Achim Schwickert
Verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kriminalität macht nicht an Staatsgrenzen halt. Organisierte Kriminalität, Schleusungskriminalität, Eigentumsdelikte oder grenzüberschreitend agierende Tätergruppen erfordern eine funktionierende und vertrauensvolle Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Genau hier setzt der Deutsch-Belgische Polizeivertrag an. Er stärkt die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden und schafft zeitgemäße rechtliche Grundlagen für ein gemeinsames effektives Handeln. Der heute vorliegende Deutsch-Belgische Polizeivertrag schafft die Grundlage für eine rechtssichere, zeitgerechte und leistungsfähige Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Deutschlands und Belgiens. Der Vertrag ersetzt das Abkommen aus dem Jahr 2000. Er trägt den veränderten sicherheitspolitischen Herausforderungen, den gestiegenen Anforderungen an eine wirksame grenzüberschreitende Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung Rechnung. Das Land Rheinland-Pfalz ist als Anrainer sehr nah dran, und wir waren auch bei den Verhandlungen im Einzelnen, was die Vertragsbestandteile – der Vertrag ist 60 Seiten lang – betrifft, eingebunden. Für Rheinland-Pfalz hat die heutige Beschlussfassung eine besondere verfassungsrechtliche Bedeutung. Der Vertrag berührt Bereiche, die in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen, insbesondere das allgemeine Gefahrenabwehrrecht. Nach dem Lindauer Abkommen ist deshalb vor der völkerrechtlichen Bindung Deutschlands das Einverständnis der Länder erforderlich, und gleichzeitig ist geregelt, dass der Landtag vor Abgabe dieser Einverständniserklärung beteiligt wird. Mit der heutigen Vorlage kommen wir dieser Verpflichtung nach und schaffen damit die Grundlage für die Zustimmung gegenüber der Bundesregierung zur Unterzeichnung des Vertrags. Inhaltlich bringt der Vertrag einige Verbesserungen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Informationsaustausch. Die zuständigen Behörden erhalten erweiterte Möglichkeiten, Informationen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auszutauschen. Zudem ermöglicht der Vertrag die Einrichtung gemeinsamer Zentren, den direkten Zugriff auf bestimmte nationale Datenbanken, aber auch die Einrichtung gemeinsamer Datenbanken, wo es sinnvoll ist. Dadurch können Informationen schneller verfügbar gemacht und Ermittlungen effizienter geführt werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Intensivierung grenzüberschreitender Maßnahmen. Der Vertrag ermöglicht gemeinsame Kontrollen, gemeinsame Einsatzformen und eine gegenseitige Unterstützung bei Fahndungsmaßnahmen. Er regelt außerdem die Voraussetzungen für grenzüberschreitende Observationen, den Einsatz verdeckter Ermittler sowie die Nacheile auf das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Vertragsstaats. Auch die Zusammenarbeit von Spezialeinheiten in besonderen Gefahrenund Bedrohungslagen wird ausdrücklich gestärkt. Darüber hinaus fördert der Vertrag weitere Formen der Zusammenarbeit. Hierzu zählen der gegenseitige Schutz von Zeuginnen und Zeugen, die Unterstützung bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen sowie der Ausbau der Ausund Fortbildung. Gemeinsame Lehrgänge, Hospitationen und der Austausch bewährter Verfahren können die Zusammenarbeit beständig stärken und ein gemeinsames Verständnis polizeilicher Standards fördern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Vertrag ist bedeutend für die Sicherheit in Rheinland-Pfalz, in Deutschland, aber auch in Europa. Er verbessert die Zusammenarbeit mit unseren belgischen Nachbarn, stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und schafft zugleich einen klaren rechtsstaatlichen Rahmen für grenzüberschreitendes Handeln. Ich bitte um Ihre Zustimmung, damit die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung das Einverständnis des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Deutsch-Belgischen Polizeivertrag erklären darf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und bei der SPD)
