landtag-rlp.de ↗

Kathrin Anklam-Trapp

15.05.2025 Sitzungen 18/87

Wir sind am Ende der Debatte angekommen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12096 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen Gesetzentwurf der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/12075 – Erste Beratung Die Gruppe FREIE WÄHLER hat eine verlängerte Redezeit. Es spricht Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum hier vorliegenden Gesetzentwurf finden Sie zwar nichts in unserem Wahl- oder Parteiprogramm, aber andererseits ist die Genese des zu behandelnden Sachverhalts prägend für das Wesen der FREIEN WÄHLER. Es geht wie so oft um die praktische Lösung eines erkannten Problems. Rund um den 6. Oktober sahen wir uns nämlich mit einem erheblichen Problem konfrontiert, für das die derzeitige Fassung des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz keinerlei Lösung bereithält. Die Frage, wie mit den Mitarbeitern einer erloschenen Fraktion umzugehen ist, bedarf einer dringenden Klärung; denn sonst laufen alle Personalverantwortlichen zumindest in den kleineren Fraktionen in diesem Haus künftig Gefahr, aufgrund fehlender gesetzlicher Klarstellung ebenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fristlos entlassen zu müssen. Das ist eine unmögliche Situation für alle Beteiligten. Sachorientiert adressieren wir diesen Umstand nun als Gesetzentwurf. Wie Sie alle wissen, war meine Zeit als Vorsitzender der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion von Machtgerangel und internen Querelen geprägt, die ich an dieser Stelle nicht weiter kommentieren will. Doch in der Rückschau verblasst jedes Streitgespräch gegenüber dem Moment am Morgen des 7. Oktober, als ich unseren damaligen Mitarbeitern ihre fristlose Kündigung aushändigen musste. Die Hinweise aus der Verwaltung sowie weiterer berufener Stellen auf Einbeziehung eines Fachanwalts, um die nachgelagerte Überprüfung der Fraktion durch den Landesrechnungshof bestehen zu können, war angebracht und absolut richtig. Dafür richte ich an dieser Stelle an alle Beteiligten meinen herzlichen Dank. Meine Damen und Herren, es muss künftig möglich sein, dass unabhängig von dem Grund, der zu einer Fraktionsauflösung führt, die in den Arbeitsverträgen verankerte Kündigungsfrist, zumindest aber die gesetzliche Kündigungsfrist gewahrt wird. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) – Ich weiß nicht, was es da zu lachen gibt. Genau diese rechtliche Lücke möchten wir mit dieser vorliegenden Änderung des Fraktionsgesetzes schließen. Ich betone ausdrücklich, dass wir gerne bereit sind, den Entwurf nach Ergebnissen der Ausschussarbeit oder eine ohnehin vielleicht notwendige Anhörung gemeinsam mit Ihnen allen konsensual anzupassen. Ich bitte Sie, schieben Sie das Problem nicht beiseite, als ob kein Handlungsbedarf vorläge, nur aus dem üblichen Reflex, ohnehin alles abzulehnen, was seitens der Opposition vorgetragen wird. (Zuruf von der SPD: Oje, oje, oje!) Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Anliegen bringt weder Stimmen noch Ruhm und Ehre, aber wir vergessen allzu oft – da schließe ich uns mit ein –, dass das Abstellen echter und nicht eben in der eigenen Sache dienlicher hochstilisierter Missstände die Daseinsberechtigung eines demokratischen Politikers darstellt. Ein solcher Missstand liegt in der derzeitigen Fassung des Fraktionsgesetzes vor. Beheben wir diesen gemeinsam, nicht zuliebe der FREIEN WÄHLER, sondern für Ihre und unsere Mitarbeiter und um hinterher gemeinsam sagen zu können: Lesson learned. Problem erkannt, Gefahr gebannt. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗