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Doris Ahnen

15.05.2025 Sitzungen 18/87

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns erneut mit der Landesbauordnung. Wir haben das bereits vor einem halben Jahr getan, damals stand das Stichwort „Kleine Bauvorlageberechtigung“ im Vordergrund. Das Ziel ist das gleiche wie damals auch: Wir wollen das Bauen vereinfachen, wir wollen das Bauen beschleunigen und dort, wo es geht, auch kostengünstiger machen. Deswegen steht die erneute Änderung der Landesbauordnung auf der Tagesordnung, die vor allen Dingen auch den Gebäudebestand in den Blick nimmt; denn hier ist es besonders gut möglich, relativ schnell Wohnraum zu schaffen, und das insbesondere in den Bereichen, in denen die Wohnungsnot am größten ist, nämlich in den Ballungszentren. Wir ergreifen also vielfältige Möglichkeiten, um das Bauen zu erleichtern. Ich möchte Ihnen in aller Kürze einen Überblick geben, was wir in der Landesbauordnung vorsehen. Erstens: Wir nehmen den Bestand in den Blick. Das betrifft den Ausbau von Gebäuden, etwa im Dachgeschoss, aber auch Anbauten oder Aufstockungen. Sie wissen es, wir haben es hierbei mitunter mit Problemen mit den Abstandsflächen zu tun. Hier ermöglichen wir mehr als bisher, nämlich unter anderem die nachträgliche Einrichtung eines Staffelgeschosses oder – eine oft gestellte Frage – auch eines Aufzugs in Richtung der Grundstücksgrenze. Wir haben auch bei den brandschutzrechtlichen Anforderungen noch einmal sehr genau geschaut, wo wir Erleichterungen vorsehen können. Das betrifft insbesondere die Brandwand im Dachbereich und – das ist in der Praxis wichtig – wesentliche Bauteile im Bestandsgebäude. Wir sehen auch Vereinfachungen bei den Stellplätzen vor. Die Stellplatzpflicht soll künftig ohne Einschränkungen entfallen, wenn Wohnraum im Bestand geschaffen wird. Wir haben aber auch Veränderungen für den Neubau vorgesehen. Das gilt vor allen Dingen für die Einführung des sogenannten Gebäudetyps E. Manche sagen „einfach“, manche sagen „experimentell“; Hauptsache, es passiert etwas, was den Wohnungsbau erleichtert. Das wird in der Landesbauordnung abgebildet. Auch beim Neubau sehen wir mehr Flexibilität bei der Anzahl notwendiger Stellplätze vor, ein oft vorgetragenes Thema. Zum Beispiel kann eine gute ÖPNV-Anbindung in Zukunft stärker berücksichtigt werden. Wir ergreifen zum Dritten weitere Maßnahmen insbesondere dort, wo es darum geht, den Katalog der Vorhaben noch einmal zu erweitern, die keine Baugenehmigung mehr benötigen. Das betrifft Maßnahmen der Landesverteidigung, es betrifft aber auch Anlagen für erneuerbare Energien. Es betrifft kleinere Mobilfunkmasten, und größere Mobilfunkanlagen fallen zukünftig in das vereinfachte Genehmigungsverfahren, um damit noch einmal einen Schub auszulösen für die Gigabit-Strategien von Bund und Land. Mehr Digitalisierung sehen wir auch im Bereich der Baugenehmigung selbst vor. Sie wissen, dass das in Trier schon erfolgreich läuft und jetzt auch auf andere Bauaufsichtsbehörden ausgeweitet werden soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich sagen, mit diesem Gesetzentwurf soll das Bauen an vielen Stellen leichter werden. Er soll ein Beitrag zur Kostensenkung leisten, und auch Bürokratie wird abgebaut. Insofern hoffe ich auf positive Aufnahme des Gesetzentwurfs im Landtag und in den weiteren Beratungen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗