Achim Schwickert
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Deutschlandticket ist durchaus ein Meilenstein für den öffentlichen Nahverkehr. Es hat die Tariflandschaft vereinfacht, Mobilität über Verbund- und Landesgrenzen hinweg ermöglicht und gerade auch für die Familien eine spürbare Entlastung gebracht. Schülerinnen und Schüler profitieren davon bereits heute ganz erheblich. Auch wir als Landesregierung wollen, dass junge Menschen selbstständig und unkompliziert mit Bus und Bahn unterwegs sein können. Aber bei der Frage, wie wir dieses Ziel erreichen, müssen wir genau hinschauen, denn der Antrag, der vorliegt, vermischt im Moment drei Dinge miteinander: Zum einen die notwendige Schülerbeförderung, sie ist gesetzlich geregelt als kommunale Pflichtaufgabe. Daneben gibt es die Freizeitmobilität, diese kann man entweder selbst bezahlen oder das Geld dafür zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn wir das Geld dafür zur Verfügung stellen, handelt es sich um eine freiwillige Leistung sowohl für das Land als auch für die Kommunen. (Präsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Dann kommt die Klammer – wie immer im Leben – um alles herum: die Finanzierung. Gerade in der letzten Zeit hat sich gezeigt, dass es erhebliche Herausforderungen für alle Beteiligten gibt, das System des öffentlichen Personennahverkehrs, wie wir es im Moment haben, zu stabilisieren und zu finanzieren. Wir haben aktuell ein relativ großes Thema auf der Tagesordnung. Das umschreibt sich so, dass die Trassenpreissteigerungen im Prinzip über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kommen werden. Das würde zum Beispiel für das Land Rheinland-Pfalz – für die anderen Länder aber auch – für die Jahre 2025 und 2026 zusätzlich 50 Millionen Euro Belastung bedeuten. Das Thema ist erkannt worden. Die Ministerpräsidenten – unser Ministerpräsident auch – haben sich an die Bundesregierung gewandt, genauso wie die letzte Verkehrsministerkonferenz sich damit beschäftigt und gesagt hat, das können die Länder nicht alles an einer Stelle übernehmen. Man muss darüber reden, wie man mit den Dingen umgeht. Ich komme nachher noch einmal auf die Finanzen zurück. Noch einmal zurück zum Schulgesetz: Nach § 69 Schulgesetz geht es bei der Schülerbeförderung zunächst darum, einen zumutbaren Schulweg sicherzustellen. Zu der Zumutbarkeit gehört auch, dass man kurze Strecken zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen kann, wenn sie denn nicht gefährlich sind. Es hat zum einen die Rechtsprechung mehrfach belegt, dass das rechtmäßig ist, und ich halte das auch für vernünftig, weil wir nicht immer jeden allerletzten Meter ausfinanzieren können. Das könnten wir vielleicht tun, wenn wir ein Wirtschaftswachstum von 15 Prozent hätten, aber die Zeiten sind im Moment nun mal nicht so. Das Deutschlandticket, das von den Kommunen zur Erfüllung der Schülerbeförderungspflicht eingesetzt wird, bietet bereits heute einen erheblichen Mehrwert. Es kann nämlich nicht nur wie früher für den Schulweg, sondern auch in der Freizeit und über die Grenzen eines Verkehrsverbunds hinaus genutzt werden. Der vorliegende Antrag möchte daraus aber nun einen landesweiten, einheitlichen, ganzjährigen Anspruch für alle Schülerinnen und Schüler – so habe ich es zumindest verstanden – (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja, so stand’s auch im CDUProgramm! – Zuruf von der SPD: Ja! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) zur Verfügung stellen und die Entfernungsgrenzen darüber hinaus abschaffen. Das klingt attraktiv, gibt es aber nicht zum Nulltarif. Ich habe einmal für den Monat gerechnet, nicht gleich auf ein ganzes Jahr hoch. Wir haben ungefähr 440.000 Schülerinnen und Schüler. Wenn man denen ein Ticket für 63 Euro im Monat gibt, reden wir über 27,7 Millionen Euro pro Monat. Wenn wir nur die beförderungspflichtigen Schüler nehmen – das sind die Schüler der Sek.- I-Stufe und der Grundschulen –, reden wir über 10,5 Millionen Euro. Das Deutschlandticket selbst mit den 63 Euro hat eine Entwicklung genommen. Es ist eben angesprochen worden, die Subventionierung des Tickets läuft über 1,5 Milliarden Euro jährlich, die Bund und Länder dafür zur Verfügung stellen. Wir haben also schon ein hoch subventioniertes Ticket vorliegen. Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Wenn wir an den Dingen arbeiten wollen, können wir jeden Euro nur ein Mal ausgeben. Das ist eben angesprochen worden. Wenn wir zusätzliche Mittel dauerhaft für die kostenlose Mobilität für alle Schülerinnen und Schüler zu allen Zeiten einsetzen, können wir das Geld nicht nochmals einsetzen für Infrastruktur, Personal und Fahrzeuge. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Denken Sie an die Rücklagen!) Bei der Gesamtlage bleibt festzuhalten, dass wir zum einen nicht erwarten können, dass die Kommunen als freiwillige Leistung die 27,7 Millionen Euro übernehmen, aber auch wir vom Land können das nicht ohne Weiteres tun. Das Land beteiligt sich nämlich schon an den Kosten der Schülerbeförderung über den Landesfinanzausgleich. Eben ist die Zahl 124 Millionen Euro gefallen, aber noch einmal zuzüglich 30 Millionen Mehrbelastungsausgleich. Hinzu kommt ein noch viel höherer Betrag an den Gemeinkosten des ÖPNV, da die Regionalisierungsmittel des Bundes die erheblich gestiegenen Gemeinkosten im ÖPNV einfach nicht mehr abdecken. Vor diesem Hintergrund scheint es durchaus sinnvoll zu sein – das werden wir auch machen –, uns das Gesamtfinanzierungssystem anzusehen, gegebenenfalls auch Entflechtungen vorzunehmen. Aber der Start, damit zu beginnen, dass wir als Erstes eine zusätzliche freiwillige Leistung draufsetzen, halten wir nicht für klug. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)
