Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es gibt zwei Anträge. Das ist zum einen der Antrag, die Anzahl von drei Vizepräsidentinnen oder -präsidenten festzusetzen, zum anderen der Antrag, die Anzahl von einem Vizepräsidenten festzusetzen. Wir stimmen zunächst über den weitergehenden Vorschlag mit drei Stellvertretungen ab. Wir können offen mit dem Handzeichen abstimmen. Wer dem Vorschlag von drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Danke schön. Das ist die Mehrheit. Das heißt, wir haben beschlossen, dass wir in der Zukunft drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten haben werden. Wir würden jetzt unmittelbar in die Wahlgänge einsteigen. Dazu darf ich Ihnen zunächst noch einige Dinge erläutern. Die Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstands erfolgt in besonderen Wahlgängen, auch hier ohne Aussprache. Nach unserer Vorläufigen Geschäftsordnung ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wir stimmen über die Personalien offen durch Handzeichen ab. Für jede zu besetzende Stellvertreterfunktion ist ein gesonderter Wahlgang durchzuführen. Die für diesen Wahlgang vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten werden dann gemeinsam in dem Wahlgang zur Abstimmung gestellt. Wir beginnen mit dem ersten Wahlgang. Es gibt keine Rangfolge der Stellvertreter. Sie sind nach unserer Geschäftsordnung gleichberechtigt. Ich darf zunächst um Vorschläge bitten. – Herr Kollege Dr. Gensch für die CDU-Fraktion.
