Lars Rieger
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Redebeitrag wird etwas länger. Der kommunale Finanzausgleich ist gescheitert. Im vergangenen Jahr hat das Land die Hälfte der Altschulden der Gemeinden, Städte und Kreise übernommen, nachdem die rheinland-pfälzischen Kommunen jahrelang tief in den Schulden steckten. Fast 3 Milliarden Euro gab es für Liquiditätskredite, die Kommunen aufnehmen mussten, wenn das Geld nicht reichte. Nun aber droht die milliardenschwere Entschuldung schon wieder zu verpuffen. Der Landkreistag schlägt Alarm, die Finanzsituation eskaliere. 500 Millionen Euro hatten die Kreise aus dem Entschuldungsprogramm des Landes für alte Kredite erhalten. Wahrscheinlich schon in diesem Jahr, spätestens 2 026 würden die Kredite der Kreise weit über diesen Betrag wieder angewachsen sein, so der Landkreistag. Stimmt die Prognose, wäre die teure und aufwendige Entschuldung des Landes, die mit zig Scheckübergaben gefeiert worden war, spätestens in zwei Jahren zunichte gemacht. Den Zweck, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken, hätte das Programm krachend verfehlt. Aus Sicht des Landkreistags liegen die Ursachen in den immer größeren Aufgaben für die Kommunen. Sozial- und Jugendhilfe würden immer teurer. Ebenso seien die Kosten für den ÖPNV und für das eigene Personal durch neue Tarifabschlüsse gestiegen. Die Folgen der Übergangsvereinbarung zur Kita-Finanzierung belasten die Kreise zusätzlich, alleine meinen Landkreis Trier-Saarburg voraussichtlich mit Mehrkosten in Höhe von 20,84 Millionen Euro, weil die Ampelkoalitionäre es versäumt hatten, verbindliche Trägeranteile im Gesetz festzulegen. (Beifall bei der CDU) Sie, die drei Ampelfraktionen, haben kein Rezept gegen die anhaltende Finanzmisere und es versäumt, nach der Teilübernahme der Schulden die dauerhafte Finanzierung der Kommunen auf gesunde Füße zu stellen. (Beifall bei der CDU) Dabei hat der Verfassungsgerichtshof am 16. Dezember 2020 eindeutig und unmissverständlich entschieden, dass den Kommunen eine ausreichende Finanzausstattung zur Verfügung gestellt werden muss, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Im Rahmen der Gesetzgebung zum Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ (PEK) haben wir die Gemeindeordnung geändert. Wir waren uns einig, dass es nicht mehr dazu kommen darf, dass unsere Kommunen wieder Kassenkredite in erheblichem Umfang aufbauen. Insofern war es damals richtig und notwendig, für die Kassenkredite eine Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörden festzuschreiben. Frau Finanzministerin Ahnen, Sie und der damalige Innenminister hatten versprochen, Sie werden seitens des Landes die Kommunen künftig auskömmlich ausstatten. Sie möchten leider nichts verbessern, das haben die Haushaltsberatungen gezeigt. Sie verweigern sich der Tatsache, dass die Pflichtausgaben der Kommunen gerade im sozialen Bereich in extreme Höhen steigen. Sie müssen nicht auf die Verantwortung des Bundes für eine weitere Schuldenübernahme verweisen, der sich CDU und CSU verweigern würden. Sie als Landesregierung haben sich um eine auskömmliche Finanzierung der Ortsgemeinden, Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz zu kümmern. Die mit dem PEK aufgenommene strenge Genehmigungspflicht zur Aufnahme von Liquiditätskrediten passt aufgrund des Scheiterns des KFA nicht mehr. Insofern ist es folgerichtig, dass wir die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung vorübergehend aussetzen. Uns wäre es lieber gewesen, wir müssten diesen Gesetzentwurf nicht einbringen. Aber mit Ihnen, den Ampelfraktionen, ist eine Verbesserung der kommunalen Finanzen leider nicht möglich. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
