Benedikt Oster
Sehr gut!) Auf der anderen Seite spricht mein Kollege im Vorstand des GStB Rheinland-Pfalz, der SPD-Mann Ralph Spiegler, seines Zeichens auch Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, von einem jährlichen kommunalen Defizit von 500 bis 600 Millionen Euro. Wie dramatisch die Dynamik tatsächlich ist, verdeutlicht ein Blick auf die gesamtdeutschen Zahlen. Defizit 2023: 7,5 Milliarden Euro. Defizit 2024: 24 Milliarden Euro. Defizit 2025: mindestens 35 Milliarden Euro. So die Zahlen von Herrn Spiegler aus der Rhein-Zeitung vom 21. August. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, es tut mir wirklich leid, dies hier so deutlich ansprechen zu müssen. Obwohl die Zahlen uns FREIEN WÄHLERN, die es mantraartig predigten, recht geben, zieren Sie sich anscheinend noch immer vor der harten Wahrheit. Fakt ist: Die Novelle des Landesfinanzausgleichsgesetzes ist ins Leere gelaufen. Der kommunale Finanzausgleich passt vorne und hinten nicht. Dies sage ich aus eigener Erfahrung auf wirklich allen kommunalen Ebenen. Frau Finanzministerin Ahnen, natürlich sind die 3 Milliarden Euro Altschuldenübernahme nicht einfach nichtig. Diese waren seit Jahren überfällig und sehr wichtig. Ihr Positivzitat aus der Bertelsmann-Studie, eine Eintagsfliege für das Jahr 2024. (Zuruf von der SPD: Huh?) Ein Kernziel dieser Legislaturperiode bestand aber doch darin, dass die Kombination aus Schuldenentlastung und Umgestaltung des KFA zu einer langfristigen Gesundung der rheinland-pfälzischen Kommunalfinanzen führt. Es macht keinen Sinn, die Wahrheit länger zu ignorieren. Unsere Landesregierung ist an dieser elementaren Aufgabe objektiv gescheitert. Ignoriert haben Sie übrigens auch unseren Vorschlag, die Evaluation des LFAG vorzuziehen. Ein Schritt, der dringend notwendig gewesen wäre, um die Systemfehler konkret zu identifizieren. Wir erheben hier und heute eine neue Forderung: Bevor Sie im kommenden Jahr auf der Basis von zu niedrigen Zahlen evaluieren, weil Sie Jahre mit geringeren Defiziten zugrunde legen, müssen das LFAG sowie der kommunale Finanzausgleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode vollkommen neu aufgestellt werden. Gordon Schnieder ging ebenfalls darauf ein. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein gewachsenes Strukturproblem, das nicht durch pauschale Finanzspritzen gelöst werden kann, sondern nur durch eine knallharte Systemreform. Vor diesem Hintergrund kann der vorliegende Nachtragshaushalt lediglich temporär das Symptom lindern. Der Patient bleibt weiterhin krank, schwer krank. Das Schuldenvermögen des Bundes, angekündigt als Befreiungsschlag für Infrastruktur und Wirtschaft, kommt schon im beschaulichen Rheinland-Pfalz an seine Grenzen. Was sollen die Länder mit den 100 Milliarden Euro machen? Mit Erlaubnis zitiere ich von der Seite des Bundesfinanzministeriums: „Der 100 Milliarden Euro umfassende Teil des Sondervermögens des Bundes wird umgesetzt, der den Ländern und Kommunen für Investitionen zur Verfügung gestellt wird. Damit kann vor Ort massiv in Modernisierung und Zukunftsfähigkeit investiert werden. Große Investitionsbedarfe bestehen insbesondere in den Bereichen Bildung und Betreuung, Verkehr, Energie, Transformation, Digitalisierung, Wohnungsbau, bei der Modernisierung von Krankenhäusern und beim Klimaschutz.“ Meine Damen und Herren, eigentlich versucht die Landesregierung aber mit dem Zusatzgeld doch nur die Fehler der Vergangenheit zu begraben. Spreche ich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Kommunalpolitik, so vernehme ich selbstredend ein Aufatmen ob der kurzfristigen Finanzspritze, aber bereits im nächsten Satz geht es um Verstetigung, und zwar genau die Verstetigung, die wir FREIE WÄHLER im Zuge der Neuregelungen des kommunalen Finanzausgleichs anstelle des Symmetriemechanismus gefordert haben. Bleiben wir bei dem, worauf die kommunale Familie aus Sicht der FREIEN WÄHLER einen Anspruch hat. Meine Damen und Herren, unser Entschließungsantrag – Drucksache 18/5041 – vom 16. Dezember 2022 mit dem Titel „Kommunalen Finanzausgleich stärken, Härtefallfonds für benachteiligte Kommunen schaffen, Altschuldenlösung fair gestalten“ – nichts anderes ist das jetzt von der Landesregierung vorgelegte Sofortprogramm, nur dass Sie dieses Geld eben schon längst hätten verteilen können und müssen. Der Rechnungshofpräsident sprach vor nicht allzu langer Zeit von der Haushaltssicherungsrücklage als „Kriegskasse“. Frau Schellhammer, 3,9 Milliarden Euro sind keine Erfindung der Opposition. Eben diese haben Sie, die regierungstragende Koalition, nicht zum richtigen, sondern für die schwächelnde Ampel zum taktisch günstigsten Zeitpunkt geöffnet. Jeder gewillte Beobachter durchschaut dieses Wahlkampfmanöver. Abschließend: Was die Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetze s betrifft, begrüßen wir grundsätzlich die Möglichkeit für die großen kreisangehörigen Städte, ihr Jugendamt abzugeben. Mögliche Änderungen auf Basis der Kritikpunkte des Landkreistags behalten wir uns auf Basis der weiteren Beratung jedoch vor. Ich danke Ihnen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
