Fabian Ehmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte nur eine Sache klarstellen. Natürlich waren wir 15 Jahre in der Regierung, aber die Möglichkeit, solch ein Gesetz auf den Weg zu bringen, hat sich erst in den letzten drei Jahren ergeben, nachdem auf der Bund-Länder-Ebene vereinbart wurde, dass es kein einheitliches Bundesgesetz für Bürgerbeteiligung gibt, sondern dass die Länder das regeln sollen. – Das ist nur noch einmal wichtig zur Klarstellung. Das andere: Darüber hinaus wollte ich noch sagen, dass natürlich auch die Kommunen, die wir bei der Entwicklung dieses Gesetzentwurfs eingebunden haben, die kommunale Ebene gesagt hat, sie wünscht sich solch einen Gesetzentwurf ebenfalls, weil das ganze Thema vor Ort, der Ausbau, der voranschreitet, die Flächen, die ausgewiesen werden über die regionalen Raumordnungspläne, ansteht und sie dann natürlich mit kommunizieren können, dass die Beteiligung bei der Ausweisung von den neuen Flächen, die anstehen, direkt mit kommuniziert und mit gedacht wird. Deswegen hat auch der Gemeinde- und Städtebund gesagt, sie fänden einen solchen Gesetzentwurf prinzipiell gut und fänden es auch gut, wenn er schnell auf den Weg gebracht würde. Deswegen auch die Einladung, dass wir im Ausschuss darüber debattieren, wie man das schnell auf den Weg bringen könnte. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
