Torsten Welling
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein Thema, das jeden von uns schon mindestens ein Mal betroffen hat, den Weg auf diese Welt, und diejenigen, die diesen Weg mit viel Expertise, aber auch Einfühlungsvermögen und Hingabe begleiten. Hebammen begleiten Schwangere und Gebärende auf einem nicht immer einfachen, sich oft unterscheidenden Weg und geben Rat und Halt. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für diese tolle Arbeit bedanken. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Hebammen verrichten ihren Dienst an unterschiedlichen Orten und in verschiedenen Anstellungsverhältnissen. Genau hier kommen wir zum Hintergrund des heutigen Antrags. Der neue Hebammenhilfe-Vertrag, der mit Schiedsspruch vom 2. April Rechtskraft erlangte, stellt einen Teil der Hebammen schlechter als ihre Kolleginnen und schlechter als vor dem neuen Vertrag. Beleghebammen, die als freiberuflich Tätige teilweise oder vollständig ihren Dienst in Kreißsälen verrichten, erhalten nach der neuen Vereinbarung nur ca. 80 % der regulären Vergütung. Gerade bei Mehrfachbetreuungen erleiden sie ca. 35 % finanzielle Einbußen im Vergleich zum Vormodell. Dies beruht im Wesentlichen auf dem Wegfall von Bonusvergütungen und der Ausrichtung auf eine nennen wir es einmal idealtypischen Geburt. Jeder mag an dieser Stelle bewerten, wie oft eine Geburt tatsächlich idealtypisch abläuft und an welcher Stelle der Aufwand der Begleitung am höchsten ist. Der Hebammen-Landesverband Rheinland-Pfalz hat diese und weitere Kritikpunkte am 29. April 2025 veröffentlicht und erwartet, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. November ein Großteil der Beleghebammen aus dem Beruf ausscheiden wird. Schätzungen nach betrifft dies bis zu ca. 20 % der Stellen in Rheinland-Pfalz, in manchen Kreißsälen vereinzelt sogar bis zu 30 %, sodass wir also gewissermaßen von einer Systemrelevanz sprechen können bzw. müssen. Aus diesem Grund fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf zu prüfen und zu evaluieren, welche Auswirkungen in Rheinland-Pfalz zu erwarten sind, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Beleghebammen und die Eins-zu-eins-Betreuung gemäß S3Leitlinie, zweitens die bestehenden Landesprogramme zur Förderung der Hebammenversorgung auf ihre Wirksamkeit unter den neuen Rahmenbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, drittens, sich auf Bundesebene und bei den Vertragspartnern für Nachverhandlungen der Vergütungsregelungen einzusetzen, und viertens, eigene Konzepte, gerne in Kooperation, zu entwickeln, um den entstehenden Versorgungslücken besonders im ländlichen Raum entgegenzuwirken. (Beifall der CDU) Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine konstruktive Debatte, bei der wir gerne gewillt sind, weitere und andere Lösungsvorschläge zu diskutieren, auch gerne im Ausschuss, um diesen wichtigen Bereich der Versorgung weiterhin für junge Familien und für die nächste Generation von Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern sicherzustellen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
