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Dr. Marlene Gottwald

SPD 19.08.2026 Sitzungen 19/4

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Energiewende ist ein zentrales Thema für unser Land. Deswegen, Herr Ehmann, stimme ich Ihnen ganz zu. Es ist kein grünes Nischenthema, und der Ausbau der erneuerbaren Energien steht auch im Koalitionsvertrag. Wir brauchen sie für den Klimaschutz, für eine sichere und zunehmend unabhängige Energieversorgung. Sie bietet große wirtschaftliche Chancen für Investitionen, für Innovationen und auch für neue Wertschöpfung in unseren Regionen. Die Energiewende findet aber nicht abstrakt statt, sondern vor Ort in unseren Gemeinden und in unseren Städten. Deswegen ist auch für uns klar: Wer die Energiewende vor Ort ermöglicht, soll auch von ihr profitieren. Genau deshalb ist ein Bürgerenergiengesetz sinnvoll. Für uns sind dabei drei Punkte entscheidend. Das eine ist das Thema „Akzeptanz“, denn wenn die Bürgerinnen und Bürger vor Ort erleben, dass sie und ihre Gemeinde von Wind- und Solarenergie profitieren, kann das Vertrauen schaffen, Konflikte reduzieren und die Energiewende zu einem gemeinsamen Projekt machen. Es geht uns um regionale Wertschöpfung und um eine Stärkung der Kommunen. Ein Teil der Wertschöpfung soll dort bleiben, wo die Energie erzeugt wird. Wir wollen unseren Kommunen dabei Gestaltungsspielräume geben. Wenn Einnahmen aus Wind- und Solarenergie dazu beitragen, eine Kita zu sanieren – ich schließe mich an –, ein Schwimmbad zu erhalten oder das Vereinsleben zu stärken, dann wird ganz konkret sichtbar, die Energiewende bringt unserer Gemeinde etwas. Und es geht um echte Teilhabe, denn aus sozialdemokratischer Sicht ist Teilhabe mehr als die Möglichkeit, eigenes Kapital zu investieren. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen profitieren, unabhängig vom eigenen Geldbeutel. Das ist für uns der entscheidende Zusammenhang zwischen Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit. Über die Frage, ob Rheinland-Pfalz ein Bürgerenergiengesetz braucht, müssen wir heute also eigentlich gar nicht streiten. SPD und CDU haben es ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Bürgerenergiengesetz wird also kommen, und wir werden es gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auf den Weg bringen. (Beifall der SPD und der CDU) Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, danke für den Vorschlag. Der lag vermutlich doch noch relativ weit oben in der Schublade, denn ganz neu ist der Aufschlag nicht. Machen Sie sich aber keine Sorgen. Wir haben das im Blick, und ich bin mir relativ sicher, dass noch weitere Vorschläge folgen. Wir schauen uns auch diese sehr gerne an, denn entscheidend ist doch nicht, wer in dieser Wahlperiode den ersten Entwurf einbringt. Entscheidend ist, dass am Ende ein gutes Gesetz herauskommt, das in der Praxis funktioniert. Dafür haben wir zwei Maßstäbe. Das Bürgerenergiengesetz muss schlank, praktikabel und kommunenfreundlich sein. Die Beteiligung soll Projekte erleichtern und nicht neue Verfahrensschleifen schaffen, und das Gesetz muss auf unseren Ausbaupfad einzahlen. Wir wollen in Rheinland-Pfalz jährlich 1.500 Megawatt zusätzliche erneuerbare Leistung schaffen. Wenn Beteiligung Akzeptanz schafft und Konflikte reduziert, kann sie den Ausbau beschleunigen. Sie darf aber nicht selbst zu einem neuen Hemmnis werden. Wir brauchen deshalb einfache, verlässliche Regeln, die Investitionen ermöglichen und die Projekte schneller zur Umsetzung bringen. Ja, dabei müssen wir die gesamte Umsetzung im Blick behalten. Eine genehmigte Windenergieanlage bringt uns noch relativ wenig, wenn sie am Ende wegen fehlender Netzanschlusskapazitäten gar nicht einspeisen kann. Am Ende zählt nicht, wie viele neue Verfahren wir eigentlich geschaffen haben, sondern es zählt, wie viel erneuerbare Energie eigentlich ans Netz gegangen ist, und es zählt, ob die Menschen und Kommunen vor Ort davon profitieren. Das ist unser Anspruch an ein Bürgerenergiengesetz. Für meine Fraktion spreche ich mich ebenfalls für die Überweisung an den zuständigen Ausschuss aus. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU –

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