Lana Horstmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt gar nicht so einfach, aber ich versuche, wieder die Kurve zu bekommen, sodass wir zum letzten Tagesordnungspunkt für heute zurückkommen. Auf knapp 90 Seiten hat das federführend zuständige Sozialministerium die Große Anfrage der CDU-Fraktion beantwortet. Die Fragen und Antworten spiegeln die Vielschichtigkeit dieses Themas wider; denn letztlich ist es so, so banal das auch klingen mag, eine Gesellschaft ist erst dann inklusiv, wenn in allen Lebensbereichen Barrieren abgebaut werden: in der Kita und in der Schule, an den Hochschulen, im Alltag, im Arbeitsleben, bei der Mobilität, beim Wohnen, in der gesundheitlichen Versorgung und im gesellschaftlichen Miteinander. Wir wollen daher, dass das Landesinklusionsgesetz weiter mit aller Entschlossenheit umgesetzt wird. Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt dabei zweierlei: wo es in den vergangenen Jahren überall Fortschritte gab und wo noch Handlungsbedarf besteht. Eines ist klar: Wir sind hier noch längst nicht am Ziel. Gleichzeitig nehmen wir mit Sorge wahr, dass Ressentiments, Diskriminierung und das Infragestellen der Rechte von Menschen mit Behinderung zumindest in Teilen der Gesellschaft wieder lauter zu werden scheinen. Daher sage ich ganz deutlich, Inklusion ist ein Menschenrecht. Als SPD-Landtagsfraktion bekennen wir uns unmissverständlich zu einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung verwirklichen können, ohne Wenn und Aber. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Entsprechend hatte die Ampelkoalition die Errichtung einer unabhängigen Monitoringstelle nach der UN-Behindertenrechtskonvention als Ziel im Koalitionsvertrag festgehalten und damit den in § 18 des Landesinklusionsgesetzes formulierten Auftrag erfüllt. Diesem Auftrag entsprechend hat das Deutsche Institut für Menschenrechte im vergangenen April seine Arbeit aufgenommen. Im November hatte das Sozialministerium hierzu auf Antrag der SPD-Fraktion Bericht erstattet. Damit Inklusion gelingt, ist Arbeit ein ganz zentraler Faktor. Auch hier konnten wir in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielen. Das Budget für Arbeit beispielsweise ist ein Erfolgsmodell, das es auszubauen gilt. Aber wir wollen Übergänge weiter erleichtern und die Beschäftigungsquote erhöhen. Das vielfältige Instrumentarium an Unterstützungsmöglichkeiten für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben führt das Ministerium in seiner Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion sehr genau aus. Eine Möglichkeit ist dabei die Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb. Sie wissen es, Inklusionsbetriebe zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie zwischen 30 und 50 % Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen und dabei nicht nur Beschäftigung, sondern auch arbeitsbegleitende Betreuung und, soweit erforderlich, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung anbieten. Ein besonderer Schwerpunkt des Engagements des Landes liegt darüber hinaus darin, junge Menschen mit Behinderung bereits beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Daher gibt es das Begleitungsangebot durch die Integrationsfachdienste zum Übergang Schule–Beruf, an dem sich das Land seit 2022 mit Landesmitteln beteiligt. Wie eingangs erwähnt, Inklusion betrifft alle Lebensbereiche. Von der digitalen Barrierefreiheit bis hin zur Berücksichtigung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung bei Pflegeangeboten werden in der Großen Anfrage zahlreiche wichtige Aspekte thematisiert. Inklusion bleibt eine Daueraufgabe, und deshalb dürfen wir auch nicht in unseren Anstrengungen nachlassen. Das angesprochene Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention ist für uns in diesem Zusammenhang sehr bedeutsam. Auch gilt es, den rheinland-pfälzischen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent weiterzuentwickeln, und zwar gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung. „Nichts über uns ohne uns!“ – das muss weiter das Motto einer Politik sein, die für und mit Menschen mit Behinderung erfolgt. Die Ausführungen aus der Beantwortung der Großen Anfrage bieten uns vor diesem Hintergrund noch einmal wertvolle Einordnungen und Einschätzungen. Lieber Michael, ich darf Dir im Namen der SPD-Fraktion und auch der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss alles Gute wünschen. Ich habe es gestern schon gesagt, Du bist ein geschätzter Kollege, und ich wünsche Dir für den neuen Lebensabschnitt, in dem sicherlich noch viele neue Herausforderungen auf Dich warten, einfach alles Gute. Danke Dir für die gute Zusammenarbeit. (Beifall im Hause)
