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Peter Stuhlfauth

AfD 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung reagiert das Land Rheinland-Pfalz auf die Einführung des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes auf Bundesebene. Das neue Bundesrecht, bestehend aus dem Justizaktenaufbewahrungsgesetz sowie der dazugehörigen Verordnung, regelt umfassend die Aufbewahrungsfristen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Schriftstücke, die auf reinem Landesrecht beruhen. Das macht eine Anpassung der landesrechtlichen Bestimmungen erforderlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieser notwendige Schritt vollzogen. Ziel ist es, die bisher bestehenden Überschneidungen zwischen Bundesund Landesrecht zu bereinigen. Das schafft nicht nur mehr Klarheit, sondern dient auch der Rechtssicherheit in der praktischen Anwendung. Die Entscheidung der Landesregierung, nicht auf punktuelle Änderungen, sondern auf eine vollständige Neufassung des Gesetzes zu setzen, halten wir für nachvollziehbar. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich das Landesrecht nahtlos in die bestehende bundesrechtliche Struktur einfügt. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass das Gesetz technologische Entwicklungen berücksichtigt, indem der Begriff des Schriftguts sowohl analoge als auch elektronische Formen erfasst. Das ist ein notwendiger und zeitgemäßer Schritt gerade vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung. Die Neufassung verfolgt keine politischen Nebenabsichten, sondern bleibt im besten Sinne technokratisch. Es geht um funktionale Klarheit, rechtsstaatliche Verlässlichkeit und die praktikable Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben auf Landesebene. (Vizepräsidentin Katrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Wir stellen fest, der Gesetzentwurf dient der Vereinfachung, Harmonisierung und Effizienz in der Verwaltungspraxis. Vor diesem Hintergrund wird die AfDFraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Danke. (Beifall der AfD)

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