Marion Schneid
Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler. Sie haben das Wort. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend: Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich über die Zukunft der Landespflegekammer spreche, möchte ich bewusst nicht zuerst über die Institution der Kammer sprechen. Ich möchte zuerst über die Menschen sprechen, die Pflege leisten, (Zuruf von der AfD: Ohh!) über Pflegefachkräfte, die Verantwortung übernehmen, häufig unter hohem Zeitdruck arbeiten und gute Pflege in Rheinland-Pfalz jeden Tag tragen. Sie verdienen nicht nur Dank und Anerkennung, sie verdienen gute Arbeitsbedingungen, verlässliche politische Entscheidungen, und sie verdienen es, dass ihre Stimme gehört wird. Ja, es gilt nach wie vor: Pflege braucht eine starke Stimme. Aber eine starke Stimme ist nur dann stark, wenn sie von den Menschen getragen wird, für die sie spricht. Die Landespflegekammer wurde vor zehn Jahren als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung eingerichtet. Ihr wurden gesetzliche Aufgaben zugewiesen. Sie soll berufliche Standards entwickeln, Fort- und Weiterbildung ordnen, Pflegefachkräfte beraten und die Perspektive der Pflege in politische Entscheidungen einbringen. Das sind wichtige Aufgaben. Ein gesetzlicher Auftrag allein schafft aber noch kein Vertrauen. Vertrauen muss durch gemeinsam getragene Entscheidungen, eine funktionierende Organisation und einen erkennbaren Nutzen für die Mitglieder immer wieder neu verdient werden. Die anhaltende Debatte, die Kritik und viele Eingaben zeigen es, und ja, wir müssen nüchtern feststellen: Dieses Vertrauen ist bei einem erheblichen Teil der Pflegefachkräfte beschädigt. Hinzu kommen die inzwischen rechtskräftigen Entscheidungen zur Beitragserhebung für das Jahr 2025. Die Gerichte haben deutlich gemacht, dass die Datengrundlage für eine rechtssichere und gerechte Beitragsberechnung nicht ausgereicht hat. Das sind keine Randfragen. Wenn Mitgliedschaft und Beiträge gesetzlich verpflichtend sind, müssen Verfahren, Datengrundlagen und Entscheidungen besonders transparent, fair und rechtssicher sein. Seit Mitte Mai liegt die Rechtsaufsicht über die Landespflegekammer in meinem Haus, und ich nehme diese Verantwortung sehr ernst. Rechtsaufsicht bedeutet, konsequent auf Rechtmäßigkeit zu achten. Sie bedeutet aber ebenso, Probleme klar zu benennen und dort zu handeln, wo staatliches Handeln erforderlich ist. Deshalb nimmt die Landesregierung die rechtlichen und vor dem erwähnten Hintergrund der Entscheidung des OVG zur Beitragserhebung auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kammer sehr genau in den Blick. Auch hier werden wir entschlossen, konsequent und im Rahmen unserer gesetzlichen Befugnisse tätig, wenn dies erforderlich werden sollte. So wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, wollen wir eine transparente, eine neutrale und diskriminierungsfreie Abstimmung über die Zukunft der Landespflegekammer auf den Weg bringen. Alle Abstimmungsberechtigten, an die 40.000 Personen, sollen teilnehmen können. Die Fragestellung wird klar und verständlich sein. Mein Haus hat in den vergangenen Wochen mit Hochdruck an der Vorbereitung der Abstimmung gearbeitet. Für die Durchführung einer solchen Abstimmung nach höchsten methodischen und organisatorischen Standards ist die Gewinnung eines erfahrenen Dienstleisters, beispielsweise ein Meinungs- und Marktforschungsinstitut, erforderlich und geboten. Für einen Auftrag in dieser Größenordnung ist ein sorgfältig vorbereitetes öffentliches Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nötig, das naturgemäß die hierfür rechtlich vorgesehenen Fristen mit sich bringt. An dieser Stelle möchte ich Sie darüber informieren, dass die erforderliche öffentliche Ausschreibung vor wenigen Tagen auf den Vergabeplattformen des LDI veröffentlicht worden ist. Das Verfahren hin zur Abstimmung ist damit eingeleitet. Geplant ist die Durchführung der Abstimmung für den Zeitraum Ende November bis Mitte Dezember 2026. Ich möchte an dieser Stelle gleichwohl aber auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen vorläufigen Zeitplan unter Vorbehalt handelt. Ziel ist es, das Ergebnis sodann im Anschluss an die Auswertung zu verkünden, damit alle beteiligten Akteurinnen und Akteure sowie insbesondere die Mitglieder der Landespflegekammer Ende des Jahres größtmögliche Klarheit über die Zukunft der Kammer haben. Sollte sich eine Mehrheit gegen die Beibehaltung der Landespflegek ammer aussprechen, wird die Landesregierung den im Koalitionsvertrag vereinbarten Weg gehen und die notwendige Änderung des Heilberufsgesetzes im Entwurf erarbeiten und dann dem Landtag vorlegen. Mein Maßstab ist klar: Nicht der Selbsterhalt einer Struktur steht im Vordergrund, sondern der Nutzen für die Pflegefachkräfte, eben das, was ich eingangs sagte – eine starke Stimme für die Pflege in Rheinland-Pfalz. Wir hören zu. Wir organisieren ein faires Verfahren, und wir respektieren das Ergebnis. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
