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Fabian Ehmann

GRÜNE 19.08.2026 Sitzungen 19/4

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Windräder und Solarparks gehören längst zu Rheinland-Pfalz wie unser Wein oder unsere hoffentlich bald wieder schönen Wälder. Wir sind das Land der Reben, Rüben und Rotoren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Menschen vor Ort sehen, dass ein neues Windrad gebaut wird oder eine neue Solaranlage entsteht, dann ist doch eines nur fair: Sie sollen ganz konkret davon profitieren. Genau darum geht es bei unserem Landesbürgerenergiengesetz. (Vizepräsidentin Jaqueline Rauschkolb übernimmt den Vorsitz) Wir wollen, dass mehr von der Wertschöpfung der Energiewende dort bleibt, wo sie konkret entsteht – in unseren Dörfern und Städten, bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das kann ganz konkret heißen: mehr Geld für die energetische Sanierung von Kitas, ein neues LED-Flutlicht für den Sportverein, ein neues Nahwärmenetz, Geld für Naturschutzprojekte oder ein günstiger grüner Ökostromtarif für Menschen, die in der Nähe eines Windparks wohnen. Unser Grundsatz ist ganz einfach: Die Energiewende muss sich noch mehr vor Ort auszahlen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollten diese Beteiligung natürlich schon in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg bringen. Damals wurden wir ausgebremst. Vor der Wahl haben wir deshalb versprochen: In den ersten 100 Tagen legen wir einen konkreten Gesetzentwurf vor. Heute lösen wir dieses Versprechen ein, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die Klimakrise macht eben keine Pause, nur weil die Grünen nicht mehr Teil der Landesregierung sind. Wir nehmen unsere Verantwortung auch in der Opposition ernst. Wir werden kritisieren, wo es notwendig ist, aber wir werden auch eigene, konkrete und mehrheitsfähige Vorschläge machen. Das heute ist so einer. Dieses Gesetz ist unser erstes Angebot auch an die Landesregierung, an Sie, Herr Ministerpräsident Schnieder, oder an Sie, Herr Minister Ebling. Sie haben sich ein Bürgerenergiengesetz im Koalitionsvertrag vorgenommen, und wir Grüne helfen Ihnen dabei, dieses Ziel schnell zu erreichen. Das nennt sich Service-Opposition. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Logik unseres Gesetzes ist ganz einfach. Wenn ein neuer Windpark oder eine neue FreiflächenPVAnlage entsteht, müssen Projektierer und Kommunen über eine Beteiligung sprechen. Wie diese aussieht, schreiben wir nicht zentral aus Mainz vor, denn vor Ort weiß man am besten, was passt. Das Entscheidende ist nicht, wie beteiligt wird. Das Entscheidende ist, dass beteiligt wird. Dass das funktioniert, zeigt Nordrhein-Westfalen. Dort haben CDU und Grüne bereits 2023 ein Bürgerenergiegesetz beschlossen. Seitdem wurden 268 Vorhaben mit 630 Windenergieanlagen und fast 4.000 Megawatt Leistung erfasst. Es zeigt, Bürgerbeteiligung ist kein grünes Nerd-Thema, kein grünes Teufelszeug. Sie ist auch keine Bremse für die Energiewende, denn Beteiligung kann zum Beschleuniger werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beschleunigung brauchen wir, denn die Klimakrise ist längst Realität: die Hitzetoten – wir haben darüber eben diskutiert –; unsere Wälder leiden; unsere Städte heizen sich weiter auf; die Landwirtschaft steht unter enormem Druck. Deshalb wäre es fatal, wenn die Bundesregierung in Berlin gleichzeitig die Verlässlichkeit bei der Energiewende zurückdreht. Selbst Sie, Herr Minister Ebling, haben gesagt, dass die geplante EEG-Novelle von Katherina Reiche die rheinland-pfälzischen Ausbauziele gefährdet. Dann muss das aber auch Konsequenzen in Berlin haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es darf nicht sein, dass CDU und SPD die Energiewende und unsere Ausbauziele in Rheinland-Pfalz gefährden und abwürgen. Es kann nicht sein, dass nach der Altmaier-Delle jetzt die Reiche-Schlucht beim Ausbau von Wind und Sonne droht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Die Antwort auf diesen Hitzesommer muss doch ein Booster für Klimaschutz und Energiewende sein und kein Abwürgen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD: Unser Angebot mit dem Bürgerenergiengesetz liegt ab heute auf dem Tisch. Lassen Sie uns dieses Gesetz im Ausschuss beraten, gemeinsam vielleicht eine Anhörung durchführen – man könnte auch beraten, ob man die Beteiligung beim Bau von Speichern noch aufnimmt – und gemeinsam dafür sorgen, dass es zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Denn klar ist doch, wenn wir schnell und viel Wind und Sonne ausbauen wollen, dann wollen wir auch, dass die Menschen möglichst schnell daran durch ein solches Gesetz beteiligt werden – für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung und für den Klimaschutz, für starke Kommunen, die davon auch profitieren, und die Menschen vor Ort. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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