Lars Rieger
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute dem Deutsch-Belgischen Polizeivertrag zustimmen, geht es im Kern um eine ganz praktische Frage: Können unsere Polizei- und Zollbehörden diesseits und jenseits der Grenze im entscheidenden Moment schnell und wirksam gemeinsam handeln? Gerade Rheinland-Pfalz hat daran ein unmittelbares Interesse. Wir sind Grenzland. Von der Eifel aus sind es nur wenige Kilometer bis nach Belgien. Für die Menschen dort ist diese Grenze im Alltag kaum noch wahrnehmbar. Genau das ist eine der großen Errungenschaften Europas. Wie wichtig ein gutes Miteinander über Grenzen hinweg ist, haben wir gerade am zurückliegenden Wochenende beim Waldbrand im Hohen Venn gesehen. Deutsche und belgische Einsatzkräfte arbeiteten dort eng zusammen, denn weder Feuer noch andere Gefahren machen an einem Grenzstein halt. (Vizepräsidentin Marion Schneid übernimmt den Vorsitz) Für die Kriminalitätsbekämpfung gilt im Grundsatz dasselbe. Organisierte Kriminalität, Drogenhandel oder grenzüberschreitend agierende Banden interessieren sich nicht dafür, wo eine nationale Zuständigkeit endet. Für uns als CDU ist deshalb klar: Offene Grenzen dürfen nicht dazu führen, dass unterschiedliche Zuständigkeiten zum Vorteil von Straftätern werden. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Der Vertrag modernisiert den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll. Dabei geht es insbesondere um einen besseren Informationsaustausch, um operative Unterstützung und darum, bei grenzüberschreitenden Lagen schnell und abgestimmt handeln zu können. Das ist wichtig, denn gerade bei der Polizeiarbeit entscheidet oftmals die Zeit. Wenn Erkenntnisse über tatverdächtige Fahrzeuge oder kriminelle Strukturen schnell auf der anderen Seite der Grenze ankommen, kann daraus ein ganz konkreter Fahndungs- oder Ermittlungserfolg entstehen. Wie notwendig das ist, zeigt etwa die organisierte Drogenkriminalität. Über die großen belgischen Seehäfen gelangen illegale Drogen nach Europa. Dahinter stehen internationale Netzwerke, deren Transportwege quer durch Europa und damit auch durch respektive nach Deutschland führen. Um diese Strukturen wirksam zu bekämpfen, müssen die zuständigen Behörden Erkenntnisse austauschen und ihre Maßnahmen eng aufeinander abstimmen. Gerade bei dynamischen Einsatzlagen darf wertvolle Zeit nicht dadurch verloren gehen, dass zunächst Zuständigkeiten und Verfahren geklärt werden müssen. Damit unsere Beamten in solchen Situationen sicher handeln können, brauchen sie neben guten Kontakten zu ihren belgischen Kollegen vor allem klare rechtliche Grundlagen, denn für uns als CDU gehört zu einem starken Staat nicht nur, dass er handeln kann. Ein starker Staat muss auf einer klaren rechtsstaatlichen Grundlage handeln. Genau diese Grundlage stärkt der Vertrag. Er schafft klare Voraussetzungen für die Zusammenarbeit, während die Zuständigkeit und der Schutz personenbezogener Daten gewahrt bleiben. So gehen effektive Sicherheitsarbeit und Rechtsstaatlichkeit Hand in Hand. Dabei ist noch ein Punkt wichtig: Gute Zusammenarbeit darf nicht davon abhängen, ob sich einzelne Dienststellen oder Beamte persönlich gut kennen. Sie braucht verlässliche Strukturen, die unabhängig von einzelnen Personen jeden Tag funktionieren. Auch dafür schafft dieser Vertrag einen belastbaren Rahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist auch die Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, folgerichtig. Der Ministerpräsident beabsichtigt, gemäß dem Lindauer Abkommen das Einverständnis des Landes zu erklären. Weil der Vertrag dadurch auch Zuständigkeiten der Länder berührt, ist zuvor die Beteiligung unseres Parlaments notwendig. Für uns als CDU steht fest, die Freiheit offener Grenzen braucht einen Rechtsstaat, der auch über Grenzen hinweg handlungsfähig bleibt. Der Deutsch-Belgische Polizeivertrag schafft dafür die richtige Grundlage und stärkt damit die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb stimmt die CDUFraktion der Einverständniserklärung des Landes zu. (Beifall der CDU und bei der SPD)
