Steven Wink
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen brauche ich nicht mehr alle zu nennen. Die Vorredner haben sie alle genannt. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gehen wir ein bisschen auf die Metaebene zurück. Es könnte auf den ersten Blick, wenn man das liest, nachvollziehbar sein, zu sagen, wir trennen das in legalen und illegalen Schusswaffenbesitz und differenzieren das Ganze. Wenn man aber näher darauf schaut, dann stellt man sich die Frage: Wo liegen die Prioritäten? Was ist die Nacharbeit daraus? Was ist die Folge? Es birgt auch ein Stück weit die Gefahr, öffentliche Sicherheitsbilder zu verzerren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik an sich ist kein Instrument, um einzelne Bedürfnisse zu bedienen, sondern ein Weg, die gesamtgesellschaftliche Kriminalität aufzuzeigen. Entscheidend ist hierbei auch nicht, ob eine Waffe legal oder illegal im Umlauf ist. Viel entscheidender ist, ob sie zum Bedrohen, zum Verletzen, zum Töten etc. eingesetzt wurde. Prinzipiell – das haben wir auch schon gehört – sind Straftaten mit Schusswaffen ein sehr geringes Risiko. Auch von Menschen mit Waffenerlaubnisschein geht in der Regel bei diesen Straftaten ein geringes Risiko aus, weil sie die Ausbildung, Überwachung und Überprüfung genießen und das natürlich auch alles anzeigen müssen. Deshalb ist ein Ansatz – das haben die Vorredner ebenfalls gesagt – die Prävention, ein Punkt ist Überprüfung, der Vollzug ist ganz wichtig, nicht zwangsläufig Überregulierung, aber der Vollzug ist ein wichtiger Aspekt. Das Waffenrecht an sich wiegt ab zwischen berechtigten Interessen und Traditionen wie Jagd oder Sportschützen und auf der anderen Seite dem Fakt, dass jede Waffe im Umlauf eine Gefahrenquelle ist. Das ist die Abwägung im Waffenrecht. Als Beispiel möchte ich sagen, eine Bedrohung mit einer Schreckschusspistole wäre – unter gewissen Voraussetzungen – eine Bedrohung mit einer legalen Waffe. Der Antrag verzerrt ein Stück weit das Bild von Kriminalprävention. Er suggeriert, dass eine statistische Differenzierung automatisch zu einer besseren Bekämpfung illegaler Waffenkriminalität führen würde, was wir nicht so sehen. Entscheidender sind konsequente Kontrollen, enge Zusammenarbeit auch über die Landesgrenzen hinweg und eine entsprechende Gesetzgebung. Man kann letztendlich sagen, dass der Antrag, das statistisch zu differenzieren, aus unserer Sicht nicht die Innere Sicherheit stärkt, weil illegale Waffen oftmals im Dunkelfeld bleiben, die Statistiken durch registrierte legale Waffen verzerrt werden können, wir keine direkte Prävention haben und auch keine Differenzierung – war es etwa eine Androhung, war es eine Schussabgabe, oder war es das Führen von Waffen – stattfindet. Es ist also keine Politik, die alle Gefahrenquellen bewahrt. Sie bindet mehr Ressourcen für nicht zielführende Statistikerhebungen. Wir wägen lieber ab zwischen den Traditionen, den berechtigten Interessen und den Gefahren – das Monitoring wurde eben erwähnt –, stehen aber auch für die Punkte Prävention, moderne Gesetze und, wie gesagt, den Vollzug auch für Träger mit Waffenerlaubnisschein, auch zu deren Schutz in dieser ganzen Debatte. Das stärkt aus unserer Sicht die Innere Sicherheit, aber die Differenzierung in Ihrem Antrag nicht, und daher können wir bei dem nicht mitgehen. Danke schön. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
