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Markus Stein

SPD 20.02.2025 Sitzungen 18/83

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten einen Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion, mit dem die in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung enthaltene Genehmigungspflicht für den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bis Ende 2027 ausgesetzt werden soll. Eingeführt wurde diese Genehmigungspflicht im Kontext des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz, kurz PEK, also jenem Programm – das kann man gar nicht oft genug wiederholen –, mit dem das Land 3 Milliarden Euro an Liquiditätskrediten von den Kommunen übernommen hat, mithin also mehr als die Hälfte dieser kommunalen Verbindlichkeiten. Zur Begründung wurde damals in dem übrigens einstimmig in diesem Haus beschlossenen Gesetz – also auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU stimmten diesem Gesetz so zu – angeführt, dass die Gründe, die im Jahr 1 991 zur Abschaffung der Genehmigungspflicht führten, heute nicht mehr zuträfen. Neben der dem Opportunitätsprinzip unterliegenden Möglichkeit der Aufsichtsbehörden, Rechtsbedenken zu erheben, besteht nun die Pflicht, sich im Rahmen einer Genehmigungsentscheidung mit der Tragbarkeit der Liquiditätskreditermächtigung in der Haushaltssatzung auseinanderzusetzen. Ziel dieser Regelung war und ist es, ein weiteres Instrument zu schaffen, mit dem die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden erhalten und wieder zurückgewonnen werden kann. Meine Damen und Herren, die Erhaltung und Rückgewinnung der Leistungsfähigkeit unserer Kommunen war nicht nur das erklärte Ziel der historischen Entschuldung seitens des Landes, sondern auch der damit verbundenen Einführung der Genehmigungspflicht. Eine erneute Anhäufung von Liquiditätskrediten in unseren Kommunen muss bestmöglich verhindert werden. Das Instrument der Liquiditätsplanung und Genehmigungserfordernisse tragen diesem Umstand Rechnung. Im Gesetz PEK Rheinland-Pfalz ist detailliert begründet, warum es notwendig und sinnvoll war, die Genehmigungspflicht für den Höchstbetrag der Liquiditätskredite wieder einzuführen. So wurde dieses Gesetz – ich hatte es eben schon erwähnt – von Ihnen und dem gesamten übrigen Haus einstimmig beschlossen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Lassen Sie mich bitte Folgendes klarstellen: Eigentlich sind wir uns einig darin, dass Liquiditätskredite genau der Mühlstein der Kommunen sind. Deswegen haben wir ihnen in einem historischen Kraftakt 3 Milliarden Euro davon abgenommen. Der CDU-Vorschlag führt dazu, dass diese unter Umständen zügig und unkontrollierbar wieder anwachsen können. Das kann am Ende keiner wollen. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Worin wir uns mit der CDU einig sind, ist, dass Kommunen schnelle und unkomplizierte Unterstützung brauchen. Mit einer Vielzahl an Maßnahmen des Landes wird genau das unternommen. Das Regionale Zukunftsprogramm, KIPKI, das kommunale Kraftpaket, ein bedarfsorientierter kommunaler Finanzausgleich, all diese Punkte sind handfeste und konkrete Politik, die die Kommunen bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen. Mit Blick auf die Bundesebene, die immer für eine weitere kommunale Schuldenübernahme in die Verantwortung genommen wird, muss ich erwähnen, dass wir als SPD das übrigens schon lange umgesetzt hätten, hätte sich die CDU im Bund dem nicht verwehrt. Dort wird explizit gefordert, dass geeignete haushalts- und kommunalaufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den erneuten Aufbau übermäßiger kommunaler Liquiditätskredite zu verhindern. Statt also solche Gesetzentwürfe einzubringen, sollte sich die CDU lieber konstruktiv daran beteiligen, dass es auf Bundesebene zu einer Altschuldenübernahme kommt. Es ist bemerkenswert, dass die CDU, also die Partei, die auf kommunaler Ebene eine unzureichende finanzielle Ausstattung von Bund und Land beklagt, dieselbe Partei ist, die eine kommunale Altschuldenlösung in Berlin ablehnte und sich zudem bis heute – das ist heute schon ein paar Mal gefallen – gegen eine Reform der Schuldenbremse ausspricht, die höchstwahrscheinlich für die Unterstützung unserer Kommunen nicht unerhebliches Potenzial haben dürfte. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab und setzen uns lieber weiterhin dafür ein, die Kommunen mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen. In Richtung des Bundes wollen wir in dieser Frage mehr Finanzverantwortung schaffen. Ich bin sehr froh, dass die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, mit dem der Anstieg der Sozialkosten gemeinsam mit den kommunalen Spitzen unter die Lupe genommen wird, und dass Ministerpräsident Alexander Schweitzer mit den kommunalen Spitzenverbänden generell auf Augenhöhe und kooperativ im Austausch steht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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