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Andreas Rahm

SPD 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heutigen zur Beratung stehenden 13. Landesgesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes greifen wir tiefgreifende Entwicklungen im Bankensektor auf, die eine Anpassung unseres Sparkassenrechts notwendig machen. (Abg. Martin Haller, SPD: Ich hab da noch so ’nen Kredit!) – Ich auch. Die letzte große Novelle des Sparkassengesetzes liegt inzwischen über ein Jahrzehnt zurück. Seitdem hat sich das rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld der Sparkasse fundamental verändert. Nach der globalen Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 wurden die bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf europäischer wie nationaler Ebene grundlegend reformiert. Diese Veränderungen, etwa im Kreditwesengesetz und den entsprechenden EU-Verordnungen, wirken unmittelbar auf die Arbeit der Sparkassen vor Ort. Um auch künftig Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit der Sparkassen zu gewährleisten, ist eine Anpassung des Landesrechts zwingend geboten. Doch nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich gewandelt, auch der Markt, in dem sich die Sparkassen bewegen, hat sich dynamisch verändert. Die Digitalisierung schreitet rasant voran. Neue Wettbewerber drängen in den Markt und bieten innovative Lösungen, die klassische Bankdienstleistungen ergänzen oder sogar ersetzen. Gleichzeitig wirkt sich die demografische Entwicklung ebenso auf die Strukturen innerhalb der Sparkassen aus wie die lange anhaltende Niedrigzinsphase. Damit unsere Sparkassen ihre wichtige Rolle für die regionale Daseinsvorsorge, die Finanzierung des Mittelstandes und die Stabilität unseres Finanzsystems auch künftig erfüllen können, brauchen sie zeitgemäße gesetzliche Rahmenbedingungen. Dieses Gesetz schafft dafür die Grundlage. Ein besonderes Augenmerk legt die Gesetzesnovelle auf ein Thema, das uns gesellschaftspolitisch alle beschäftigen sollte, und zwar die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen. Während Frauen in der Belegschaft vieler Sparkassen – es wurde bereits erwähnt – inzwischen in der Mehrheit sind, zeigt sich in den Vorständen und Gremien ein deutliches Ungleichgewicht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, und zwar – das betone ich – nicht aus ideologischen Gründen, sondern aus einem ganz praktischen. Vielfalt in der Führung erhöht die Leistungsfähigkeit und die Innovationskraft einer Organisation. Das Sparkassengesetz wird künftig geschlechterspezifische Regelungen vorsehen, um diesem Ziel näherzukommen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, mit dieser Gesetzesänderung reagieren wir nicht nur auf vergangene Entwicklungen. Wir gestalten die Zukunft der Sparkassenlandschaft in Rheinland-Pfalz aktiv mit. Wir stellen sicher, dass unsere Sparkassen weiterhin ein verlässlicher Partner für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Kommunen bleiben und zugleich modern, chancengerecht und wettbewerbsfähig aufgestellt sind. Ich freue mich auf die konstruktive Beratung. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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