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Katharina Binz

29.01.2026 Sitzungen 18/102

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Womit fange ich an? Vielleicht erst einmal damit, dass ich finde, wenn man sich den Antrag der AfD-Fraktion durchliest, es ist schon eine abenteuerliche Argumentation, die Sie hier auf ungefähr gut anderthalb Seiten vortragen. Etwas mehr als 50 % Ihres Antrags widmen Sie pauschalen Behauptungen, dass es sich bei der Härtefallkommission um ein Unterlaufen des Rechtsstaats handeln würde und einen Bruch mit den Grundsätzen des Rechtsstaats. Es gipfelt darin, dass Sie sagen, die Härtefallkommission würde Bundesrecht unterlaufen. Wenn man dann aber in den ersten Absatz Ihres Antrags schaut, dann steht da – im Übrigen völlig wahrheitsgemäß –, dass die Rechtsgrundlage für die Härtefallkommission § 23a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz bildet. Da frage ich mich: Wie können Sie überhaupt die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtmäßigkeit der Härtefallkommission anzweifeln, wenn sie im Bundesrecht verankert ist? (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist die Härtefallkommission auch keine rheinland-pfälzische Erfindung, sondern sie ist ein Instrument, das in der Zwischenzeit alle 16 Bundesländer jeweils eingeführt haben und anwenden. Wir werden in RheinlandPfalz auch dabei bleiben. Das kann ich Ihnen an dieser Stelle schon einmal sagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Sehr geehrte Abgeordnete Jeckel, das ist schon verwunderlich, wenn Sie Transparenz einfordern. Sie müssen wissen, wie viele Anträge gestellt wurden, wie viele bearbeitet wurden und wie viele abgelehnt wurden. Es gibt einen jährlichen Bericht der Härtefallkommission über die Arbeit. Er wird jährlich vorgestellt. Er steht dem Parlament zur Verfügung. Er wird im Ausschuss vorgestellt. Ihn müsste man lesen, dann hätte man alle diese Daten. Vielleicht machen wir nächstes Jahr einmal ein Instagram-Video dazu, dann erreicht es vielleicht auch Sie. Die Härtefallkommission gibt es bereits seit 2005. Sie ist, es ist schon gesagt worden, im Jahr 2023 reformiert worden, weil das Härtefallverfahren an die mittlerweile herrschenden Umstände wie gestiegene Antragszahlen, geänderte Fallgestaltungen und auch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden musste. Auch die Zusammensetzung der Härtefallkommission wurde verändert, wenn auch die Zahl der Sitze gleichgeblieben ist. So ist beispielsweise auf Wunsch – das will ich noch einmal betonen – der kommunalen Spitzenverbände die Anzahl ihrer Vertreter von drei auf zwei reduziert worden. Ich will an dieser Stelle klar sagen – weil in einigen Reden gesagt wurde, man habe Fragen bezüglich der Arbeit der Härtefallkommission –, ich bin allen Mitgliedern der Härtefallkommission für ihre Arbeit und für das große Engagement extrem dankbar. Das ist sehr, sehr, sehr viel und wirklich wichtige und wirklich komplexe Arbeit, die von diesen Menschen ehrenamtlich für das Land Rheinland-Pfalz geleistet wird. Dafür bin ich wirklich sehr, sehr dankbar. Ich finde es nicht in Ordnung, das hier so darzustellen, wie Sie das tun. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Die Härtefallkommission wird angerufen wegen nachweislicher Integrationserfolge, wegen schwerer Erkrankungen, vor allem psychischer Traumatisierung oder auch wegen fehlender medizinischer Versorgung im Herkunftsland. Das sind alles sehr, sehr valide Gründe. Wir haben diese Gründe in der Verordnung noch einmal sehr, sehr nachgeschärft. Das will ich auch in Richtung von Abgeordneten Moskopp sagen und noch einmal sagen, das ist schon wohlfeil, sich hier hinzustellen, bei der Härtefallkommission in der Art und Weise die Verordnung infrage zu stellen und hier eine Verschärfung zu fordern. Wenn es um konkrete Fälle geht – vor zwei Wochen durfte ich mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden beim SWR in der Sendung stehen, da ging es um die konkreten Fälle, da ging es um die konkreten Fälle von Familien im Land, denen die Abschiebung droht –, sagt Ihr Fraktionsvorsitzender, das kann die Härtefallkommission richten, sie soll doch ein Bleiberecht aussprechen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das hat er doch eben gesagt!) Aber hier sagen Sie dann, die Verordnung muss weiter verschärft werden, es darf nur die absoluten Ausnahmefälle geben. Das ist wirklich sehr wohlfeil, muss ich ganz ehrlich sagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Protokoll ↗