Dr. Bernhard Braun
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben schon vieles gesagt. Ich muss das nicht alles wiederholen. Ich glaube, dass die angedachte Verschärfung der Compliance der richtige Weg ist. Ich glaube natürlich auch, dass das mit der Frauenförderung der richtige Weg ist. Ich frage mich aber, warum man 20 Jahre braucht, um etwas solches ins Gesetz zu schreiben; (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sparkasse halt!) denn ich kenne es von meiner Kollegin aus dem Stadtrat, die bei den Programmen für die Ehepartnerinnen immer ihren Mann dabeihatte. Das war immer der einzige, wahrscheinlich sogar auf Bundesebene zum Teil früher mal. Die Problematik ist also bekannt. Ich freue mich natürlich, dass wir es jetzt aufgreifen. Ich habe allerdings ein, zwei Anmerkungen zu der Ausschüttung; denn die anderen Dinge wurden alle schon genannt. Wir werden die Ausschüttung vereinfachen. Es steht so in der Vorlage. Die Frage ist: Wer ist an der Ausschüttung interessiert? Das sind die kommunalen Gremien. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Verwaltungsrats ist dann meistens der Oberbürgermeister, die Oberbürgermeisterin oder der Landrat, die Landrätin. Da ist die Frage: Wie gehe ich in der jetzigen Lage mit Ausschüttungen um, gerade auch in den Kommunalfinanzen? Da muss man als Gremium immer aufpassen, wenn man im Verwaltungsrat sitzt, dass eine nachhaltige Politik, eine finanznachhaltige Politik gemacht wird und nicht die Ausschüttung im Vordergrund steht; denn die Sparkasse hat eine andere Funktion als die anderen Banken, und das wollen wir auch beibehalten, dass die andere Funktion wichtig ist und geachtet wird. Wir sehen eine Änderung bei den Sparkassen in der Fläche. Wir haben viele Filialen verloren, zumindest was die Städte angeht, aber auch auf dem Land. Deswegen hat die Sparkasse dort noch einmal eine Sonderfunktion und muss darauf achten, dass sie vertreten ist. Deswegen auch da eine kleine kritische Anmerkung – wir müssen das im Gesetzgebungsprozess noch einmal kurz ansprechen, denke ich –: Was ist mit den neuen Bereichen, die Sparkassen dann auch in Zukunft bearbeiten können? Natürlich haben wir alle keine Lust, dass man stark ins Investmentbanking, in Hochrisikodinge oder etwas solches einsteigt. Dafür ist der Verwaltungsrat am Schluss auch da, um aufzupassen. Man muss sich aber noch einmal genauer ansehen, was die Änderungen sind. Die meisten Änderungen, die hier stehen, und auch das Prüferwahlrecht und die Prüfungspflicht für Tochtergesellschaften usw. sind gut und richtig, und deswegen sehen wir den Beratungen mit großer Freude entgegen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
