Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wachstum und Wohlstand, das sind auch die Grundlagen für eine positive Entwicklung im ökologischen Bereich und auch für einen erfolgreichen Klimaschutz. Wir sind in Deutschland in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Es gibt einen breiten politischen Konsens, dass wir in Deutschland schneller werden müssen, schneller werden müssen, wenn es einen klaren politischen Willen gibt, Infrastruktur auszubauen, Klimaschutzprojekte zu realisieren, aber auch Standortchancen für Unternehmerinnen und Unternehmer zu eröffnen. Gleichzeitig sehen wir, dass selbst bei Fragen, bei denen es einen breiten politischen Konsens gibt, die Umsetzung zu lange dauert. Deswegen ist es richtig, dass ein Instrument Gegenstand der Debatte geworden ist, und das ist das Verbandsklagerecht. Ich will an dieser Stelle zunächst in aller Klarheit sagen: Die Verantwortung für diese Verzögerungen tragen keine Gerichte. Gerichte erfüllen den ihnen vom Gesetzgeber – vom europäischen Gesetzgeber, aber auch vom deutschen Gesetzgeber – gegebenen Auftrag. Nur ist dieser Auftrag eben vom Gesetzgeber. (Abg. Joachim Paul, AfD: Zehn Jahre Zeit gehabt!) Dieser Auftrag ist nicht gottgegeben. Die Aarhus-Konvention, die Verbandsklagerechte sind nicht Teil der Zehn Gebote. Deswegen sind diese Dinge alle selbstverständlich veränderbar. Ich bin der festen Überzeugung – mit den Freien Demokraten –, dass wir sie verändern müssen. Es kann nicht sein, dass es, wenn es um Klimaschutz geht, im Streit um den Netzausbau und die Installation von Windrädern, zwischen Natur-, Klimaund Artenschützern Streit vor Gerichten gibt, die einen solchen Ausbau über Jahre verzögern. Es kann nicht sein, wenn es einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, dass unsere Bahn zuverlässiger und schneller werden muss, damit mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden kann, dass sich der Netzausbau über Jahre verzögert. Deswegen müssen wir über diesen Rechtsrahmen reden. Es gibt in genau diesem Rechtsrahmen im Übrigen eine Unwucht, weil es Behörden gibt und weil es demokratische Prozesse gibt, in denen genau die Rechtsgüter der Allgemeinheit – – – Das sind Rechtsgüter mit Verfassungsrang, wenn es um die Frage geht von Umwelt und Naturschutz, aber es ist eben auch ein Auftrag aus unserer Verfassung, die wirtschaftliche Prosperität zu sichern in diesem Land. Genau diese Abwägung gehört in Parlamente, und die gehört in die dafür verantwortlichen Fachbehörden. Wenn dann ein solches Verfahren nach sorgfältiger Abwägung abgeschlossen ist, ist es in einem Rechtsstaat in Ordnung, dass es überprüft werden kann. Dass es dabei aber Verfahrensrechte gibt, die weit über das hinausgehen, was ein individuell von einer staatlichen Entscheidung Betroffener gegebenenfalls geltend machen kann, weil im Individualverfahren Dinge wie Präklusion deutlich umfangreicher gelten als in Verbandsklagerechten – zurückgehend auf europäisches Recht –, dann ist die Abwägung an dieser Stelle nicht richtig getroffen. Deswegen appellieren wir, appellieren insbesondere an die Bundesregierung – weil es maßgeblich Recht ist, das wir nicht in Rheinland-Pfalz gestalten können –, sich zum einen im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass durch Änderungen des Bundesrechts die Verbandsklagemöglichkeiten zurückgeführt werden auf das nach aktuellem europarechtlichen Stand Mögliche, aber auch in aller Klarheit dafür, dass auf europäischer Ebene dieser Rechtsrahmen überarbeitet wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der FDP sowie des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Bundesregierung das in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat und inzwischen ein entsprechender Vorschlag kursiert. Dieser Vorschlag allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt nach einhelliger Rezeption Steine statt Brot. Dieser Vorschlag ist nach einhelliger Interpretation schlicht ungeeignet, das ihm vorangeschriebene Ziel der Beschleunigung zu erreichen. Dieser Vorschlag sorgt am Ende dafür, dass nach allem, was man erwarten kann an Auslegung, die Klagerechte sogar ausgeweitet werden. Das ist der falsche Weg. Wir wollen zurück auf einen Wachstumspfad, und wir wollen zurück auf einen Wachstumspfad, der die Grundlage ist für ein klimaneutrales Land. Deswegen muss man es immer und immer wieder sagen: Wenn es ein Land gibt, das bewiesen hat, dass Klimaschutz und Wirtschaftswachstum Verbündete sind, dann ist es Deutschland, in dem von 1990 bis 2020 in Jahren hoher wirtschaftlicher Prosperität die CO -Emissionen um 40 % zurückgegangen sind. Genau das ist der Weg zu wirtschaftlichem Wohlstand, zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltigem Klimaschutz, Wachstum: Innovation, Beschleunigung – genau dafür setzen wir uns ein, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der FDP und bei der SPD)
