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Matthias Lammert

18.05.2026 Sitzungen 19/1

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist vorgeschlagen von der CDU-Fraktion Abgeordneter Gordon Schnieder aus Birresborn. Gibt es weitere Vorschläge? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann darf ich Ihnen zunächst einige Hinweise geben, weil die Wahl etwas anders als die der Vizepräsidentinnen oder -präsidenten erfolgt. Die Wahl erfolgt gemäß unserer Landesverfassung nach Artikel 98 Abs. 2 Satz 1 und der Vorläufigen Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin bzw. in dem Fall den Ministerpräsidenten mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, auch hier nach Artikel 98 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung. Die beiden schriftführenden Abgeordneten werden die Mitglieder des Landtags, wie vorhin bereits, in alphabetischer Reihenfolge aufrufen, und die aufgerufenen Abgeordneten begeben sich bitte zu den Wahlkabinen; auf dem Weg dorthin erhalten sie den Stimmzettel. Die Wahlkabinen sind von mir aus gesehen auf der rechten, von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Der Stimmzettel sieht folgende Möglichkeiten vor. Bei der Stimmabgabe können Sie ein Kreuz bei Ja, Nein oder Enthaltung machen. Ich bitte, von Namenskennzeichnungen des zu Wählenden abzusehen, sondern wirklich nur anzukreuzen: Ja, Nein oder Enthaltung. Die Stimmzettel, die ohne angekreuztes Kästchen abgegeben werden, sind ebenso ungültig wie Stimmzettel, die mehr als ein Kreuz enthalten. Ungültig sind ebenso solche Stimmzettel, die die Wahlabsicht nicht eindeutig erkennen lassen. Der in der Wahlkabine ausgefüllte Stimmzettel wird bitte in den Umschlag gesteckt und sodann in die Wahlurne daneben eingeworfen. Eine schriftführende Abgeordnete bzw. ein schriftführender Abgeordneter gibt die Urne jeweils zur Stimmabgabe frei. Insgesamt werden zur Wahlhandlung und Auszählung der Stimmen ergänzend noch zwei weitere schriftführende Abgeordnete bestellt, damit jede Fraktion vertreten ist. Somit werden noch folgende Abgeordnete zur Schriftführung berufen – das sind wieder traditionell die jüngsten –: Abgeordnete Frau Lena Werner von der SPD-Fraktion und Herr Paul Bunjes vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die beiden darf ich bitten, sich direkt vorne bei der Wahlkabine einz ufinden. Sie können schon dort hinlaufen. Sodann darf ich Sie bitten, sich von der Leere der Wahlurne zu überzeugen. Ich schaue selbst hinein. – Es ist nichts darin. Ich bitte auch die beiden Schriftführer zu schauen. Es liegen noch keine Stimmzettel darin. Ich darf Sie dann bitten, sie zu verschließen. Wir fangen mit dem Namensaufruf an. Abgeordneter Bailey Wollenweber wird wieder die Namen aufrufen, und ich darf Sie bitten, dann nach vorne zu kommen und die Wahl vorzunehmen. Danach ist die Wahlhandlung geschlossen. Wir werden dann auszählen, und alles Weitere folgt im nächsten Schritt. Gibt es dazu Fragen? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann starten wir mit dem Namensaufruf.

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