Dr. Jan Bollinger
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist seit Jahrzehnten eine der zentralen Grundlagen kriminalpolitischer Entscheidungen. Sie bietet eine breite Datenbasis. Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich, gerade im Bereich von Straftaten mit Schusswaffen fehlt es an einer notwendigen Differenzierung. In den veröffentlichten Berichten des Landeskriminalamts oder des Innenministeriums Rheinland-Pfalz werden Verstöße gegen das Waffengesetz meist in Sonderkategorien wie Sonderdelikte oder Waffenkriminalität erfasst, aber ob es sich dabei um Straftaten mit legalen oder illegalen Waffen handelt, bleibt im Dunkeln. Ebenso wenig erfahren wir, wie viele dieser Delikte sich auf Raub, Körperverletzungen oder gar Tötungsdelikte beziehen. Damit entsteht ein unvollständiges Bild, das in der politischen Diskussion allzu leicht zu falschen Schlussfolgerungen führt. Als AfD-Fraktion setzen wir uns daher schon seit 2021 für eine differenziertere Erfassung ein. Ein aktuelles Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zeigt, dass wir richtig liegen. Dort hat das Innenministerium Sonderauswertungen vorgenommen, und die Ergebnisse sind eindeutig. Von mehr als 2.400 Tötungsdelikten in den Jahren 2019 bis 2024 wurden nur 194 überhaupt mit Schusswaffen verübt. Von diesen 194 Taten wurden fast zwei Drittel mit illegalen Waffen begangen. Lediglich 25 %, also 1 % aller Tötungsdelikte, standen in Zusammenhang mit legalen Waffen. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zu mehr als 150.000 legalen Waffenbesitzern, ergibt sich eine Missbrauchsquote von gerade einmal 0,002 %. Meine Damen und Herren, diese Zahlen machen deutlich, legale Schusswaffen spielen im Bereich schwerer Kriminalität nur eine sehr untergeordnete Rolle. Der überwiegende Teil der Fälle hängt mit illegalen Waffen zusammen. Wer also die Kriminalitätslage realistisch einschätzen und wirksam gegen Waffenmissbrauch vorgehen will, muss unterscheiden zwischen legalen und illegalen Waffen. Gerade weil wir nicht nur in Rheinland-Pfalz diese Differenzierung nicht haben, erleben wir (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich verstehe es nicht! Ich verstehe es nicht! – Weitere Zurufe des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Herr von Heusinger, ich komme jetzt dazu – in der öffentlichen Debatte immer wieder dasselbe Muster. Sobald irgendwo in Deutschland eine Straftat mit einer Waffe geschieht, ertönen gerade auch aus der Ecke Ihrer Partei reflexartig Forderungen nach einer Verschärfung des Waffenrechts. Diese Forderungen werden nicht auf belastbare Daten gestützt, sondern auf Emotionen und pauschale Verdächtigungen. Die Leidtragenden sind am Ende unsere rechtstreuen Waffenbesitzer, Menschen, die sich freiwillig den strengsten Überprüfungen und Kontrollen unterziehen und keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Meine Damen und Herren, illegale Waffen in den Händen von Kriminellen bedrohen die Sicherheit unserer Bürger, nicht Jäger und Sportschützen. Im Gegenteil, Jäger und Sportschützen sind gesetzestreue Bürger. Sie pflege n Traditionen. Sie leisten wertvolle Beiträge für das Gemeinwohl, sei es im Bereich des Naturschutzes, der Brauchtumspflege oder des Sports. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) – Ja, Herr von Heusinger, dass Sie mit Jägern und Schützen wenig anfangen können, merken wir immer wieder. Das stellen Sie jetzt durch Ihre Zwischenrufe unter Beweis. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Jäger und Schützen sind eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Es ist weder gerecht noch sachgerecht, sie unter Generalverdacht zu stellen, nur weil der Staat es versäumt, die notwendige Differenzierung in seinen Statistiken vorzunehmen. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir fordern, dass die Landesregierung nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens auch für Rheinland-Pfalz Sonderauswertungen zu Straftaten mit Schusswaffen für die Erfassungsjahre 2019 bis 2024 vorlegt. Diese sollen differenzieren nach legalen und illegalen Waffen, den Deliktarten und einzelnen Erfassungsjahren. Nur so kann die Diskussion auf eine transparente und faktenbasierte Grundlage gestellt werden. Darüber hinaus schlagen wir vor, dass diese Sonderauswertungen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden und sich die Landesregierung auf der Innenministerkonferenz dafür einsetzt, solche Auswertungen bundesweit zu etablieren; denn eine einheitliche und differenzierte Datenlage stärkt nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung, sie schafft auch die Möglichkeit, sicherheitspolitische Maßnahmen gezielt auf die tatsächlichen Gefahren auszurichten. Diese liegen – das zeigen alle Erfahrungen – im Bereich des illegalen Waffenbesitzes. Meine Damen und Herren, für eine sachgerechte Politik brauchen wir Klarheit, Transparenz und eine realistische Einschätzung der Gefahrenlage. Nur so können Ressourcen effektiv eingesetzt, Vertrauen in staatliche Institutionen gestärkt und die Sicherheit unserer Bürger gewährleistet werden. Ich bitte Sie daher, diesem Antrag zuzustimmen und damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer transparenten und wirksamen Sicherheitspolitik in Rheinland-Pfalz zu gehen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
