Dr. Herbert Drumm
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde mich in meinen Ausführungen auf die Regelungen für die fünf Jugendämter der großen kreisangehörigen Städte beschränken. Kein Wunder, da ich als Bad Kreuznacher Stadtrat und Kreistagsmitglied unmittelbar betroffen und schon viele Jahre mit dieser Materie befasst bin. Zuerst muss man feststellen, es ist völlig unverständlich und unglaubwürdig, dass bei einer hochkarätigen Mannschaft und einer tollen Regierung diese Jugendämter im Landesfinanzausgleichsgesetz einfach vergessen wurden (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) und den Kreisen bzw. Städten dadurch viel Geld verloren ging. Für Bad Kreuznach waren es 7 bis 10 Millionen Euro – jeweils – in den Jahren 2023 und 2024. Wurde es vergessen, oder wollte man dies? Jedenfalls ist es ein Armutszeugnis, sowohl für Sie auf der Regierungsbank als auch für Sie, die Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen. Zweitens hat der Bad Kreuznacher Stadtrat schon vor vielen Jahren beschlossen, das städtische Jugendamt an den Kreis abzugeben. Dieser Beschluss wurde von der damaligen Oberbürgermeisterin nicht umgesetzt, obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Landtags dies als rechtmäßigen Beschluss ansieht. Sie aber misstrauten Ihren eigenen Leuten und bestellten das in der Vorlage angesprochene weitere Gutachten, das – wen wundert es – das Gegenteil behauptet. Man könnte auf die Idee kommen, dass dies Frau Dreyer, die bekannterweise früher einmal Chefin des Bad Kreuznacher Jugendamts war, nicht ungelegen kam. Aber auch der Bad Kreuznacher Stadtrat – das soll jetzt keine Aussage über dessen Qualität sein – hatte nicht den Mut, dagegen vorzugehen und wartet immer noch auf diese neue gesetzliche Regelung. Drittens widerspricht das Gesetz hochheiligen Versprechungen. Sie auf der Regierungsbank erzählen nicht nur unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch diesem Parlament ständig, wie wichtig Ihnen Transparenz, Effizienz, Abbau von Bürokratismus und vieles mehr ist. Und hier? Das genaue Gegenteil. (Abg. Andreas Rahm, SPD: Das ist doch in Bad Kreuznach!) Sie haben versprochen, dass Sie es einfach machen, aber Sie machen es einfach nur so mehr schlecht als recht. Wenn Sie Ihre Versprechungen ernst nehmen würden, müsste – von mir jetzt laienhaft formuliert – der diese Jugendämter betreffende Teil kurz und einfach lauten: Die Jugendämter der großen kreisangehörigen Städte sind aufzulösen. (Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit wären Doppelstrukturen abgebaut und viel Aufwand, Arbeitszeit, Diskussionen und somit viel Geld eingespart worden, bei größerer Transparenz. Wenn Sie unbedingt diese Jugendämter erhalten wollen, hätte man sie wenigstens den anderen gleichstellen müssen, ohne komplizierte finanzielle Verrechnungen zwischen Stadt und Kreis. Damit sind wir bei viertens: Sie haben – sicherlich mit viel Mühe – die schlechteste Lösung gefunden. Wie so oft drücken Sie sich vor klaren Regelungen dort, wo sie angebracht wären, und schieben die unangenehmen Teile den Kommunen zu. Die dadurch notwendigen Verhandlungen und Abrechnungen zwischen den Partnern sind schwierig, enorm zeitaufwendig und führen zu Verstimmungen zwischen Stadt und Kreis, aber offensichtlich ist Ihnen das ziemlich egal. Letztens: Die Stadt Bad Kreuznach trägt durch die Beibehaltung ihres Jugendamts immense zusätzliche Kosten von weit über 5 Millionen Euro jährlich, und das schon seit vielen Jahren und mit steigender Tendenz bei einem defizitären Haushalt. Warum hat die ADD, die doch so sehr auf Haushaltsausgleich drängt, nicht schon längst die notwendigen Maßnahmen ergriffen? Auch wenn ich mittlerweile die Abgabe des städtischen Jugendamts ständig fordere, kann ich diesem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Ich wiederhole: Es ist ein Armutszeugnis der Regierung. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
