Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal kurz auf den Brief von unserem Justizminister eingehen. Die Sachlage ist nämlich wie folgt: Der Justizminister setzte sich bei der Bundesregierung dafür ein, dass auf europäischer Ebene die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und von deutschen Gerichten zum Trennungsgebot eingehalten werden soll, weil es neue Entwürfe gibt, die dieses Trennungsgebot etwas antasten wollen. Was bedeutet Trennungsgebot? Es gibt Gefängnisse, JVA für Straftaten, also die Vollstreckung einer Strafe. Es gibt Gewahrsamseinrichtungen für die Durchsetzung von Ausreisepflichten. Es sind andere Sicherheitsstandards, die dort angelegt werden müssen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Wir wollen, dass in den JVA die Sicherheitsstandards, nämlich die Vollstreckung der Strafe, höher sind, hoch bleiben, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass unsere JVA dahin gehend sicher sind. Das soll auch so bleiben. Wir wollen sie nicht absenken. Fakt ist aber auch – das ist noch ein Fakt dazu –, Rheinland-Pfalz hat solch eine Gewahrsamseinrichtung zur Durchsetzung der Abschiebung, und wir wollen die Trennung halten. Fakt ist auch, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern – ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, zu schauen, wer dort jeweils regiert – haben solche Einrichtungen nicht. Das heißt, wir erhalten in Rheinland-Pfalz dieses Trennungsgebot aufrecht. Wir vollziehen dieses Trennungsgebot, und der Minister hat sich dafür eingesetzt, dass die humanitäre Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bleibt, weil – das zum Abschluss – Leute, die abgeschoben werden müssen oder sollen, ungleich zu setzen sind mit Straftätern. Das ist nicht immer der Fall. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
