Josef Winkler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geburt eines Kindes ist für die Mutter und das Kind ein sehr existenzielles Ereignis, das für beide in der heutigen Zeit immer noch lebensgefährlich sein kann. Es ist deshalb wichtig, dass die Mutter vor, während und nach der Geburt medizinisch kompetent und empathisch begleitet wird. Bei diesem Prozess spielen Hebammen eine zentrale Rolle. Eine intensive Betreuung durch eine Hebamme schon bei der Vorsorge, aber vor allem unter der Geburt kann manche Komplikationen verhindern. Genauso wichtig ist es aber auch, dass sich die werdende Mutter und die Angehörigen in guten Händen und geborgen fühlen. Deshalb war und ist für uns Grüne das Thema Geburtshilfe und Hebammenversorgung immer ein zentrales Anliegen. Wir haben zusammen mit unseren Koalitionspartnern die ersten hebammengeleiteten Kreißsäle in Rheinland-Pfalz eingeführt und mit einem Förderprogramm des Gesundheitsministeriums in sieben Kliniken entsprechende Kreißsäle unterstützt. In Hachenburg und Kirchen konnte dank der Förderung des Landes zum 1. Juni 2025 nach Daun, Trier, Saarburg und Mainz-Bingen nun die vierte Hebammenzentrale im Land eröffnen, auch ein attraktiver Arbeitsplatz. Diese Hebammenzentralen sind für die Hebammenversorgung in den jeweiligen Regionen wichtige Stützpfeiler. Im aktuellen Doppelhaushalt haben wir außerdem für die spezielle Gruppe von Schwangeren ohne Krankenversicherung Landesmittel eingestellt, mit denen auch diesen eine adäquate medizinische Versorgung vor, während und nach der Geburt gesichert werden kann. Aber nun zu dem von Herrn Welling aufgeworfenen Problem, zum Hebammenhilfe-Vertrag. Auch auf uns sind Hebammen zugekommen, die sich Sorgen machen, dass mit dem neuen bundesweiten Hebammenhilfe-Vertrag Beleghebammen nicht mehr kostendeckend arbeiten können und so die geburtshilfliche Versorgung besonders im ländlichen Raum bedroht sein könnte. Da dieser Vertrag aber zwischen den Hebammenverbänden und den Krankenkassen im Bund abgeschlossen wird und die neue Rechtssituation auf eine Entscheidung der Schiedsstelle zurückgeht – Herr Kollege Kusch hat es schon erwähnt –, können die Landespolitik, aber auch die Bundespolitik hier primär wenig ausrichten, aber der Versuch ist es allemal wert, zumal der neue Vertrag, der Ende des Jahres in Kraft treten soll, bis Ende 2026 gelten soll. Bedenklich ist hierbei aus meiner Sicht, dass sich zwei doch recht kleine Verbände zum wiederholten Mal mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen zusammengetan haben, um den mit riesigem Abstand größten Verband der Hebammen quasi kaltzustellen. Insofern war das sogenannte Schiedsverfahren schon beendet, bevor es begonnen hat, weil sich zwei Hebammenverbände an die Seite der GKV gestellt haben und der Deutsche Hebammenverband, mit über 20.000 Mitgliedern der größte in Deutschland, mit seinen Argumenten gar nicht mehr zum Zuge kam. Damit hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags auf Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion auch bereits befasst. Wir müssen nun tatsächlich ausloten, welche Wirkung dieser neue Hebammenhilfe-Vertrag auf die Versorgung haben wird und ob und wie zum anderen eventuell noch Änderungen möglich sein könnten. Es soll laut Presseberichterstattung auf der Bundesebene eine begleitende Arbeitsgruppe geben, aber Näheres können wir vielleicht im Ausschuss miteinander besprechen. Deswegen stimmen auch wir dem Überweisungsvorschlag an den Gesundheitsausschuss zu. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
