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Florian Maier

SPD 19.08.2026 Sitzungen 19/4

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bezahlung von Abgeordneten ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen, egal ob im Gespräch mit Besuchergruppen, an Infoständen oder mit Schülergruppen. Wir entscheiden heute nicht darüber – das hat Herr Kollege Junk schon gesagt –, wie sich die Abgeordnetenentschädigung in den kommenden Jahren konkret entwickeln wird. Dennoch lohnt es sich, bei dieser Gelegenheit nüchtern einen Blick auf die Fakten und Grundlagen des bestehenden Verfahrens zu werfen. Die Diät der Abgeordneten in Rheinland-Pfalz orientiert sich an der Besoldungsgruppe A 16. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass Landtagsabgeordnete ungefähr so viel verdienen wie ein Schulleiter oder eine Schulleiterin an einem Gymnasium oder einer berufsbildenden Schule bei uns im Land. Jetzt sind unterschiedliche Berufe und Mandate natürlich schwer konkret miteinander zu vergleichen. Dennoch handelt es sich in beiden Fällen um Funktionen mit weitreichender Verantwortung. Das ist eine sachgerechte Grundlage für die Entschädigung einer herausgehobenen öffentlichen Funktion. Der vom Kollegen Junk bereits beschriebene Maßstab für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist außerdem gesetzlich festgelegt und damit für alle nachvollziehbar. Damit wird der Vorschlag – nichts anderes ist es zunächst – zur Entwicklung der Entschädigung an einen transparenten und nachvollziehbaren Maßstab gekoppelt. Er erfolgt nicht willkürlich und nicht losgelöst von der allgemeinen Entwicklung. Gerade weil sich die Entschädigung nach einem festen Verfahren an der tatsächlichen Einkommensentwicklung orientiert, ist dieses Verfahren transparent, objektiv und sachgerecht. Es hat sich bewährt, und deshalb gibt es für uns keinen Grund, davon abzuweichen. Wir entscheiden bei der Haushaltsaufstellung, ob wir dem Vorschlag letztendlich folgen, aber das grundsätzliche Verfahren sollte fortgeführt werden. (Beifall der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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