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Dr. Erwin Manz

29.01.2026 Sitzungen 18/102

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin froh und dankbar für das klare Bekenntnis, das ich hier für den Tierschutz gehört habe. Tiere werden durch den Menschen in unterschiedlichen Bereichen gehalten, sei es für die Lebensmittelgewinnung, für Tierversuche oder als geliebtes Haustier. Alle haben eines gemeinsam: Sie sind in der Lage, körperliches Unbehagen, Belastung sowie Schmerzen zu empfinden. Der Mensch steht in der Verpflichtung, Tiere entsprechend ihrer Bedürfnisse zu halten und zu versorgen. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften ist wichtig und wird von uns sehr ernst genommen. Gern möchte ich auf einzelne Themenblöcke der Großen Anfrage eingehen. Jeder geplante Tierversuch muss vorher genehmigt werden. Im Rahmen der Antragsprüfung werden beispielsweise die wissenschaftliche Notwendigkeit, die ethische Vertretbarkeit sowie die Unerlässlichkeit geprüft. Seit vielen Jahren fördert das Land gezielt Alternativen zum Tierversuch. Hervorzuheben ist der Forschungspreis für Ersatz- und Ergänzungsmethoden. Ebenso leisten die Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land einen wichtigen Beitrag. In der Debatte wurde das schon ausgeführt. Zur Verbesserung der Transportbedingungen für Tiere und zur Begrenzung der Transportzeiten hat das Land im Bundesrat Initiativen gegen lange Tiertransporte unterstützt und konkrete Maßnahmen ergriffen. Seit 2020 werden lange Beförderungen von Wiederkäuern und Schweinen in viele Drittstaaten konsequent nicht mehr abgefertigt. Kurze Wege sind entscheidend für den Tierschutz. Daher setzen wir uns für die Stärkung der regionalen Schlachtbetriebe einschließlich der hofnahen Schlachtungen ein. Die Kontrolle landwirtschaftlicher Tierhaltung und Schlachtbetriebe muss hohe Standards von der Erzeugung bis zum Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten. Für eine wirksame Kontrolle tierschutzsensibler Bereiche in Schlachtbetrieben unterstützt die Landesregierung ausdrücklich den Einsatz kameragestützter Überwachungssysteme. Tierschutzrechtliche Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben erfolgen grundsätzlich unangekündigt und risikobasiert. Aber nicht nur gewerblich genutzte Tiere stehen im Fokus der Überwachungsbehörden. Zunehmend sind tierschutzrechtliche Verstöße in privaten Tierhaltungen zu verzeichnen. Nicht selten entstehen diese, weil Tiere unüberlegt angeschafft werden. Manchmal ist bei den Tierhaltern selbst keine Lösung herbeizuführen. Die Tiere müssen vorübergehend in Tierheimen untergebracht werden. Für das Engagement möchte ich auch an dieser Stelle ganz herzlich danken. Durch unsere Fördermöglichkeiten unterstützen wir das Engagement der Tierheime und werden dies auch künftig weiter ausweiten. Der illegale Tierhandel gewinnt zunehmend an Bedeutung. Häufig sind billig vermarktete Tiere zu jung, krank, oder notwendige Impfungen fehlen. Viele Tiere überleben die Strapazen des Transports nicht oder zeigen später Verhaltensauffälligkeiten. Hinzu kommt, dass es den Besitzern aufgrund unüberlegter Spontankäufe häufig an erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten im Umgang mit Tieren fehlt. Für eine Bekämpfung dieses illegalen Tierhandels ist eine Kennzeichnung und Registrierung insbesondere von Hunden und Katzen von entscheidender Bedeutung. Hierfür setzen wir uns stark auf Bundes- und europäischer Ebene ein. Ebenso muss der weltweite Onlinetierhandel als Voraussetzung für Sanktionen besser kontrolliert werden. Aus diesem Grund war unser Haus maßgeblich an der Erarbeitung von Voraussetzungen für die Einrichtung einer zentralen Onlinerecherchestelle Tierhandel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beteiligt. Seien Sie sich eines klaren Signals sicher: Schwere Tierschutzverstöße werden nicht nur ordnungsrechtlich, sondern bei Verdacht auf Straftaten auch konsequent strafrechtlich verfolgt. Das unterstreicht den hohen Stellenwert des Tierschutzes im Land. Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Tierschutz in Rheinland-Pfalz“ zeigt eindrucksvoll, unser Land übernimmt Verantwortung, dies mit Augenmaß, mit Sachlichkeit und mit klaren Fortschritten in zentralen Bereichen des Tierschutzes. Wie Sie aus meinen Erläuterungen erkennen können, sind die in dem vorliegenden Entschließungsantrag formulierten Forderungen an die Landesregierung nicht erforderlich und damit abzulehnen. Die Landesregierung hat die Themen sowohl durch bereits bestehende tierschutzrechtliche Vorgaben sowie zahlreiche andere intensive Aktivitäten bereits aufgegriffen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Protokoll ↗