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Markus Stein

SPD 19.08.2026 Sitzungen 19/4

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, mehr als vier Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz dürfen darauf vertrauen, dass staatliche Institutionen unsere Gesellschaft am Laufen halten: Schulen und Kitas, in denen unsere Kinder eine bestmögliche Bildung genießen, eine Polizei, die für unsere Sicherheit sorgt – im Übrigen die gesamte Blaulichtfamilie –, die Justizbehörden, die dem Rechtsstaat ein Gesicht geben und für Gerechtigkeit sorgen, Finanzbehörden, die Sorge dafür tragen, dass für alle Aufgaben ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind und diese auch gerecht erhoben werden, öffentliche Verwaltungen, die sich um Recht und Ordnung kümmern und für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Rheinland-Pfalz da sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter all dieser Institutionen stehen heute im Fokus dieser Debatte in unserem Hohen Haus. Meine Damen und Herren, wer einen starken öffentlichen Dienst möchte, braucht starke Rahmenbedingungen für diejenigen, die ihn zum Leben erwecken: die Beschäftigten und Bediensteten unseres Bundeslands. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes wird von dieser neuen Regierung ein Versprechen eingelöst. Wir werden das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten unseres Bundeslands vom 14. Februar 2026 zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter übertragen. Vorgesehen ist dabei eine Anpassung der Bezüge zum 1. April 2026 um 3,3 Prozent, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent sowie zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent. Auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger profitieren hiervon. Auch unsere Dienstanfänger dürfen hierbei nicht vergessen werden. Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten Festbetragserhöhungen von zweimal 60 Euro und einmal 30 Euro zu denselben Zeitpunkten. Wichtig zu betonen ist hierbei, dass die Übertragung auch systemgerecht erfolgt, denn so beinhaltet die Übertragung eine lineare Umrechnung des im Tarifabschluss vereinbarten Mindestanpassungsbetrags. Das heißt, in den untersten Besoldungsgruppen wird ein Gehaltszuwachs von mindestens 100 Euro gewahrt, während gleichzeitig das aus der Verfassungsrechtsprechung resultierende Abstandsgebot eingehalten wird. Nicht zuletzt haben wir auch die Mitarbeitenden im Wechsel- und Schichtdienst im Blick. Die Zulagen für diese Schichten werden deutlich angehoben. Sie betragen entsprechend der bisherigen Staffelung 200, 120, 90 bzw. 70 Euro. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich betonen, dass bei der Erarbeitung dieses Gesetzes die Verfassungskonformität eine wichtige Rolle spielte und es in der weiteren Debatte tun wird. Ein Alimentationsniveau, welches verfassungskonform ausgestaltet ist, ist das Ziel dieses Gesetzes und der rheinland-pfälzischen Politik. Dazu gehört, dass die bereits 2012 eingeführte beamtenrechtliche Grundannahme eines Doppelverdienermodells normativ übernommen und mit diesem Gesetz unter anderem in § 5 ausdrücklich eingebaut wird. Die Doppelverdienerfamilie ist gesamtgesellschaftliche Realität und liegt bereits jetzt der Besoldung in Rheinland-Pfalz als Leitbild zugrunde. Mit der Überführung dieser Grundannahme in den normativen Teil schaffen wir eine klarstellende Wirkung. Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf zeigen wir direkt zu Beginn dieser Legislaturperiode, dass der öffentliche Dienst mit dieser Landesregierung einen Arbeitgeber und Dienstherren an seiner Seite weiß, der im Rahmen der bestehenden Handlungsmöglichkeiten alles daran setzt, diesen so attraktiv wie möglich zu halten. Im Interesse eines starken öffentlichen Dienstes und im Interesse eines handlungsfähigen Staates freue ich mich auf die weiteren Beratungen und bedanke mich bei der Landesregierung, insbesondere bei Frau Finanzministerin Doris Ahnen, für diesen Gesetzentwurf. Danke schön. (Beifall der SPD und der CDU –

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