Josef Winkler
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Asylverfahren gibt es kein Schema F. Asylverfahren sind komplex, und das aus gutem Grund. Die Menschen, über die wir hier sprechen, kommen auf ganz unterschiedlichen Wegen zu uns. Sie bringen völlig verschiedene Lebensgeschichten mit, Familiengeschichten, Krankheitsgeschichten, Brüche, Ambitionen. Kurz gesagt, sie bringen ihr Leben mit, so individuell wie meines oder Ihres. Vieles davon wird im Asylverfahren berücksichtigt, aber eben nicht alles. Es gibt Dinge, die passen in kein Raster – eine schwere Erkrankung, eine außergewöhnliche Integrationsleistung oder anderes. Wir sprechen hier von Menschen, die längst Teil unserer Gesellschaft sind oder dringend Schutz und Hilfe brauchen, aber rechtlich trotzdem durchs Raster fallen. Für diese absoluten Ausnahmen gibt es die Härtefallkommission. Die Härtefallkommission ist gerade kein Parallel-Asylrecht. Sie ist kein Hintertürchen. Sie ist eine ergänzende Sicherung dort, wo das Recht allein nicht ausreicht. Nebenbei bemerkt, sie greift extrem selten ein. Schauen wir uns die Zahlen einmal an. Im Jahr 2024 wurden 35 Anträge gestellt. 78 Menschen waren davon betroffen. Für 76 von ihnen hat die Kommission dem Integrationsministerium empfohlen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Gleichzeitig haben im selben Jahr rund 10.000 Menschen in Rheinland-Pfalz einen Asylantrag gestellt. Das bedeutet, nicht einmal 1 % bekommt über das Härtefallverfahren einen Aufenthaltstitel. Zahlenmäßig fällt das kaum ins Gewicht, aber menschlich ist das ganz entscheidend. Hier wird konkretes Leid verhindert, und ich finde, das darf auch einmal positiv gewürdigt werden. Wenn man sich die Zahlen anschaut, sieht man, dass das, was die AfD hier versucht, das Aufbauen eines Popanzes ist, der in Wirklichkeit überhaupt kein Problem bereitet. Mein Dank geht an alle, die sich in der Härtefallkommission engagieren. Ich weiß, sie alle investieren viel Zeit und Herzblut. Vielen Dank dafür. Die AfD spricht außerdem von – ich zitiere – „nicht staatlichen, politisch tendenziösen Akteuren“, die angeblich in der Härtefallkommission zahlenmäßig dominieren würden. Da beweisen Sie dann auch noch, dass Sie nicht zählen können. Ich gehe davon aus, dass damit wichtige NGOs aus dem Bereich Migration und Integration gemeint sein sollen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Wichtig für Euch!) wie der Flüchtlingsrat, Amnesty International oder die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration, also alles Organisationen, die seit vielen Jahren Verantwortung übernehmen, die beraten, hinschauen und helfen, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Recht umzusetzen. Zu den Fakten: Diese Flüchtlingsorganisationen stellen drei von zwölf Mitgliedern in der Härtefallkommission, drei von zwölf. Entscheidungen fallen immer mit Zweidrittelmehrheit. Wer also von einer Übermacht der Zivilgesellschaft fantasiert, hat entweder nicht nachgezählt, oder er erzählt bewusst die Unwahrheit. Das können nur Sie beantworten. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Am meisten erstaunt hat mich aber ehrlich gesagt der Vorwurf, die Härtefallkommission unterlaufe damit Bundesrecht. (Abg. Damian Lohr, AfD: Nein, hintertreibt!) – Sie können ruhig einmal zuhören, Herr Lohr. Ich weiß, es fällt Ihnen schwer, wenn Sie nicht selbst am Mikrofon stehen, anderen Menschen zuzuhören, aber auch das gehört zum Parlamentarismus. Gleich zu Beginn des Antrags wird richtigerweise auf § 23a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes verwiesen. Das ist die Rechtsgrundlage für die Härtefallkommission der Länder, also natürlich auch unserer Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz. Das Aufenthaltsgesetz ist bekanntermaßen Bundesrecht. Mir stellt sich die Frage: Wie kann man Bundesrecht unterlaufen, indem man exakt das tut, was Bundesrecht ausdrücklich erlaubt? Diese Logik ist bei der AfD dann doch ziemlich einseitig verbreitet. Im Rest des Hauses kann ich sie nicht vermuten. In diesem Sinne möchte ich zum Schluss gern den letzten Absatz des Antrags der AfD namens der Koalitionsfraktionen korrigieren: Zusammengefasst ist die Härtefallkommission eine ausgewogene, notwendige menschliche und das rechtsstaatliche Asylverfahren ergänzende Sondereinrichtung der Landesregierung, die ausdrücklich durch Bundesrecht gestattet ist. Ihre Beibehaltung ist aus den genannten Argumenten und im Sinne des Rechtsstaats notwendig und wünschenswert. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
