Marco Weber
Entschuldigung, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir sind gerade ein paar Gedanken durch den Kopf gegangen dazu, dass der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion sich bemüht hat, die Landwirtschaft in Deutschland und Rheinland-Pfalz zu erklären. Zum eigentlichen Antrag aber, meine sehr geehrten Damen und Herren: Grundsätzlich ist es legitim, dass eine Fraktion einen solchen Antrag stellt. Ich möchte aber auch aus Verbändegesprächen – die Landwirtschaftskammer ist erwähnt worden – ein bisschen klarstellen, dass sich die Landwirtschaft grundsätzlich nicht gegen Photovoltaik und nicht gegen FreiflächenPhotovoltaik ausspricht. Ich glaube, das ist ein Grundsatz, den man heute so formulieren kann. Ich denke, wir haben große Herausforderungen, die man vielleicht auch benennen kann, dass wir schon darüber reden müssen, wo die FreiflächenPhotovoltaik sinnvoll ist und wo sie vielleicht nicht so sinnvoll ist. Ich glaube, das ist der eigentliche Diskussionspunkt, der in einer politischen Debatte mit dazugehört, der aber auch in den Gremien mit dazugehört. Jetzt hat Kollege Schönborn versucht, seine Kleine Anfrage zu erklären und zu zitieren. Ich interpretiere die Kleine Anfrage anders. Ich habe das eben so verstanden, dass Herr Schönborn gesagt hat, es gibt Kommunen in Rheinland-Pfalz, die schon über 50 % FreiflächenPhotovoltaik haben. Nein, es gibt Kommunen, die bei der Flächennutzungsplanung in der Verbandsgemeinde, in der Kommune, in einem demokratischen Parlament auch Flächen in einer Verbandsgemeinde ausgewiesen haben. Dort sind Kommunen wie zum Beispiel die Ortsgemeinde Pölich, wo der Weinbaupräsident von der Mosel, ehemaliger Ortsbürgermeister, zum Beispiel in seiner Gemarkung aufgrund der Flächennutzungsplanung, die die Verbandsgemeinde aufgestellt hat, 50 % FreiflächenPhotovoltaik machen könnte. Selbst dann kommt aber die regionale Planungsgemeinschaft und dann die übergeordnete Landesplanung, die dann noch einmal gewisse Dinge reguliert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Flächennutzungsplanung kann die Verbandsgemeinde auch weiche Kriterien aufstellen. Als ehemaliges Mitglied einer Verbandsgemeinde sage ich, wir haben dies zum Beispiel bei uns in der Verbandsgemeinde getan. Sie sprechen von Abständen zur Wohnbebauung. Das ist ein weiches Kriterium, das die Verbandsgemeinde demokratisch legitimiert in der Kommune machen kann. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Wir haben Abstände von 2 km zur Wohnbebauung aufgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht hier aber auch ein bisschen um das Grundsätzliche. Das Grundsätzliche ist, Sie reden von Atomkraft, und wir als Abgeordnete im rheinland-pfälzischen Landtag, die nicht der AfD-Fraktion angehören, sprechen von erneuerbaren Energien. Die erneuerbaren Energien bei der FreiflächenPhotovoltaik würden dann noch mehr Sinn machen, wenn die Landwirte auch davon profitieren könnten. Das ist an der einen oder anderen Stelle der Fall, aber es ist nicht flächendeckend der Fall, weil die Landwirte nicht in großem Umfang Eigentümer der Flächen sind. Von daher glaube ich, wir müssen, was das LEP 5 anbelangt, noch einmal schauen. Wir hatten letzte Woche im Klimaausschuss die Diskussion zum Thema „FreiflächenPhotovoltaik“. Wo ist sie sinnig? – Unserer Meinung nach ist sie nicht sinnig auf den besten Böden, die Rheinland-Pfalz hat, auf den besten Böden, auf denen alle Nahrungsmittel produziert werden können, sondern gerade in den Höhengebieten, wo auch minderwertiges Grünland ist, wo auch Flächen sind, die die Landwirtschaft vielleicht nicht so zu bewirtschaften im Fokus hat. Da ist auch ein Schwerpunkt, wo die FreiflächenPhotovoltaik angesiedelt und ausgebaut werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir über erneuerbare Energien und FreiflächenPhotovoltaik reden, dann haben wir auch Konzentrationsstandorte. Gerade durch die Privilegierung vonseiten des Bundes im Jahr 2022 durch den Bundesgesetzgeber aufgestellt, hatte es damals aufgrund der kriegerischen Tätigkeiten in der Energiekrise seine Berechtigung, auch privilegierte Flächen zu benennen, um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. (Abg. Lars Rieger, CDU: Auch auf Böden mit hohen Bodenpunkten!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber jetzt, nach drei Jahren der Weiterentwicklung und des regulären Baus bzw. auch des Zubaus, bei dem wir heute in der Aktuellen Debatte der Grünen noch einmal definitiv feststellen konnten, dass gerade bei der Photovoltaik ein großer Zubau auch in Rheinland-Pfalz stattfindet, müssen wir auch darüber reden, was die Privilegierung anbelangt. Da schaue ich noch einmal in Richtung der CDU, damit wir dann auch in einer neuen Legislaturperiode der Bundesregierung, egal wie sie gestaltet ist, vielleicht bei dem Thema „Privilegierung“ ein anderes Wording bzw. eine andere Herangehensweise finden, sodass die Landwirtschaft gerade bei den privilegierten Flächen vielleicht noch einmal die Möglichkeit hat, auch was die Stellungnahmen der Landwirtschaftskammern anbelangt, aber auch der Ortsgemeinden. Aktuell können die Ortsgemeinden bei der Privilegierung kein Mitspracherecht ausüben. Das wäre so ein Wunsch, den man in der politischen Diskussion einfach einmal mitgeben könnte, dass gerade die kommunale Ebene und die landwirtschaftliche Ebene vielleicht doch ein Mitwirkungsrecht und auch ein Einspruchsrecht auf dieser Ebene der Privilegierung bekommen können. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
