wichtige Zielmarke von rund 10.000 ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten erreichen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD – Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Das war immer ein sehr wichtiges Anliegen. Zur Übernahme der ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten, für zusätzliche Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte stellen wir insgesamt über 400 zusätzliche Stellen zur Verfügung. Neben der verbesserten Personalausstattung der Polizei wird die Effizienz der Polizeiarbeit durch eine verbesserte Ausstattung an Führungs- und Einsatzmitteln weiter optimiert. Auch die Ersatzbeschaffung der beiden Polizeihubschrauber ist vorgesehen. Mit einer weiter verbesserten Ausstattung mit mobilen Endgeräten und der fortschreitenden Modernisierung der IT-Architektur im Kontext des Programms „Polizei 20/20“ können die Arbeitsbedingungen im Polizeibereich weiter optimiert werden. Der Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 setzt darüber hinaus Schwerpunkte in den Bereichen Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst. Das Land steigert mit diesem Doppelhaushalt den Mitteleinsatz auf rund 59 bzw. 64 Millionen Euro, was dokumentiert, dass die Sicherstellung der Gefahrenabwehr im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes einen hohen Stellenwert im Haushalt hat. Auch die Digitalisierung stellt mit jeweils über 9 Millionen Euro pro Jahr in diesem Bereich einen Schwerpunkt dar. Dieser Haushalt stärkt auch den Personalbereich im Brand- und Katastrophenschutz um insgesamt 44 Stellen. Davon erhält die Feuerwehr- und Katstrophenschutzakademie insgesamt 24 neue Stellen, um insbesondere den in den nächsten Jahren erheblich steigenden Bedarf in der Ausbildung abzudecken und für den personellen Einstieg in den Aufbau der neuen zentralen Landeseinrichtung für Katastrophen- und Bevölkerungsschutz zu sorgen. Neben der Förderung der zentralen Feuerwachen in Koblenz, Trier und Worms sind hinsichtlich der Investitionen, die das Land tätigt, beispielhaft auch der Neubau von Integrierten Leitstellen als Leuchtturmprojekte zu nennen. Die Förderung des Neubaus der Leitstellen in Mainz, Koblenz und Trier wird im Umfang von insgesamt 36 Millionen Euro für die nächsten Jahre abgesichert. Auch die Justiz des Landes wird weiter verstärkt. Über alle Laufbahnen sind insgesamt 133 neue Planstellen und Stellen im Geschäftsbereich der Justiz vorgesehen, davon 101 bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Wir haben bereits in den vergangenen Jahren hier deutlich Personal aufbauen können. Betrachtet man die Zahl der Stellen ohne Berücksichtigung der Auszubildenden, so ist diese von 2017 bis 2022 um fast 300 gestiegen. Damit kann die Justiz die ihr obliegenden wichtigen Aufgaben weiterhin sehr gut erfüllen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich kann und möchte nicht schließen, ohne den Blick nochmals auf die Kommunen zu lenken. Zentraler Punkt für die Kommunen in Rheinland-Pfalz ist die Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die sicherlich zu den größten und wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode gehört. Wie Sie wissen, wird die Finanzausgleichsmasse auf 3,76 Milliarden Euro und im Jahr 2024 auf 3,71 Milliarden Euro steigen. Sie wächst über den Doppelhaushalt gegenüber dem Jahr 2022 in Summe um 500 Millionen Euro. Dabei erfährt die Finanzausgleichsumlage eine außerordentliche Steigerung um insgesamt 230 Millionen Euro. Ich sage das hier sehr bewusst, damit morgen niemand meint, man müsste irgendetwas richtigstellen: Ja, diese 230 Millionen Euro sind der Beitrag der finanzstarken Kommunen. Das will ich nicht verschweigen; denn es gibt keinen Grund, es zu verschweigen. Ich will es sogar besonders betonen; denn es ist richtig und gut so. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das Land leistet aber auch nochmals einen zusätzlichen Beitrag von insgesamt 270 Millionen Euro über beide Jahre. Das will ich auch nicht verschweigen. Damit hat sich die Finanzausgleichsmasse gegenüber dem Jahr 2013 um 1,76 bzw. 1,71 Milliarden Euro erhöht. Das sind bundesweit beispielhafte Steigerungsraten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Auf die 250 Millionen Euro im Kommunalen Investitionsprogramm habe ich hingewiesen, aber ich muss natürlich auch noch auf das Entschuldungsprogramm hinweisen, das ein Volumen von 3 Milliarden Euro vorsieht, und darauf, dass wir jeweils Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro für Tilgungen der vom Land übernommenen Liquiditätskredite bereits in den Jahren 2023 und 2024 zur Verfügung stellen. Ich will mich an dieser Stelle noch einmal herzlich für die parlamentarische Unterstützung bedanken, und ich freue mich mit Ihnen gemeinsam weiter auf die Umsetzung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem, was wir mit den Kommunen gemeinsam auf den Weg bringen wollen, gehört natürlich auch der Themenschwerpunkt „Innenstädte der Zukunft“. Auch er ist in diesem Haushalt erneut abgebildet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist uns in diesen Zeiten besonders wichtig, die Kommunen bestmöglich zu unterstützen. Es sind Zeiten, in denen alle staatlichen Ebenen besonders gefordert sind, um durch die Krise zu kommen. Das Land leistet mit diesem Haushalt einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung, und es unterstützt den Bund dabei, wichtige stabilisierende Maßnahmen zu ergreifen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat dazu aufgerufen, dass wir uns alle, die ganze Gesellschaft, für eine große gemeinsame Kraftanstrengung unterhaken. Ich sage: Das ist auch der Weg, den sich die Landesregierung wünscht, sich unterzuhaken für eine große gemeinsame Kraftanstrengung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Sich verändernde Herausforderungen bringen stets die Notwendigkeit mit sich, vorhandene Mittel umsichtig zu verwenden und die haushaltspolitischen Prioritäten abzuwägen. Das haben wir getan. Ich hoffe, ich konnte Ihnen das deutlich machen. Die Regierungsvorlage für den Doppelhaushalt 2023/2024 führt die verlässliche und zukunftsorientierte Haushaltspolitik der vorangegangenen Jahre unter veränderten, man darf auch sagen unter erschwerten Rahmenbedingungen fort. Trotzdem investieren wir mit diesem Haushalt in Kommunen, wir investieren in Bildung, wir investieren in Klimaschutz und Infrastruktur, wir fördern Forschung und Innovation, und wir fördern den Zusammenhalt, um für die Zukunft in diesem Land gut gerüstet zu sein. Herzlichen Dank. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes 2023/2024 wird bis zur morgigen 31. Plenarsitzung unterbrochen. Zu dieser lade ich Sie für 9.30 Uhr ein. Ende der Sitzung: 15.07 Uhr

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