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Thomas Wansch

SPD 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das hier bei uns vorliegt, vereinfacht gesagt, Änderungen der Landesbauordnung, ist, wie von Frau Ministerin Ahnen angesprochen, nicht neu. Es kommt regelmäßig zu uns, und ich danke insoweit auch der Kollegin Wächter, die einiges angesprochen hat, weil es zeigt, wir wollen das gemeinsam in diesem Hause weiterentwickeln. Das, was jetzt vorgelegt wurde – im Detail beschrieben von Frau Ahnen –, ist das Ergebnis von Beratungen der Bundesbauministerkonferenz in den letzten beiden Jahren als Beispiel genannt, und wir halten uns daran, dass wir das entsprechend umsetzen. In der Umsetzung bedeutet das eine Entspannung, die wir im Bereich Wohnungsmarkt, bei der Immobilien- und Bauwirtschaft anbieten, indem auf besondere Situationen eingegangen wird. Das ist der Bestandsbau, wenn Änderungen anstehen und dann die ganze Klaviatur der Bürokratie zuschlägt. Da ist es wichtig, dass mit diesen Änderungen Möglichkeiten geschaffen werden, dass es schneller und einfacher geht, dass Bau und damit Wohnraum geschaffen werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darüber hinaus auch um für uns so wichtige Dinge wie den Mobilfunkmast, und zwar, dass man jetzt die Möglichkeit eröffnet, dass der mobile Mast für eine Zeit von etwa 24 Monaten ohne Genehmigung gestellt werden kann, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden. Das ist für uns gerade im ländlichen Raum eine entscheidende Bedingung, wenn wir für die Versorgung eine Überbrückung brauchen und der eigentlich notwendige Mast etwas braucht, bis er gestellt werden kann. Wenn die Menschen eine Mobilfunkversorgung brauchen, kann mit einer solchen Interimslösung geholfen werden. Das ist genauso wichtig wie die Schaffung von Wohnbauflächen. Am Ende des Tages ist es auch spannend, wie ein Gebäude gestellt wird. Hier wird ein Begriff eingeführt „Gebäudetyp E“. „E“ steht für mich für einfach, für experimentell, für effizient. Wir müssen uns schon die Frage stellen, ob eine 100-%-Dicke einer Wand, einer Decke notwendig ist, oder wir das Gebäude vielleicht auch mit 90 oder 85 % dieser Wandstärke – die Standsicherheit des Gebäudes vorausgesetzt – erstellen können. Das bedeutet am Ende, dass es kostengünstiger und damit auch finanzierbarer wird. Insoweit bin ich dankbar, dass wir in den Ausschuss gehen und die Möglichkeit haben, Verbesserungen der Landesbauordnung auf den Weg zu bringen. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Steven Wink, FDP)

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