Alexander Schweitzer
Ich kann Sie nicht verstehen, ich habe aber auch nicht das Bedürfnis!) Als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats des Südwestrundfunks ist Abgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche vorgeschlagen. Wer stimmt für Abgeordnete Dr. Rehak-Nitsche? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Abgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche einstimmig als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks gewählt worden. Wir kommen zu Punkt 3 k) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/83 – Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/94 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/106 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/127 – Nach § 40 des Landesmediengesetzes wählt der Landtag sieben Mitglieder in die Versammlung der Medienanstalt. Die vom Landtag zu entsendenden Mitglieder verteilen sich auf die Fraktionen nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied. Ändert sich aufgrund einer Neuwahl des Landtags das maßgebliche Stärkeverhältnis der Fraktionen, so werden die vom Landtag zu entsendenden Mitglieder für die Zeit bis zum Ende der Amtsperiode der Versammlung neu bestimmt. Für diese Wahlperiode ergibt sich damit folgende Verteilung: für die Fraktion der CDU drei Mitglieder, für die Fraktion der SPD zwei Mitglieder, für die Fraktion der AfD ein Mitglied und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls ein Mitglied. Hierzu liegen von den Fraktionen Wahlvorschläge vor: von der Fraktion der CDU – Drucksache 19/106 –, von der Fraktion der SPD – Drucksache 19/94 –, von der Fraktion der AfD – Drucksache 19/127 – und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/83 –. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Personen einstimmig als Mitglieder des Landtags in die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gewählt worden. Wir kommen zu Punkt 3 l) der Tagesordnung: Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/84 – Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/95 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/107 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/128 – Der Landtag wählt spätestens sechs Wochen nach seinem ersten Zusammentritt mit einfacher Mehrheit die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 des Landesrichtergesetzes stimmberechtigten Mitglieder des Richterwahlausschusses. Der Landtag wählt acht Abgeordnete des Landtags nach der Verteilung nach Sainte-Laguë/Schepers sowie Ersatzmitglieder in gleicher Zahl. Bei der Wahl soll Geschlechterparität angestrebt werden. Damit ergibt sich folgende Verteilung: für die Fraktion der CDU drei Mitglieder, für die Fraktion der SPD zwei Mitglieder, für die Fraktion der AfD zwei Mitglieder und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Mitglied. Auch hierzu liegen Wahlvorschläge von den Fraktionen vor: von der Fraktion der CDU – Drucksache 19/107 –, von der Fraktion der SPD – Drucksache 19/95 –, von der Fraktion der AfD – Drucksache 19/128 – und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/84 –. Auch hier schlage ich vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Personen einstimmig zu parlamentarischen Mitgliedern des Richterwahlausschusses gewählt worden. Wir kommen zu Punkt 3 m) der Tagesordnung: Wahl des rechtsanwaltschaftlichen Mitglieds des Richterwahlausschusses Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 19/132 – Das rechtsanwaltschaftliche Mitglied sowie Ersatzmitglieder in dreifacher Zahl wählt der Landtag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Landesrichtergesetz aus einer Vorschlagsliste, welche die Rechtsanwaltskammern dem Landtag vorlegen. Die Liste enthält gemäß § 17 Abs. 3 Landesrichtergesetz acht Vorschläge. Von den Rechtsanwaltskammern vorgeschlagen sind: als Mitglied Dr. Andreas Ammer, Vorstandsmitglied, als Ersatzmitglied Thomas Besenbruch, Vorstandsmitglied, als Ersatzmitglied Susanne Terhorst, Vorstandsmitglied, als Ersatzmitglied Katja Kosian, Vorstandsmitglied. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die mit vorgenannter Drucksache vorgeschlagenen Personen einstimmig zum rechtsanwaltschaftlichen Mitglied und zu Ersatzmitgliedern des Richterwahlausschusses gewählt worden. Wir kommen zu Punkt 3 n) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern in das Kuratorium der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/96 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/108 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/129 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/136 – Nach § 73 Abs. 5 des Hochschulgesetzes besteht das Kuratorium grundsätzlich unter anderem aus drei vom Landtag gewählten Mitgliedern, die nicht Mitglieder der Hochschule oder Angehörige des fachlich zuständigen Ministeriums sein dürfen. Gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 Hochschulgesetz ist darauf zu achten, das Gremium zu gleichen Anteilen mit Frauen und Männern zu besetzen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt am 1. Juli 2026. Hierzu liegen ebenfalls Wahlvorschläge vor, nämlich von der Fraktion der CDU – Drucksache 19/108 –, von der Fraktion der SPD – Drucksache 19/96 –, von der Fraktion der AfD – Drucksache 19/129 – und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/136 –. Abgestimmt wird in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschläge. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/96 –. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Gregory Scholz. Wer stimmt für Abgeordneten Gregory Scholz als Mitglied des Kuratoriums? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Gregory Scholz mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD als Mitglied in das Kuratorium gewählt worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/108 –. Vorgeschlagen ist Abgeordnete Marion Schneid. Wer stimmt für Abgeordnete Marion Schneid als Mitglied des Kuratoriums? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist Abgeordnete Marion Schneid mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD als Mitglied in das Kuratorium gewählt worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/129 –. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Joachim Paul. Wer stimmt für Abgeordneten Joachim Paul als Mitglied des Kuratoriums? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Joachim Paul mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD nicht als Mitglied in das Kuratorium gewählt worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/136 –. Vorgeschlagen ist Matthias Jurczak. Wer stimmt für Matthias Jurczak als Mitglied des Kuratoriums? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist Matthias Jurczak mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD als Mitglied in das Kuratorium gewählt worden. Wir kommen zu Punkt 3 o) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern in den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/97 – Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 19/111 – Abgestimmt wird in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschläge. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/97 –. Vorgeschlagen sind als ordentliches Mitglied Frau Heike Raab und als stellvertretendes Mitglied Abgeordneter Gregory Scholz. Wer stimmt für Heike Raab als ordentliches Mitglied im Europäischen Ausschuss der Regionen? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist Heike Raab einstimmig als ordentliches Mitglied in den Europäischen Ausschuss der Regionen gewählt worden. Wer stimmt für Abgeordneten Gregory Scholz als stellvertretendes Mitglied im Europäischen Ausschuss der Regionen? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Gregory Scholz ebenfalls einstimmig als stellvertretendes Mitglied in den Europäischen Ausschuss der Regionen gewählt worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 19/111 –. Vorgeschlagen ist Staatssekretär Torsten Welling. Wer stimmt für Staatssekretär Torsten Welling als ordentliches Mitglied im Europäischen Ausschuss der Regionen? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist Staatssekretär Torsten Welling einstimmig als ordentliches Mitglied in den Ausschuss der Regionen gewählt worden. Wir kommen zu den Punkten 4 bis 7 der Tagesordnung: Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2024 Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/13775 – Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2024 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/13776 – Jahresbericht 2026 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/14000 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2026 des Rechnungshofs (Drucksache 18/14000) sowie die Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2 023 (Drucksache 18/13920) – Drucksache 18/14522 – Gemäß Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Es wird vorgeschlagen, die Tagesordnungspunkte an den Haushaltsund Finanzausschuss zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Übertragung von Zustimmungsvorbehalten für den Landtag nach der Landeshaushaltsordnung (LHO), dem Universitätsmedizingesetz (UMG) sowie dem Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung (Haushalts- und Finanzausschuss) sowie weitere Überweisungen zur Besprechung an den Haushalts- und Finanzausschuss Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/153 – Auch dieser Tagesordnungspunkt soll ohne Aussprache behandelt werden. Daher stelle ich den vorliegenden Antrag zur Abstimmung. Wer dem Antrag – Drucksache 19/153 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen. Damit haben wir unsere Tagesordnung für heute abgearbeitet. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen und schließe hiermit die Sitzung. Ende der Sitzung: 13.13 Uhr
