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Dirk Beyer

SPD 19.08.2026 Sitzungen 19/4

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten das Fusionsgesetz zum freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Peterslahr und Eulenberg. Am 1. Januar soll es so weit sein, dass die Ortsgemeinde Eulenberg aufgelöst und ihr Gebiet in die Ortsgemeinde Peterslahr eingegliedert wird. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie kommunale Strukturen aus eigener Initiative mit Augenmaß und im Einvernehmen vor Ort weiterentwickelt werden können. Das ist auch der Tenor eines Gesprächs mit der Ortsbürgermeisterin von Eulenberg, das ich im Vorfeld dieser Beratungen hatte. Sie betont, dass diese Fusion ein wichtiger Baustein ist, um die kommunale Struktur vor Ort langfristig leistungsfähig und zukunftsfest aufzustellen, und sie ist voll des Lobs über die Unterstützung und Begleitung hier aus Mainz. Wir setzen mit diesem Fusionsgesetz unseren Koalitionsvertrag um. Dort haben wir vereinbart, dass wir freiwillige Gebietszusammenschlüsse unterstützen und konstruktiv begleiten werden. Entscheidend ist, dass die Fusion nicht von oben verordnet wird. Sie muss von den Menschen vor Ort getragen werden. Genau das ist hier der Fall. Die Ortsgemeinderäte – wir haben es gehört – haben im April dieses Jahres übereinstimmend dem Zusammenschluss zugestimmt. Im Mai wurde eine Fusionsvereinbarung unterzeichnet und im Juni durch die Kreisverwaltung Altenkirchen genehmigt. Noch wichtiger ist aber die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger. In der gemeinsamen Einwohnerversammlung im April wurden die Fusionsabsichten ausführlich vorgestellt und diskutiert. Auch hier war die Resonanz positiv. Damit steht dieser Zusammenschluss auf einem breiten kommunalpolitischen und gesellschaftlichen Fundament. Wer sich die beiden Gemeinden genauer anschaut, dem wird deutlich, warum es eben passt, dass diese Gemeinden zusammenarbeiten und fusionieren: Die Ortsmitten sind rund 1,5 Kilometer voneinander entfernt. Sie haben eine Gemarkungsgrenze gemeinsam, sind über die dortige Kreisstraße direkt miteinander verbunden und teilen sich wichtige Infrastrukturen und Lebensbereiche, den Grundschulbezirk, den Einzugsbereich derselben Kita, ebenso den Friedhof und den Ausrückebereich der Feuerwehr. Auch die weiterführenden Schulen, die ÖPNV-Verbindungen und die Kirchengemeinde verbinden die Menschen miteinander. Im gesellschaftlichen Leben ist die Zusammenarbeit ebenfalls längst Realität. Veranstaltungen wie die Kirmes, der Martinsumzug oder Karneval werden gemeinsam gefeiert. Der Zusammenschluss schafft also nicht erst Gemeinsamkeiten, er bildet vielmehr eine bereits bestehende enge Verbindung kommunalrechtlich ab. Ebenso spielen die Finanzen bei einem solchen Zusammenschluss eine Rolle. Das Land unterstützt diesen freiwilligen Zusammenschluss mit einer Zuweisung von 80.000 Euro. Damit können die bestehenden Liquiditäts- und Investitionskredite vollständig abgebaut werden. Gleichzeitig verbleibt ein zusätzlicher finanzieller Spielraum als Anreiz und gute Grundlage für einen ausgeglichenen Haushalt der neuen Ortsgemeinde. Das ist ein wichtiges Signal: Wer freiwillig Verantwortung übernimmt und sich auf den Weg macht, seine kommunalen Strukturen zukunftsfähig aufzustellen, kann auf die Unterstützung des Landes zählen. Natürlich bringt eine Fusion zunächst auch etwas Arbeit mit sich. Verwaltungen müssen zusammengeführt, Vermögen und Verbindlichkeiten übertragen, Jahresabschlüsse erstellt und Ortsrecht angepasst werden. Auch hierfür schafft das Gesetz einen klaren und verlässlichen rechtlichen Rahmen. Gleichzeitig entstehen aber auch Einsparpotenziale. Es gibt nur noch einen Gemeinderat, ein Bürgermeisteramt; Aufwendungen für Sitzungen, Gremien und Wahlen der bisherigen Ortsgemeinde Eulenberg entfallen, und auch der Verwaltungsaufwand bei der VG kann reduziert werden. Das Fusionsgesetz regelt auch die Zusammensetzung und Neuwahl des Gemeinderats. Zunächst wird der Peterslahrer Gemeinderat um zwei Mitglieder aus Eulenberg erweitert, und im zweiten Quartal 2027 wird dann ein neuer Gemeinderat mit acht Mitgliedern gewählt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Peterslahr und Eulenberg zeigen, dass eine freiwillige Gebietsänderung dann besonders tragfähig ist, wenn sie auf drei Säulen steht: auf dem klaren Willen der kommunalen Gremien, auf der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger und auf bereits gewachsene Verbindungen im Alltag. Genau diese Voraussetzungen liegen hier vor. Deshalb ist die Eingliederung der Ortsgemeinde Eulenberg in die Ortsgemeinde Peterslahr nicht nur eine rechtliche Neuordnung, sie ist die konsequente Fortsetzung einer Zusammenarbeit, die längst gelebt wird. Ich danke auch für meine Fraktion daher allen Beteiligten, den Ortsgemeinderäten und den Bürgerinnen und Bürgern von Peterslahr und Eulenberg, der VG Altenkirchen-Flammersfeld, der Kreisverwaltung Altenkirchen und dem zuständigen Kommunalministerium für die gute und konstruktive Vorbereitung dieses Zusammenschlusses. Wir unterstützen dieses Fusionsgesetz aus voller Überzeugung und wünschen der neuen Ortsgemeinde Peterslahr für ihren gemeinsamen Weg ab dem 1. Januar 2027 alles Gute und viel Erfolg. Danke schön. (Beifall bei der SPD und bei der CDU)

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