Matthias Lammert
Wir kommen jetzt zu Punkt 6 der Tagesordnung: Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstands des Landtags Rheinland-Pfalz Ich darf zunächst den Hinweis geben, dass nach der Vorläufigen Geschäftsordnung, die wir vorhin beschlossen haben, keine bestimmte Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Präsidenten vorgesehen ist. Es sollte daher zunächst die Anzahl der zu wählenden Stellvertreterinnen und Stellvertreter festgelegt werden. Dem Vernehmen nach sollen drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Präsidenten gewählt werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? (Abg. Damian Lohr, AfD: Ja, es erhebt sich Widerspruch!) – Herr Kollege Lohr.
