Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung darf ich zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion Stellung nehmen und möchte damit beginnen, dass die CDU in ihrem Antrag zwei sehr unterschiedliche Dinge fordert, zunächst die Entlastung des Ehrenamts durch das Abschließen eines Pauschalvertrags mit der GEMA und auf der anderen Seite ein Einsetzen auf der Bundesebene für eine Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen der GEMA. Lassen Sie mich mit dem ersten Punkt beginnen, dem Abschluss eines Pauschalvertrags analog zu den Verträgen aus Hessen und Bayern. Natürlich ist jedwede Form der Entlastung des Ehrenamtes grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings stellt sich immer die Frage, wie man wirklich zielgerichtet helfen kann; denn betrachtet man die Einschränkungen in den bestehenden Pauschalverträgen – das ist von einigen Abgeordneten bereits gesagt worden –, wird klar, dass deren Herangehensweise – also der Länder Hessen und Bayern – zu Recht auch kritisiert wird, auch von Verbandsvertretern, auch von Kommunen usw. usf. kritisiert wird. Gefördert werden nämlich nur eintrittsfreie Veranstaltungen mit einer Gesamtfläche von 500 m2, und es sind viele Veranstaltungen ausgeschlossen, beispielsweise Konzerte, Theateraufführungen, Festivals, Sportveranstaltungen oder auch Festumzüge. Man kann also sagen, dass von diesen Verträgen wirklich nur kleinere Vereinsfeste profitieren. Wenn man sich das dann anschaut und diese 500 m2 als Berechnungsgrundlage der GEMA nimmt, kommt man zu folgenden Ergebnissen: Würde man auf dieser Grundlage über sechs Stunden eine Liveband spielen lassen, was schon sehr lange ist, am Stück ohne Pause (Zuruf von der SPD) – die Band muss man erst mal finden, genau –, schlagen bei 500 m2 GEMAGebühren in Höhe von 155,76 Euro zu Buche. Eben ist auch darauf hingewiesen worden, dass ganz viele Verbände, unter anderem auch die kommunalen Spitzenverbände, aber auch viele andere, bereits Pauschalverträge haben. Wenn man Mitglied in diesen Verbänden ist, erhält man in der Regel sowieso schon 20 % Rabatt. Dann würde sich also die Gebühr in unserem Rechenbeispiel schon auf 124,61 Euro reduzieren. Das ist also ein Betrag, der, glaube ich, durchaus überschaubar ist. Für die Landesregierung ist es daher wichtig, dass wir eine echte Erleichterung herbeiführen und die Problematik auch dem Grunde nach anpacken. Hier sind wir beim zweiten Punkt des Antrags der CDU bezüglich der Berechnungsgrundlagen der GEMA. Es ist aus unserer Sicht sinnvoll und geboten, diese Diskussion eben nicht im Alleingang zu führen, sondern im Verbund mit den anderen Ländern. Deshalb ist dieses Anliegen bereits seit dem vergangenen Jahr Thema der Beratungen in der Länderarbeitsgruppe Bürgerschaftliches Engagement. Hier wird darüber beraten, ob man mit vereinten Kräften ein gemeinsames Modell entwickeln kann und dabei auch bessere und günstigere Konditionen für alle vereinbaren kann. Ebenso ist eben gefragt worden: Wann passiert das denn? Um diesen Punkt zeitnah anzugehen, findet schon in der nächsten Woche, nämlich mit Datum 22. Mai, in Berlin ein Treffen statt, und zwar mit dem für das Ehrenamt zuständigen Fachminister. Bei diesem Treffen steht auch die GEMA-Thematik auf der Tagesordnung. Rheinland-Pfalz wird sich natürlich am 22. Mai für eine gemeinsame Lösung in diesem Sinne, wie wir das diskutiert haben, stark machen. (Abg. Martin Haller, SPD: Wunderbar!) Sie sehen also, die Landesregierung ist bestrebt – nicht nur bestrebt, sondern auch schon dabei –, in einer gemeinsamen Anstrengung der Länder und in einem engen Austausch mit dem Bund eine wirkliche Ausbalancierung der GEMA-Gebühren mit der notwendigen finanziellen Entlohnung für Urheberinnen und Urheber in Einklang zu bringen. Erlauben Sie mir deshalb aus der Sicht der Kulturministerin am Ende noch eine kurze Einschätzung. Von Ihnen allen ist gesagt worden, dass man die Urheberinnen und Urheber auch entlohnen möchte. Aber dann muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass natürlich auch die GEMA als Verwertungsgesellschaft gefordert ist, mit entsprechenden gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten. Vor 20, 30 Jahren hat jeder von uns im Saal Befindliche sicherlich noch die eine oder andere CD gekauft, im persönlichen Verbrauch einfach auch Geld für Musikrechte ausgegeben. Das ist ein Verhalten, das die allermeisten Menschen heutzutage nicht mehr haben. Heutzutage benutzt man die Streamingplattform. Dafür bezahlt man vielleicht 11 Euro im Monat, wenn es hochkommt. Dementsprechend sind naturgemäß die Einnahmen viel geringer geworden, und auf solche Entwicklungen, die wir alle gesellschaftlich mit zu verantworten haben, muss eben auch eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA reagieren. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
