Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! FreiflächenPhotovoltaikanlagen haben den Vorteil, dass sie in deutlich größeren Dimensionen installiert werden können als in räumlich limitierten Dachbereichen. Nicht umsonst sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Solarparks entstanden. Es wurden Dimensionen erreicht, die zugegeben nicht jedermanns Sache sind. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an einen Bericht von agrarheute vom 5. Juli 2024 über den größten Solarpark in Deutschland. Darin wird über den noch jungen Energiepark Witznitz am Hainer See bei Borna im Landkreis Leipzig berichtet. Dort wurden 1,1 Millionen Solarmodule installiert. Die Gesamtdimension entspricht einer Größe von 700 Fußballfeldern. Diese Anlage kann den Jahresstrombedarf von 200.000 Vier-Personen-Haushalten decken. Witznitz ist ein gutes Beispiel dafür, dass Flächen oft sehr sorgfältig ausgewählt werden. Dieser riesige Solarpark wurde nämlich im Bereich eines ehemaligen Braunkohletagebaus installiert. Er ist also ein Beispiel für eine gelungene Umwandlung. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass er ein gutes Renditeobjekt für Großinvestoren ist. Ebenfalls im vergangenen Jahr, und zwar im April 2024, wurde in der Verbandsgemeinde Südeifel der größte rheinland-pfälzische Solarpark in Betrieb genommen. Er hat eine Größe von rund 300 Fußballfeldern. Laut Energieatlas Rheinland-Pfalz waren Ende 2023 landesweit insgesamt 216.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von gut 4,1 GW Peak installiert, Tendenz selbstverständlich steigend. Kritiker sagen, dass Windenergieanlagen effizienter arbeiten, weil weniger Flächen verbraucht werden, aber wie so oft ist alles eine Frage der örtlichen Gegebenheiten. Deswegen sprechen wir uns gegen pauschale Verbote aus. Wer die Diskussionen der jüngsten Vergangenheit verfolgt hat, erkennt schnell, dass inzwischen bereits bei den Planungen vermieden wird, wertvolles Ackerland zweckzuentfremden. Ich nenne ein Beispiel aus der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel. Für Dieblich und Waldesch soll 2026 ein etwa 40 ha großer Solarpark in Betrieb gehen, nach siebenjähriger Vorbereitungs- und Bauzeit. Auch dort sollen Flächen genutzt werden, die aus land- und forstwirtschaftlicher Sicht von zweitrangiger Bedeutung sind. Schon die lange Vorbereitungszeit zeigt, dass man es sich mit der Standortwahl nicht leicht gemacht hat. Städte und kommunale Gebietskörperschaften sind naturgemäß die Orte, an denen individuell entschieden werden kann. Wir brauchen deshalb keine pauschalen Verbote, zumal inzwischen ein Umdenken eingesetzt hat und Brachflächen in den Blickpunkt rücken. Das heißt natürlich nicht, dass es in jüngerer Vergangenheit – auch wegen lukrativer Perspektiven für Bodeneigentümer – keine Fehlentscheidungen gab. Dennoch sagen wir, dass grundsätzliche Weichenstellungen auch auf lokaler Ebene flexibel getroffen werden müssen. Zentralismus war in der DDR. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
