Dr. Fedor Rose
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Einigung – es wurde schon von vielen gesagt – zwischen der Ampelkoalition und der CDU auf eine gemeinsame Regelung ist ein gutes Signal für unsere Demokratie. In einem sensiblen politischen Feld ist es wichtig, einen breiten Konsens zu erzielen, auch, lieber Herr Martin, wenn das bedeutet, dass man bereit ist, Kompromisse einzugehen. Ich danke allen, die daran beteiligt waren. Ich danke Ihnen, Herr Martin, für die konstruktiven Diskussionen. Ich möchte natürlich nicht verschweigen, dass wir uns als Landesregierung an der einen oder anderen Stelle eine andere Ausgestaltung gewünscht hätten. Mit den jetzt vorliegenden Änderungen im Ministergesetz wird eine Karenzzeitregelung eingeführt. Die Mitglieder der Landesregierung haben nun ab der 19. Legislaturperiode eine Anzeigepflicht für Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes, wobei die eingeführten Übergangsvorschriften zu beachten sind. Die Entscheidung über eine Untersagung der Beschäftigung wird die Landesregierung auf Empfehlung eines aus drei Mitgliedern bestehenden beratenden Gremiums treffen. Die Landesregierung kann eine Beschäftigung untersagen, wenn die Besorgnis besteht, dass durch diese Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Ich möchte betonen, dass im Fall einer Untersagung ein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit vorliegt. Auch deshalb soll zur Kompensation der verbotenen Berufsausübung ein Übergangsgeld gezahlt werden. Nach der Änderung des Gesetzentwurfs im Verfahren werden nun die Mitglieder des Beratungsgremiums auf Vorschlag des Ministerpräsidenten durch die Landesregierung berufen. In diesem Prozess haben wir auch über eine angemessene Bezugsdauer des Übergangsgelds diskutiert. Die Fraktionen haben sich dafür entschieden – das ist jetzt im Änderungsantrag vorliegend –, dass das Übergangsgeld auf zwei Jahre festzulegen ist. Ich will vor diesem Hintergrund noch einmal verdeutlichen, dass Rheinland-Pfalz damit in der Gesamtschau der Versorgungsansprüche der Regierungsmitglieder – wir hatten in der ersten Runde darüber gesprochen – mit die strengsten Regelungen erhält. Mit dem Änderungsantrag – ich glaube, das ist sehr wichtig, und da bin ich sehr dankbar, dass wir in dieser Diskussion zu einem guten Ergebnis gekommen sind – haben wir erreicht, dass die neuen Regelungen entsprechend rechtssicher gestaltet werden können dahin gehend, ab wann sie zu greifen haben. Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die Karenzzeit zurückgehen und betonen, dass es in Rheinland-Pfalz in der Geschichte des Landes noch keinen einzigen Fall gab, in dem die neue Regelung, hätte sie bereits gegolten, zu einer Untersagung der Beschäftigung geführt hätte. Ich bin guter Dinge, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird, und bedanke mich für die Diskussion und für die gute Entscheidung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)
