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Steven Wink

FDP 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Danke, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig – das hat man im Ausschuss in der Anhörung gesehen –, dass wir eine Debatte über die Transformation der Verwaltung führen. Ja, sie soll immer bürgerfreundlich und flexibel in der Struktur sein, aber für all dies braucht es natürlich notwendige Schritte. Das betrifft zum einen die Wertschätzung und Akzeptanz denen gegenüber, die jeden Tag in der Verwaltung sitzen und versuchen, mit den gegebenen Mitteln pragmatische und bürgerfreundliche Lösungen zu finden und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Die zentrale Frage – das haben wir jetzt öfter gehört – ist: Bedarf es ein Stück weit einer Kulturveränderung? – Ja. Braucht es dafür ein Gesetz? – Nein. So verstanden wir ebenfalls die Experten oder die überwiegende Meinung der Experten in der Anhörung. Ich greife zwei Punkte heraus. Der erste Punkt ist die Laufbahnverordnung. Die Anhörung hat gezeigt, dass die Laufbahnverordnung durchaus ein ausgereiftes und differenziertes Beurteilungssystem mit Einzelmerkmalen enthält, die es ermöglichen, die sogenannte Leistung, Eignung und Befähigung zu beurteilen, auch bei pragmatisch arbeitenden Beamtinnen und Beamten. Wenn man jetzt einzelne Aspekte herausnimmt, sie besonders hart stellt, ergänzen sie das System nicht, sondern sie konterkarieren und entwerten es, sind also administrativ kontraproduktiv, weil es eben nicht mehr differenziert, sondern durch die differenzierte Gewichtung einzelner Punkte die Bewertung verzerren kann. Der zweite Punkt ist das Disziplinarrecht. Man kann pragmatisches und bürgernahes Handeln heute, auch wenn Fehler entstehen, pragmatisch in diesem Disziplinarrecht berücksichtigen. Es ist nicht so, dass Fehlverhalten automatisch zu einem Disziplinarverfahren führt. Das Beamtenstatusgesetz beinhaltet ausreichend Spielraum, der die Beweggründe in gewissen Entscheidungen, auch mildernd, berücksichtigen kann. Hier besteht deshalb kein Regelungsdefizit. Ja, es ist richtig, oft erkennt man in Verwaltungen oder auf verschiedenen Ebenen der Führung eine Fehlervermeidungskultur, vielleicht auch aus Sorge vor öffentlicher Kritik oder Sanktionen. Dafür bedarf es aber keiner gesetzlichen Akzente – das werden wir hiermit nicht verbessern –, sondern Führung, Schulung und Dialog, aber keiner gesetzlichen Übersteuerung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns zeigte die Anhörung, es bedarf keiner weiterer gesetzlicher Vorgaben, allein schon, weil diese nicht per se zu mehr Rechtssicherheit führen, sondern ein momentanes Gleichgewicht eher kippen können. Daher lehnen wir den Antrag ab. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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