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Clemens Hoch

02.07.2025 Sitzungen 18/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wir uns heute so prominent nach der Regierungserklärung einem Thema widmen können, das die allermeisten Menschen in diesem Land sehr interessiert, und zwar nicht nur diejenigen, die gerade planen, Eltern zu werden, oder es schon geworden sind, sondern mit ihnen natürlich Freunde, Bekannte, Familie und allen voran die Großeltern: Wo kann unser Kind oder Enkelkind gut und gesund zur Welt kommen? Deswegen ist die Sicherstellung einer flächendeckenden ge burtshilflichen Versorgung und einer guten Hebammenbetreuung in Rheinland-Pfalz für uns als Landesregierung mit oberster Priorität versehen. Jetzt ist auf Bundesebene in der Selbstverwaltung ein Schiedsspruch zum neuen Hebammenhilfe-Vertrag ergangen. Er soll am 1. November 2025 in Kraft treten. Ich glaube, es ist hinreichend besprochen, welche Auswirkungen befürchtet werden. Nur um ein paar Dinge einzuordnen, weil wir in Rheinland-Pfalz damit nicht über ein flächendeckendes Problem sprechen – das macht es nicht kleiner, aber es ist nicht flächendeckend –: Wir haben 27 Standorte mit Entbindungskliniken in diesem Land. Ich sage Ihnen, für uns haben wir diese alle als förderungswürdig angesehen und deshalb die 5,8 Millionen Euro jährliche Förderung auf alle nach gewissen Kriterien ausgebracht, zehn davon, vor allem im ländlichen Raum, mit einer besonderen Förderung, um sie zu sichern. Aber das System der Beleghebammen wird nur in fünf dieser 27 Standorte, nämlich Speyer, Landau, Wittlich, Dernbach und Pirmasens, verfolgt. Es betrifft aber trotzdem, vor allem, weil Speyer dabei ist, 7.000 Geburten in diesem Land und ist deshalb von besonderer Bedeutung auch für uns. Ich bin sehr froh, dass in der vorvergangenen Woche in Weimar auf der Gesundheitsministerkonferenz alle Landesministerinnen und Landesminister Bundesministerin Warken aufgefordert haben, diesen Schiedsspruch zu überarbeiten in der Selbstverwaltung, ihn vor allem endgültig offenzulegen, damit die Hebammen die notwendigen Rechtsmittel ergreifen können. Trotzdem ist es selbst für die CDU-Bundesministerin, die zuständig ist, ein schmaler Grat; denn auch hier gibt es nur eine Rechtsaufsicht. Ein Schiedsspruch hat eigentlich die Funktion, in der Verhandlungssituation eine befriedende Wirkung zu haben. Das ist nicht gelungen, weil die Schiedsstelle die Beleghebammen in ihrer Lebenswirklichkeit nicht so abgebildet hat, wie das im Land vorzufinden ist. Das ist ein Problem, das wir in der Gesundheitsversorgung häufiger sehen: dass im Bund etwas entschieden wird, was nicht die Realität auf Landesebene nachzeichnet. Deswegen ist es jetzt richtig, dass die begrenzten Einflussmöglichkeiten des Bundesministeriums genutzt werden, für den November noch die Korrekturen für ein Beleghebammensystem anzumelden. Wir waren natürlich nicht untätig. Wir haben mit allen diesen Kliniken gesprochen, auch mit dem Hebammen-Landesverband. Meine Staatssekretärin wird auch über den Sommer zu Gesprächen einladen. In Rheinland-Pfalz sehen wir aber zum Beispiel die vorgebrachte Kündigungssituation aus anderen Bundesländern noch nicht. Auch die Kliniken gehen natürlich sehr sensibel damit um und begrüßen auch den Austausch von uns mit den relevanten Akteuren, weil wir wollen, dass die Versorgung auch nach dem 1. November vernünftig sichergestellt ist. Dann sage ich Ihnen auch – deswegen ist der Antrag schon weitestgehend erfüllt, aber es ist wertvoll, auch weiterhin parteiübergreifend, fraktionsübergreifend darüber zu sprechen –, wir haben sechs hebammengeleitete Kreißsäle bereits mit 30.000 Euro gefördert. Wir haben die Hebammenzentralen im Land ausgebaut neben den etablierten in Kirchen, in Hachenburg, in der Vulkaneifel, im Landkreis Trier-Saarburg, hier in Mainz, und für den Landkreis Mainz-Bingen wird demnächst die Hebammenzentrale bei dem Diakoniekrankenhaus in Simmern starten. Der Fokus liegt für uns also nicht darauf zu substituieren, was an anderer Stelle in der Selbstverwaltung und vom Bundesgesetzgeber gelöst werden muss, sondern dass wir uns darum kümmern, dass wirklich im ländlichen Raum das geburtshilfliche System so organisiert wird und so funktioniert, dass werdende Mütter zeitnah die geburtshilfliche Versorgung erreichen können, also vor allem auch eine Geburtsklinik erreichen können, wenn sie das brauchen. Insofern ist jetzt für den Hebammenhilfe-Vertrag meine Kollegin auf Bundesebene zuständig. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Protokoll ↗