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Katharina Binz

17.06.2026 Sitzungen 19/3

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 3 d) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern der G10-Kommission Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/77 – Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/86 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/100 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/119 – Gemäß § 1 Abs. 2 des Landesgesetzes zur parlamentarischen Kontrolle von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses besteht die G10Kommission aus dem vorsitzenden Mitglied, das die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und zwei beisitzenden Mitgliedern. Sie werden vom Landtag aus seiner Mitte für die Dauer einer Wahlperiode mit der Maßgabe bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode, endet. Es liegen Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, SPD, AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Abgestimmt wird in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschläge. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/77 –. Wer stimmt für Abgeordneten Carl-Bernhard von Heusinger als Mitglied in der G10Kommission? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD gewählt. Vorgeschlagen ist Abgeordnete Nina Klinkel für die Fraktion der SPD – Drucksache 19/86 –. Wer stimmt für Abgeordnete Nina Klinkel als Mitglied in der G10Kommission? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Abgeordnete Nina Klinkel mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD gewählt. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Johannes Schäfer für die Fraktion der CDU – Drucksache 19/100 –. Wer stimmt für Abgeordneten Johannes Schäfer als Mitglied in der G10Kommission? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Johannes Schäfer mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD gewählt. Damit sind drei Mitglieder in die G10Kommission gewählt, und es erübrigt sich eine Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wir kommen zu Punkt 3 e) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/79 – Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/88 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/101 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/120 – Der IPR besteht nach der Konvention über die Gründung eines Interregionalen Parlamentarierrats sowie der Internen Geschäftsordnung des IPR aus den Präsidenten der beteiligten Versammlungen als geborene Mitglieder sowie je neun weiteren Mitgliedern sowie Stellvertretungen, die durch den Landtag gewählt werden. Bisher waren diese stets Mitglieder des Landtags. Hierzu liegen von den vorschlagsberechtigten Fraktionen Wahlvorschläge vor, nämlich von der Fraktion der CDU – Drucksache 19/101 –, von der Fraktion der SPD – Drucksache 19/88 –, von der Fraktion der AfD – Drucksache 19/120 – und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/79 –. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Dies ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern des Interregionalen Parlamentarierrats gewählt. Wir kommen zu Punkt 3 f) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Oberrheinrat (ORR) Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/80 – Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/89 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/102 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/121 – Nach Artikel 3 Abs. 2 der Vereinbarung zur Gründung des Oberrheinrats besteht die Delegation des Landes Rheinland-Pfalz unter anderem aus fünf Mitgliedern des Landtags sowie deren Stellvertretungen. Nach Artikel 3 Abs. 3 müssen diese Mitglieder Gewählte sein. Hierzu liegen von den vorschlagsberechtigten Fraktionen Wahlvorschläge vor, nämlich von der Fraktion der CDU – Drucksache 19/102 –, von der Fraktion der SPD – Drucksache 19/89 –, von der Fraktion der AfD – Drucksache 19/121 – und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/80 –. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Dies ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Oberrheinrats gewählt. Wir kommen zu Punkt 3 g) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/82 – Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/90 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/103 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/123 – Nach dem Landesdatenschutzgesetz wählt der Landtag sieben aus seiner Mitte entsandte Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen nach ihrer Stärke im d’hondtschen folgende Verteilung nach d’Hondt mit Grundmandat: für die Fraktion der CDU drei Mitglieder, für die Fraktion der SPD zwei Mitglieder, für die Fraktion der AfD ein Mitglied und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Mitglied. Hierzu liegen von den vorschlagsberechtigten Fraktionen Wahlvorschläge vor, nämlich von der Fraktion der CDU – Drucksache 19/103 –, von der Fraktion der SPD – Drucksache 19/90 –, von der Fraktion der AfD – Drucksache 19/123 – und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/82 –. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Dies ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Wir kommen zu Punkt 3 h) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Landestransparenzbeirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/81 – Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/91 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/104 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/124 – Nach § 19 Abs. 8 Landestransparenzgesetz und der Geschäftsordnung des tenen Fraktionen je ein Mitglied in den Landestransparenzbeirat beim Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Hierzu liegen von den vorschlagsberechtigten Fraktionen Wahlvorschläge vor, nämlich von der Fraktion der CDU – Drucksache 19/104 –, von der Fraktion der SPD – Drucksache 19/91 –, von der Fraktion der AfD – Drucksache 19/124 – und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/81 –. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Dies ist nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern in den Landestransparenzbeirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Wir kommen zu Punkt 3 i) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/92 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/105 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/125 – Nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk entSüdwestrundfunks. Nach § 14 Abs. 7 des Staatsvertrags ist bei der Entsendung der Mitglieder auf einen angemessenen Geschlechterproporz und auf einen ausgewogenen Altersdurchschnitt zu achten. Im Fall des § 14 Abs. 3 Nr. 1 müssen jeweils mindestens eine Frau und ein Mann entsandt werden. Der Beginn der Amtszeit ist der 1. September 2026, und die Dauer der Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Mitgliedschaft im Rundfunkrat und die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat schließen sich nach § 13 Abs. 3 Satz 2 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk gegenseitig aus. Ein Mitglied kann dem Rundfunkrat oder dem Verwaltungsrat im Sinne des § 13 Abs. 4 Satz 1 des Staatsvertrags jeweils höchstens drei, zusammen insgesamt höchstens vier Amtsperioden angehören. Hierzu liegen von den Fraktionen Wahlvorschläge vor. Von der Fraktion der CDU sind Anette Moesta und Dennis Junk – Drucksache 19/105 – vorgeschlagen. Von der Fraktion der SPD ist Abgeordneter Daniel Schäffner – Drucksache 19/92 – vorgeschlagen. Von der Fraktion der AfD ist Abgeordneter Damian Lohr – Drucksache 19/125 – vorgeschlagen. Abgestimmt wird in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschläge. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/92 –. Wer stimmt für Abgeordneten Daniel Schäffner als Mitglied im Rundfunkrat des Südwestrundfunks? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Abgeordneter Daniel Schäffner ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD gewählt. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/105 –, mit dem Anette Moesta und Dennis Junk vorgeschlagen sind. Wer stimmt für Abgeordnete Moesta als Mitglied im Rundfunkrat des Südwestrundfunks? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Abgeordnete Anette Moesta ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD gewählt. Wer stimmt für Abgeordneten Dennis Junk als Mitglied im Rundfunkrat des Südwestrundfunks? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abgeordneter Dennis Junk mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks gewählt worden. Damit sind die drei Personen, die der Landtag in den Rundfunkrat entsendet, gewählt, und es erübrigt sich die Abstimmung über einen weiteren vorliegenden Wahlvorschlag. Wir kommen zu Punkt 3 j) der Tagesordnung: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/93 (neu) – Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk entsendet der Landtag ein Mitglied in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks. Nach § 20 Abs. 1 Satz 8 des Staatsvertrags kann für jedes Mitglied auch eine Vertretung bestellt werden. Dabei ist nach § 20 Abs. 2 des Staatsvertrags ein angemessener Geschlechterproporz zu wahren. Die Mitgliedschaft im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat schließen sich gegenseitig aus. Darauf habe ich eben bereits hingewiesen. Es liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/93 – (neu) vor. Als Mitglied des Verwaltungsrats ist Abgeordneter Alexander Schweitzer vorgeschlagen. Wer stimmt für Abgeordneten Alexander Schweitzer als Mitglied des Verwaltungsrats? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abgeordneter Alexander Schweitzer einstimmig in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks gewählt worden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wie damals die Fernsehfürsten! –

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