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Josef Winkler

GRÜNE 15.05.2025 Sitzungen 18/87

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Gensch, Ihre Beziehungstipps für Koalitionen in Ehren, (Heiterkeit des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Ihre Performance in Rheinland-Pfalz kann ich, was Koalitionen angeht, nicht bewerten. Wenn ich aber nach Berlin schaue, sehe ich, Sie bringen es noch nicht mal fertig, als Koalition im ersten Wahlgang Ihren Bundeskanzler zu wählen. Insofern würde ich vorschlagen, lassen Sie uns weiter als Koalition so arbeiten, wie wir das bisher auch schon gut getan haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Aber zum Thema: Zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten in Rheinland-Pfalz haben wir schon 2019 die sogenannte Landarztquote eingeführt. (Unruhe bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten) – Keine Aufregung. Man wird schließlich die Tatsachen noch beschreiben dürfen. Seitdem werden 6,3 % der Medizinstudienplätze für Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die sich zu einer Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten Region verpflichten. Im gleichen Zuge haben wir als sogenannte ÖGD-Quote 1,5 % der Studienplätze vorab bereitgestellt für Studierende, die sich für den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichten. Das hat sich beides als großer Erfolg gezeigt. Nun sehen wir, dass wir im kinderärztlichen Bereich ganz ähnliche Probleme haben wie im hausärztlichen Bereich. Auch hier fehlen in bestimmten Regionen viele Kinderärztinnen und Kinderärzte. Eltern suchen dringend nach Praxen, die ihre Kinder aufnehmen. Deshalb wollen wir zu dem, was bisher schon gut funktioniert hat, analog zu dem etablierten und erfolgreichen Modell der Landarztquote eine Landkinderarztquote einführen. 3 % aller Medizinstudierenden sollen in Zukunft für die spätere Niederlassung als Kinderärztin oder -arzt einen bevorzugten Studienplatz erhalten. Dazu gibt es eine Vielzahl anderer Maßnahmen, wie die Landesförderung für die Gründung oder Übernahme einer Praxis, die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten oder die Einrichtung von Zweigpraxen. Das gilt seit Januar letzten Jahres nicht nur für die Hausärztinnen und Hausärzte, sondern auch für Kinderärztinnen und Kinderärzte, was die Verbesserung der Situation sicherlich voranbringen wird. Ansonsten – ich hatte es gestern schon erwähnt – sage ich, für die Niederlassung braucht es auch ein gutes Umfeld. Meistens kommen schließlich nicht nur Einzelpersonen, sondern haben Ärztinnen und Ärzte, die sich niederlassen, auch Familie, das heißt von der Kinderbetreuung über den öffentlichen Nahverkehr, die schulische Versorgung, naheliegende Einkaufsmöglichkeiten, ein attraktives Kulturprogramm usw. trägt natürlich alles dazu bei, dass man sich an einem Ort niederlässt, der vielleicht keine Großstadt ist. Das ist natürlich nicht einfach par ordre du mufti durch das Land herbeizuführen, sondern eine gemeinsame Anstrengung insbesondere von den Kommunen und vom Land. Auch der Ausbau des Medizincampus in Trier und des neuen Medizincampus in Koblenz, verbunden mit der Erhöhung der Gesamtstudienplätze der Humanmedizin an der Universität in Mainz, unterstützen dabei die Bemühungen um mehr Kinderärztinnen und -ärzte. Wenn eine Anhörung beantragt wird, werden wir uns gerne mit den Expertinnen und Experten darüber austauschen, ob wir irgendwas übersehen haben und vielleicht noch weitere Maßnahmen ergreifen können. Wir zweifeln aber an dieser generellen Vorgabe, dass die bisher schon erfolgreichen Quoten wahrscheinlich auch in diesem Bereich Erfolge zeitigen werden, erst mal nicht. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf, den wir gestern beraten haben und hier noch einmal mit der Aktuellen Debatte begleiten, sicherlich zustimmen, wenn er abschließend zur Abstimmung gestellt wird. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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