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Nina Klinkel

SPD 20.08.2026 Sitzungen 19/5

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gehört. Wir wissen es auch. Kriminalität ist mobil. Wirksame Kriminalitätsbekämpfung bedeutet europäische Zusammenarbeit. Genau darum geht es bei diesem Vertrag. Es ist als dritte Rednerin jetzt schwer, Neues zu sagen. Ich will Sie aber vielleicht ein bisschen in die Tiefen des Vertrags mit hineinnehmen, denn wie Sie es gehört haben, für uns ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz kein Novum. Wir haben eine Länge von 300 Kilometer an Außengrenzen zu Belgien, Luxemburg und Frankreich, und 280.000 Menschen pendeln und leben in dieser Großregion. Ja, das sind nicht nur die, die zur Arbeit gehen; das sind auch die, die vielleicht Straftaten begehen wollen. Der bisherige Vertrag stammt aus dem Jahr 2000. Diese Neuauflage, die Sie vor sich haben, trägt der Tatsache Rechnung, dass Kriminalität internationaler geworden ist, digitaler, vernetzter, schneller und in vielen Bereichen professioneller. Deshalb ist es richtig, diese Grundlage neu zu schaffen und die bilateralen Abstimmungen auf eine neue Grundlage zu stellen. Darin sind Dinge erhalten, die wir vielleicht für ganz selbstverständlich halten. Der Minister sagte es und betonte den Informationsaustausch. Was bedeutet das ganz praktisch? Das fängt zum Beispiel beim Austausch von Autonummern bei Fahndungen an. Wenn Leben oder die körperliche Integrität von Menschen in Gefahr sind oder wenn schwere Straftaten verhindert werden können, nehmen beide Länder jeweils Kennzeichnen in ihr System auf, um so schnell Fahrzeuge mit Verdächtigen oder auch Opfern lokalisieren und identifizieren zu können. Der Vertrag weitet die Möglichkeit aus, Verfolgungen über die Landesgrenze hinweg durchzuführen. Ab jetzt muss nicht mehr ausdrücklich die Rede von frischer Tat sein, um eine Verfolgung, die in einem anderen Land weiterläuft, weiter zu begleiten. Es muss auch nicht mehr an ein mögliches Strafmaß für die Straftat gekoppelt werden. Nicht zuletzt werden die Verfahren für Observationen und Infiltrationen vereinfacht. Der Vertrag schafft Regelungen für Situationen, in denen schnelles Handeln notwendig ist, um Gefahr abwenden zu können. Wir werden auf Basis gegenseitiger Zustimmung Begleitaufgaben übernehmen können, beispielsweise bei Begleitung von Werttransporten oder aber auch bei Gefangenentransporten. Wir verbessern den Opfer- und Zeugenschutz. Wer in Belgien in einem Zeugenschutzprogramm ist, kann auch in Deutschland geschützt werden, ohne hierfür eigens in ein deutsches Zeugenschutzprogramm überführt werden zu müssen. Grenzüberschreitende Zeugenvernehmungen werden vereinbart. Der Minister hat es gesagt, auch bei schweren Naturkatastrophen wie Hochwasser, Sturm, Erdbeben, Industrieunfällen können Polizisten mit Spezialisten, Mitteln und Material gegenseitig schnell und unbürokratisch Hilfe leisten. Genau deshalb ist dieser Vertrag für uns alle ein Fortschritt. Er zeigt, wir schaffen keine Einzelregeln für den Spezialfall, sondern wir helfen mit, eine moderne europäische Sicherheitsarchitektur weiterzuentwickeln, denn offene Grenzen und Innere Sicherheit sind kein Widerspruch. Daran arbeiten wir gemeinsam mit Belgien. Deshalb erteilt die SPD-Fraktion dem Vertrag ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)

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