Dr. Tamara Müller
Vielen Dank. Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute zur Beratung einen Gesetzentwurf, dem bereits eine lange Beratung vorausgegangen ist, ein langer Dialogprozess auf verschiedenen Ebenen. Im Vorfeld der parlamentarischen Beratung hat bereits eine breite Beteiligung von verschiedenen Verbänden stattgefunden. Das Resultat, das uns vorliegt, ist ein überarbeiteter Gesetzentwurf, ein Gesetzentwurf, der die teilweise sehr gegensätzlichen Haltungen und Sichtweisen aufgreift und berücksichtigt. Es hat sich auch in der Anhörung gezeigt, dass es nicht ganz einfach ist. Drei der Anzuhörenden haben starke Plädoyers für das Gesetz gehalten, drei waren eher kritisch. Worin sich aber alle Anzuhörenden – alle zugelassenen Anzuhörenden – einig waren, war, dass Klimaschutz generell ein wichtiges Thema ist, das man angehen muss. Ich freue mich über diese grundsätzliche Positionierung zum Thema Klimaschutz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich freue mich darüber. Ich meine, klar, wenn wir jetzt gerade nach draußen schauen und die Folgen für den Menschen sehen, gerade die Hitze oder die hohen wirtschaftlichen Kosten aufgrund des Klimawandels, dann macht es natürlich Sinn, Klimaschutz zu unterstützen. Aber diese explizite Erwähnung war dann doch noch mal ein wichtiges Signal. Wir als Abgeordnete der regierungstragenden Fraktionen nehmen das parlamentarische Verfahren zum Landesklimaschutzgesetz sehr ernst. Wir waren vorher bereits in einem sehr breiten und intensiven Dialog mit vielen Vereinigungen, mit vielen Verbänden. Selbstverständlich setzen wir diesen Austausch auch in der Zukunft fort; denn Klimaschutz ist eine Aufgabe, die sich über Jahrzehnte erstreckt und eng begleitet werden muss. Deswegen ist es wichtig, dass wir da auch weiterhin im Dialog bleiben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir haben die verschiedenen Argumente gehört, haben uns dazu beraten, haben auch einen Änderungsantrag auf den Weg gebracht, dazu aber gleich mehr. Zunächst würde ich gerne noch ein paar allgemeine Sachen sagen, die gerne mal von der Opposition, ob bewusst oder unbewusst, falsch aufgegriffen werden. Erste Frage: An wen richtet sich dieser Gesetzentwurf eigentlich? Die Antwort, die einfache Antwort: an das Land selbst. Der Gesetzesentwurf verpflichte t nicht Unternehmen, bis 2040 klimaneutral zu werden. Der Gesetzentwurf verpflichtet keine Privatpersonen. Ferner wurde seitens der Opposition vorgetragen, das Land verfüge gar nicht über die notwendigen Kompetenzen, um die Ziele des Gesetzes zu verfolgen. Wer in der Anhörung dabei war, hat andere Beispiele gehört, die auch zeigen, dass wir sehr wohl Handlungskompetenz haben, beispielsweise beim Ausbauziel von 100 % erneuerbare Energien bis 2030 hat sich gezeigt, dass alleine das, was wir im Bereich Windenergie getan haben, um die Hemmnisse beim Zubau abzubauen, schon Wirkung zeigt. Zusammen mit der PV sind wir auf einem sehr guten Weg, dieses Ziel bis 2030 sehr, sehr realistisch zu erreichen, wie uns auch in der Anhörung bestätigt wurde. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz ist das waldreichste Bundesland. Natürlich spielt der Wald für die Frage, ob wir das Ziel 2040 erreichen können – ja oder nein – eine wichtige Rolle. Daher ist es sehr gut, dass wir uns neben all den Anstrengungen, die bereits unternommen werden, gemeinsam auf die Klima-Wald-Offensive verständigen konnten. 50 Millionen Euro fließen in den nächsten fünf Jahren in Aufforstungsmaßnahmen. 50 Millionen Euro, die dazu beitragen, unseren Wald stabiler aufzustellen, die dazu beitragen, dass wir unser Ziel einhalten können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, 50 Millionen Euro sind keine Kleinigkeit, und das ist auch keine Kosmetik, wie es von der Opposition gesagt wird. Es ist keine Kleinigkeit, es sind 50 Millionen Euro. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zudem beinhaltet unser Änderungsantrag auch noch viel verbindlicher, als es bisher im Gesetz angelegt war, einen Überprüfungsmechanismus. Stellen wir im Jahr 2031 fest, dass das Ziel der Treibhausgasneutralität 2040 nicht mehr haltbar ist, wird das Klimaziel entsprechend angepasst. Wichtig ist mir noch einmal zu betonen, dass auch aktuelle, branchenbezogene Daten berücksichtigt werden. Eine breite Beteiligung auch außerhalb der Landesregierung, das Zusammenführen von Know-how ist hier eine sinnvolle Ergänzung. Das Zwischenziel für 2030 entfällt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mir ist noch einmal wichtig, in dieser ganzen Diskussion explizit hervorzuheben, selbstverständlich stehen wir hinter unserem Unternehmen. Wir stehen auch hinter den energieintensiven Unternehmen. Wir stehen hinter jedem rheinland-pfälzischen Arbeitsplatz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, an dieser Stelle darf ich auch sagen, diese Schreckensszenarien an die Wand zu malen – Frau Kollegin Schellhammer hat es soeben genannt – von „zig Zehntausenden“ Arbeitsplätzen zu sprechen, die hier verloren gehen, das ist unverantwortlich. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das ist unverantwortliche Politik und hat gar nichts, aber auch gar nichts mit verantwortungsbewusster Politik beim Thema Klimaschutz zu tun. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
