Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts. Das Landesgesetz soll an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Damit kommen wir zu Punkt 15 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Aufbewahrung und Speicherung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12009 – Erste Beratung Wir haben auch hier 3 Minuten je Fraktion. Zur Begründung spricht die Landesregierung. Wer spricht? Ich stelle fest, dass weder der Justizminister noch der Staatssekretär aus dem Justizministerium anwesend sind (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist schlecht!) bei diesem Tagesordnungspunkt und das Gesetz damit nicht eingebracht werden kann. Dann können wir es auch nicht beraten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist die gesetzliche Lage. Ich würde es von der Tagesordnung nehmen. Ansonsten müsste sich irgendeiner bereit erklären, dieses Gesetz einzubringen; denn das kann natürlich nur die Landesregierung, die offensichtlich nicht, zumindest im fachlichen Ressort – so leid es mir tut –, anwesend ist. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kleinen Moment bitte! – Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Ich kann das übernehmen! Ich habe es gelesen! – Heiterkeit und Beifall im Hause – Zuruf des Staatssekretärs Andy Becht – Unruhe im Hause) – Sie würden übernehmen, Herr Staatssekretär Becht? Es geht nur darum, dass Sie es einbringen. Also, Staatssekretär Becht übernimmt. Lieber Kollege Andy Becht, hier vorne ist Ihr Pult. Bitte schön. (Heiterkeit im Hause –
