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Marco Weber

FDP 02.07.2025 Sitzungen 18/90

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Privatwirtschaft werden regelmäßig nachvertragliche Wettbewerbsverbote für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart, um Konkurrenztätigkeiten auszuschließen. Dem gleichen Prinzip dient das Anliegen, eine Karenzzeit von maximal 18 Monate für ausgeschiedene Mitglieder der Landesregierung vorzusehen. Dieses Thema wurde bereits kontrovers diskutiert und von uns zunächst kritisch gesehen. Wir haben aber auch verstanden, dass das Thema von Bedeutung ist für die Integrität und Handlungsfähigkeit unserer Demokratie. Karenzzeiten können wir als FDP daher nun auch als essenzielles Instrument verstehen, das den verantwortungsvollen Wechsel zwischen Politik und Privatwirtschaft regelt, zum Wohle unserer Gesellschaft. Sie schützen vor Interessenskonflikte n, bzw. durch diese Auszeit wird die Unabhängigkeit politischer Entscheidungen gestärkt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierung gewahrt. Die Karenzzeit soll als eine Art Firewall gegen Drehtüreffekte wirken. Diese Firewall soll sicherstellen, dass politische Entscheidungen nicht durch Aussicht auf persönliche Vorteile beeinflusst werden oder dass auch nur entsprechend der Eindruck entstehen könnte. Das trägt dazu bei, mehr Vertrauen in politische Entscheidungen zu ermöglichen. Ein solches Ansinnen wollen wir gern unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Arbeitsrecht zurückkehren. Die Karenzentschädigung wird Arbeitnehmern in der Regel für die Dauer des Wettbewerbsverbots gezahlt. Diese Regelung übernehmen wir für die Minister und Ministerinnen allein schon deshalb, weil sie rechtlich geboten ist. Das Übergangsgeld soll auch künftig im Regelfall sogar über die maximale Karenzzeit von 18 Monaten hinaus gezahlt werden. Allerdings werden wir die Bezugszeit auf zwei Jahre kürzen. Bei Führungskräften in der Privatwirtschaft sind längere Übergangszahlungen schon immer unüblich. Eine Verkürzung auf zwei Jahre bringt die Regelung in Einklang mit üblichen Standards und wirkt dem Eindruck entgegen, hier würden überzogene, lang anhaltende Zahlungen getätigt. Damit wird das Vertrauen der Öffentlichkeit gestärkt. Außerdem entsteht ein Anreiz zur schnellen Wiedereingliederung ins Berufsleben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben bei der neuerlichen Befassung mit dem Ministergesetz penibel darauf geachtet, dass vor lauter vertrauensbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit auch die Akteure der Landesregierung nicht zu kurz kommen. Deshalb haben wir als Koalition ein Rückwirkungsverbot in dem Änderungsantrag mit aufgenommen, sodass die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung ausgenommen werden, bei denen bereits ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Des Weiteren sind ausgenommen alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmung vorhandenen Mitglieder der Landesregierung. Damit schützen wir im Einklang mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen diejenigen, die sich lange Zeit um unser Land verdient gemacht haben und die dabei auf bestehende Regelungen vertrauen durften. Ich finde, wir haben durch unser neues Ministergesetz einen wahrlich salomonischen Ausgleich aller Interessen gefunden. Dadurch wächst auf allen Seiten das Vertrauen, das schützenswerte Vertrauen in bestehende Regelungen und gleichzeitig das Vertrauen der Öffentlichkeit. Ein wirklich guter Kompromiss, den wir als FDP voll und ganz unterstützen. Ich darf auch sagen, die Diskussion, wie gesagt, hat anfangs ein bisschen geruckelt, aber letztendlich ist das wieder ein Beweis, dass das eine oder andere auch über die Fraktionsgrenzen hinweg gelöst werden kann. Dafür sage ich an der Stelle allen Beteiligten vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

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